Schule & Ausbildung

Mein Kind wird in der Lehre gemobbt

Mobbing am Arbeitsplatz führt zu beruflichen und persönlichen Beeinträchtigungen und kann insbesondere bei Lernenden Ängste und Depressionen verursachen. Da sich solche Feindseligkeiten praktisch nie von selbst lösen, müssen sich die Betroffenen aktiv aus der Opferrolle befreien.
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Mobbing in der Lehre: Schule und Arbeitsplatz; Wie schützt man einen Lernenden?

Wo verschiedene Beteiligte aufeinandertreffen wie in der Schule oder am Arbeitsplatz, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen, Konflikte oder Kritik. Oft werden dadurch Probleme gelöst und die Zusammenarbeit verbessert. Geht Ihr Kind aber wegen Bauch- oder Kopfschmerzen seit längerer Zeit nur ungerne zur Arbeit oder an die Berufsfachschule, kann es durchaus sein, dass es gemobbt wird. Die damit verbundenen Schikanen und Ausgrenzungen können sowohl von Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, als auch von Vorgesetzten, Kundinnen und Kunden oder Mitschülerinnen und Mitschülern kommen. Mobbinghandlungen lösen Unsicherheit, Nervosität und Versagensängste aus, was zu Fehlern führt und Täterinnen und Täter neuen Nährboden für weitere Schikanen liefert.

Der Lehrbeginn ist eine besonders anspruchsvolle Phase. Weg von der Schule und dem gewohnten Umfeld, plötzlich inmitten der Berufswelt der Erwachsenen, acht Stunden arbeiten und dann noch der Besuch der Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurse: Das stellt sowohl Lernende als auch Berufsbildende und Eltern vor Herausforderungen. Während sich junge Menschen meist leicht in junge Teams eingliedern, tun sie sich mit älteren Kolleginnen und Kollegen und auch mit Vorgesetzten teils aber eher schwer. Dies liegt zum einen an ihrem direkteren Kommunikationsstil, zum andern an der lockeren Arbeitsauffassung. Gerade gegenüber Lernenden, die neu in die Arbeitswelt eintreten und meist in ein bewährtes Arbeitsteam kommen, sollten Lehrbetriebe deutlich machen, dass in der Berufseinstiegsphase trotz Produktivitätsdruck auch ein gewisses Mass an Fehlertoleranz besteht und bei Problemen möglichst einfühlsam und sofort reagiert wird.

Was ist Mobbing?

In der juristischen Terminologie gibt es den Begriff «Mobbing» nicht, er hat sozialpsychologischen Charakter. Mobbing hat nichts mit begründeter Kritik zu tun, in Form eines Machtmissbrauchs verletzt es immer die Würde und Integrität einer Person. Als Mobbing im Allgemeinen bezeichnet man generell offene und/oder subtile psychische Gewalt über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel der sozialen Ausgrenzung. Dazu gehören alle direkten und indirekten böswilligen Handlungen, mit denen die Betroffenen verletzt werden sollen: Hänseln, Drohen, Abwerten, Beschimpfen, Herabsetzen, Blossstellen, Ausgrenzen, Rufschädigen etc. und «Kaltstellen» durch das Vorenthalten von Informationen. Ziel der Täterinnen und Täter ist es meistens, sich selbst als mächtig darzustellen und die betroffene Person niederzumachen oder sie gar aus dem Ausbildungsbetrieb hinauszuekeln. Häufig zielen diese Beleidigungen auf persönliche Schwächen, die ethnische Herkunft oder auch das Privatleben ab.

Aber Vorsicht: Mitunter werden Streit, Antipathien oder alltägliche Konflikte vorschnell als Mobbing bezeichnet oder Unschuldigen wird vorgeworfen, sie würden Mobbing betreiben. Solange der Verdacht des Mobbings nicht erhärtet ist, bedarf auch der bzw. die Angeklagte des Schutzes. Mobbing liegt dann vor, wenn das Kräfteverhältnis der Konfliktparteien nicht mehr ausgewogen ist und während mindestens sechs Monaten eine feindselige, systematische Belästigung einer Person am Arbeitsplatz oder in der Schule erfolgt.

Was verursacht Mobbing beim Lernenden?

Mobbing in der Berufslehre greift die Würde der bzw. des Jugendlichen an, entwertet ihre bzw. seine Arbeit und geht bis zur Schädigung ihrer bzw. seiner Gesundheit. Ganz allgemein hat Mobbing für alle betroffenen Mitarbeitenden negative Auswirkungen, nur können sie sich in einem Abhängigkeitsverhältnis wie der Lehre verstärken. Verunsicherung, Unwohlsein am Arbeitsplatz und sich häufende Absenzen gehören noch zu den harmlosesten Auswirkungen. Schlechter Schlaf, Kopfschmerzen und Magenbeschwerden können weitere Folgen des Terrors sein. Ist die bzw. der Lernende über längere Zeit ohne jegliche Unterstützung ständigen Mobbingangriffen ausgesetzt, kann das zu Kurzschlusshandlungen oder – in Kombination mit anderen Faktoren – gar zu einer Selbsttötung führen. Dass bei diesem psychischen Druck oft nur noch an einen Abteilungswechsel oder Lehrabbruch gedacht wird, ist absolut verständlich. Ohne Hilfe von aussen kann diese Abwärtsspirale nur schwer gestoppt werden.

Schutznormen für Lernende

Grundsätzlich muss jeder Lehrbetrieb gegen Mobbing vorgehen, indem er die Lernenden für die verschiedenen Formen von Mobbing sensibilisiert und seiner Belegschaft kommuniziert, dass gegenüber jenen, die andere schikanieren, Sanktionen ergriffen werden. Jede bzw. jeder Lernende hat somit Anspruch auf korrekte und rücksichtsvolle Behandlung durch Vorgesetzte, Mitarbeitende und Kundinnen und Kunden sowie auf die Wahrung der physischen und psychischen Integrität.

Die Kantone sind für die Aufsicht über die berufliche Grundbildung zuständig und speziell ausgebildete Berufsinspektorinnen und Berufsinspektoren sind für diese Aufgabe verantwortlich. Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen enthalten besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmenden. Als «jugendlich» gelten Lernende und Arbeitnehmende bis zu ihrem 18. Geburtstag.

Gemäss OR Art. 328 und ArG Art. 6 haben Arbeitgebende ganz allgemein die Pflicht, die Persönlichkeit ihrer Angestellten am Arbeitsplatz zu schützen. Ein Bundesgerichtsentscheid vom Oktober 1998 sagt, dass Führungspersonen – bzw. letztlich die Arbeitgebenden – diese Pflicht verletzen, wenn sie Mobbing nicht verhindern.

Unvermeidlich: Unterstützung geben und holen!

Bei einem Verdacht auf Mobbing sind alle gefordert. Bemerken Eltern, dass ihr Kind im Betrieb oder an der Schule gemobbt wird oder selbst mobbt, müssen sie einschreiten. Auch Arbeits- und Schulkolleginnen und -kollegen sollten reagieren, wenn ihnen eine solche Vermutung zu Ohren kommt. Am besten sucht man das Gespräch mit der betroffenen Person und zeigt ihr die Bereitschaft, das Problem anzugehen. Über den Kopf der lernenden Person hinweg sollten jedoch keine Massnahmen getroffen werden, die sie in zusätzliche Schwierigkeiten bringen könnten.

Grundsätzlich befinden sich Lernende bei Mobbing in einer unheimlich schwierigen Lage. Ihnen fehlen erprobte Verhaltensmuster, um sich nicht mehr als «schwaches Opfer» zu fühlen. Meist wissen die Betroffenen auch nicht, ob der Konflikt genügend Brisanz hat, um ihn bei Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, Vorgesetzten und Berufsbildenden anzusprechen. Zudem befürchten sie, dass sie das in zusätzliche Schwierigkeiten bringen könnte. Falls sie sich die Thematisierung des Konfliktes zutrauen, ist es wichtig, sachlich zu bleiben und nicht durch Beleidigungen persönlich zu werden.

Hinnehmen soll man Mobbing auf keinen Fall! Nach Hilfe zu fragen, hat nichts mit Schwäche zu tun, sondern erfordert Mut und Weitblick. Dank Unterstützung kommt auch zum Vorschein, welche sonst so cool wirkenden Jugendlichen auch gemobbt werden. Am besten hält man die Schikanen schriftlich und mit Datum fest, um Belege zu sammeln und Grundlagen für ein Gespräch zu haben. Falls es um mündliche Beleidigungen und Diskriminierungen geht, sollten diese möglichst als Zitat notiert werden. Auch feindselige E-Mails oder schriftliche Feedbacks können als Beweis verwendet werden.

Da Jugendliche meist nicht den Mut aufbringen, die mobbende Person zu stellen, sind sie gut beraten, eine Person ihres Vertrauens beizuziehen. Aussenstehende haben häufig einen anderen Blick auf ihre Lage und können ihnen allenfalls vielleicht schon erste Verhaltenstipps oder Hinweise geben, wie sie etwas ändern können. Hat auch diese Vertrauensperson Zweifel, dass eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann, sollte sich der Lernende an die bzw. den Berufsbildenden wenden. Sollte es sich dabei jedoch – was bestimmt sehr selten ist – um die mobbingverursachende Person handeln, ist der Beizug der bzw. des direkten Vorgesetzten unvermeidbar. Falls es zu keiner Einigung kommt, ist das Kantonale Berufsinspektorat beizuziehen, das die Lehraufsicht wahrnimmt und den Kontakt zu Fachstellen herstellen kann.

Stärkung der Persönlichkeit gegen bzw. nach Mobbingerfahrungen

Wie Margit Averdijk von der Universität Zürich (Kriminologin am Jacobs Center for Productive Youth Development) in einer Langzeitstudie jüngst festgestellt hat, kann etwas dafür getan werden, dass sich die Konsequenzen von Mobbingerfahrungen weniger negativ auswirken. Zum einen kämen jene Jugendlichen besser mit solchen Erlebnissen zurecht, wenn sie in einem anteilnehmenden Zuhause aufgewachsen seien, zum andern, wenn sie ein gutes Verhältnis zu ihrer Lehrperson hätten. Die Bezugspersonen spielen somit eine wichtige Rolle.

Auch Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder zu starken Persönlichkeiten heranwachsen, die in Schwierigkeiten Herausforderungen sehen und auch mit Rückschlägen gut zurechtkommen. Resilienz heisst der Fachbegriff für dieses «Immunsystem der Seele». Da die wichtigsten Grundsteine dafür in der Kindheit gelegt werden, sind die Eltern für dessen Ausbildung besonders wichtig. Die berufspädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen an der Berufsfachschule und die Lehraufsicht kennen die Bedürfnisse, Probleme und Verhaltensweisen ihrer adoleszenten Gruppe und sind auch mit Hilfsangeboten vertraut.

Anlaufstellen

Literatur

  • SDBB Bern, Merkblatt 206 zum Thema Mobbing, mb.berufsbildung.ch, Ausgabe Juni 2018
  • Margit Averdijk, Langzeitstudie im Rahmen von z-proso an der Universität Zürich, 2019
  • Ingeborg Saval: Planet Schule. Gemeinsam und unbeschwert den Schulalltag meistern
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