Das Recht auf Gleichheit

Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Alle Kinder sind gleich, egal ob sie reich oder arm sind. Kein Kind darf wegen seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner Religion eine Diskriminierung erfahren.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 2

Recht auf einen Namen und eine Nationalität

Kinder haben ein Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit. Weltweit registrieren Behörden Kinder bei der Geburt nicht. Es kommt daher oft vor, dass diese Kinder nicht wissen, woher sie kommen und wer ihre Eltern sind. Deshalb hat jedes Kind das Recht auf einen Namen und eine Nationalität.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 7

Recht auf Schutz vor Trennung von den Eltern

Kinder haben ein Recht darauf ihre Eltern zu kennen und bei ihnen zu leben. Ausnahme: Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen. Wenn Eltern sich scheiden lassen, haben Kinder das Recht Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 9

Recht auf Anhörung und Mitwirkung

Kinder haben das Recht ihre Meinung frei zu äussern. Kinder haben das Recht, dass Erwachsene und Behörden sie anhören und ernst nehmen. Dies betrifft insbesondere Entscheide und Angelegenheiten, die das Leben des Kindes direkt betreffen.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 12

Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Kinder haben das Recht auf ihren eigenen Glauben und diesen frei auszuüben. Jeder Glaube muss geachtet werden.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 14

Recht auf Schutz der Privatsphäre

Kinder haben das Recht auf ihre Privat- und Intimsphäre. Eltern dürfen nicht ohne Erlaubnis ihres Kindes seine Sachen durchsuchen, Telefongespräche abhören oder Briefe lesen.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 16

Das Recht auf Gesundheit

Jedes Kind hat das Recht gesund zu leben. Dazu gehören gesunde Ernährung, genug Schlaf, ärztliche Behandlung und Unfallverhütung. Kinder müssen wissen, was gesund ist und was krank macht. Jedes Kind das krank ist, hat das Recht auf Hilfe und Betreuung.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 24

Das Recht auf Bildung

Kinder haben das Recht auf Bildung und Ausbildung, unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern oder Erziehungsverantwortlichen. Dies bedeutet, dass Kinder auch nach der Primarschule die gleichen Chancen haben sollen. Kinder haben das Recht frei zu wählen, ob sie eine Berufslehre, weiterführende Schule oder das Gymnasium absolvieren möchten. Die Wünsche des Kindes und seine Fähigkeiten sind ausschlaggebend.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 28

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Kinder haben das Recht auf Spiel und Erholung. Ein Kind hat, neben der Schule, das Recht auf genügend Freizeit: Es soll sich mit seinen Freunden treffen können, seine Hobbys pflegen und Sport ausüben können.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 31

Recht auf Schutz vor Gewalt, Drogen, Kindesmissbrauch, Kinderarbeit und Kinderhandel

Kinder haben das Recht auf Schutz vor Ausbeutung. Dazu gehören Schutz vor Gewalt, Drogen, Kindesmissbrauch, Kinderarbeit und Kinderhandel. Das heisst auch, dass der Körper eines Kindes ihm ganz allein gehört. Niemand darf ein Kind gegen seinen Willen zu etwas zwingen oder ein Kind manipulieren. Niemand darf ein Kind misshandeln oder schlagen, weder zu Hause, noch in der Schule, im Hort oder auf dem Pausenplatz.

UNO-Kinderrechtskonvention, Artikel 32 bis 37

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