Schule & Ausbildung

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler: Was ist erlaubt?

Mein Kind sucht sich einen Ferienjob. Welcher Job eignet sich für Schülerinnen und Schüler? Was ist bei einem Ferienjob erlaubt und was nicht? Tipps zur Jobsuche und Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Image
Schülerin bei ihrem Nebenjob im Supermarkt

Ferienjobs sind eine gute Erfahrung für Schülerinnen und Schüler. So können sie sich ein Sackgeld verdienen und lernen mit Geld umzugehen. Zudem gewinnen sie einen Einblick in die Arbeitswelt. 

Jugendliche finden ihre ersten kleineren Jobs meist in ihrem unmittelbaren Umfeld. Im Alter von 13 bis 15 Jahren putzen viele Jugendliche das Auto für die Nachbarin, babysitten im Haus nebenan oder unterstützen den Schulhausputz in den Ferien.

Welche Ferienjobs sind für Jugendliche geeignet?

Bei Nebenjobs und Ferienjobs für Jugendliche gilt der Grundsatz, dass die Beschäftigung die Schulleistung nicht beeinträchtigen darf. Es dürfen nur leichte und ungefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Vielleicht erinnern Sie sich noch an Ihren eigenen ersten Ferienjob? Egal ob Sie Zeitungen ausgetragen, in einer Fabrik ausgeholfen oder regelmässig den Nachbarn das Auto gewaschen haben - die Eindrücke sind unvergesslich. Ermutigen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn solche Erfahrungen zu machen.

Nach den ersten Job-Erfahrungen können auch regelmässigere Nebenjobs oder umfangreichere Ferienjobs interessant werden. Beispiele sind Inventur im Supermarkt, Unterstützung beim Verpacken in einem Produktionsbetrieb, einfache Arbeiten in einem Büro oder wöchige Einsätze auf dem Bauernhof.    

Wo finden Schülerinnen und Schüler Nebenjobs? 

Zum Kinderhüten wird meistens ein Babysitter-Kurs vorausgesetzt, welcher zum Beispiel beim Schweizerischen Roten Kreuz besucht werden kann. Für erste Jobs lohnt es sich, Kontakte in der Nachbarschaft anzugehen oder bei lokalen Geschäften nach Ferienjobs zu fragen.  

Auf folgenden Plattformen werden Ferienjobs oder Minijobs angeboten. Sind bereits erste Erfahrungen gemacht, können Jugendliche auch auf Onlineportalen Jobs suchen. 

Was gilt es rechtlich zu beachten

  • Jugendliche Arbeitnehmende werden durch das Arbeitsgesetz geschützt. Welche Art von Job oder Ferienjob sich für Schülerinnen und Schüler eignen, hängt von folgenden Faktoren ab: Wie alt ist Ihr Kind? Wie viele Stunden dauert der Einsatz? Welche Art von Arbeit soll erledigt werden? Grundsätzlich ist eine Beschäftigung erst ab 15 Jahren erlaubt, für 13- und 15-Jährige sind kleine sowie leichte Arbeiten möglich. Dazu zählen einfache Erledigungen wie Zeitungen austragen, Gestelle auffüllen oder Kinder hüten.  
  • Während der Schulzeit dürfen Jugendliche maximal 9 Stunden pro Woche beschäftigt werden, höchstens 3 Stunden pro Tag. Anders ist die Regelung während den Schulferien: In den Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler 40 Stunden pro Woche arbeiten, maximal 8 Stunden pro Tag. Allerdings sind Ferienjobs auf die Hälfte der Ferien zu begrenzen (also zum Beispiel auf 2,5 Wochen bei fünf Wochen Sommerferien) und dürfen die Schülerinnen und Schüler nur tagsüber von  6 bis 18 Uhr beschäftigt werden.  
  • Sowohl bei Ferienjobs als auch bei Nebenjobs entsteht rechtlich gesehen ein Arbeitsvertrag. Obwohl nicht zwingend, empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte schriftlich festzuhalten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern unterschreiben.
  • Wem gehört der Lohn? Der selbstverdiente Lohn gehört den Jugendlichen. Wie beim Lehrlingslohn dürfen die Eltern verlangen, dass Jugendliche einen kleinen Beitrag an den Unterhalt beisteuern (mehr dazu finden Sie in unserem Artikel Kostgeld: Wie viel soll ein Lehrling zu Hause abgeben) oder sich an grösseren Anschaffungen beteiligen. Ebenso können Eltern mit den Heranwachsenden Vereinbarungen treffen, etwa dass das verdiente Geld für spätere Fahrstunden gespart wird. Die Selbständigkeit und Verantwortung der Jugendlichen in Bezug auf Geld wird dadurch gefördert.
  • Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Jugendarbeitsschutz - Informationen für Jugendliche bis 18 Jahre (admin.ch)

Wertvolle Erfahrungen durch Schülerjobs  

Jugendliche lernen durch Babysitting oder während eines einwöchigen Einsatzes in einem Supermarkt den Wert von ihrer selbst geleisteten Arbeit kennen. Nebenjobs und Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler ermöglichen zudem erste Arbeitserfahrungen sowie erste Verbindlichkeiten und Verantwortungen ausserhalb des schulischen Kontextes. Darüber hinaus erleben sich die Jugendlichen dabei als wertvoll und entdecken vielleicht sogar Kompetenzen oder Interessen für ihre berufliche Zukunft.  

Erfahren Sie mehr zu Kompetenzen der Zukunft.

Jetzt spenden