Familie & Gesellschaft

Kinderrechte in der Schweiz – eine Übersicht

Kinder haben Rechte – auf Schutz, Förderung und Partizipation. Auch die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet, die Kinderrechte zu achten und zu schützen. In der Praxis gibt es jedoch noch Potenzial zur Verbesserung.
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Kinder malen mit Fingerfarben.

Weshalb brauchen Kinder spezielle Rechte?

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung – so verlangt es Artikel 11 der schweizerischen Bundesverfassung. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer noch nicht abgeschlossenen körperlichen und geistigen Entwicklung besonders verletzlich. Sie verfügen im Vergleich zu Erwachsenen über eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Rechte selbstständig wahrzunehmen und durchzusetzen. Daher benötigen sie spezifische Schutz- und Fördermassnahmen.

Die Kinderrechte sind ein integraler Bestandteil der Menschenrechte. Sie tragen der besonderen Lebenssituation von Kindern Rechnung und umfassen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Ziel ist es, das Wohlergehen der Kinder zu sichern und ihre gesunde Entwicklung zu gewährleisten.

Die Kinderrechte gelten weltweit

Die UN-Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern – also aller Menschen unter 18 Jahren. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und mittlerweile von fast allen Staaten der Welt ratifiziert, mit Ausnahme der USA. Die Schweiz hat die Konvention 1997 ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Jährlich erinnert der 20. November als Internationaler Tag der Kinderrechte an die Verabschiedung der Konvention und an die Bedeutung, die Kinderrechte weltweit haben.

Die Kinderrechtskonvention fordert, dass Kinder altersgerecht an Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben betreffen.

Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, in denen zentrale Rechte wie das Recht auf Leben und Entwicklung, Bildung, Schutz vor Gewalt und das Recht auf Mitbestimmung festgeschrieben sind. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Grundsatz des Kindeswohls: In allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr bestes Interesse vorrangig berücksichtigt werden. Die Kinderrechtskonvention betont zudem die Gleichbehandlung aller Kinder – unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialem Status – und garantiert das Recht auf Identität, Gesundheit, Freizeit und Spiel.

Die Kinderrechtskonvention verbietet Kinderarbeit, Kinderhandel, Kinderprostitution sowie den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten. Sie fordert, dass Kinder altersgerecht an Entscheidungen beteiligt werden, die ihr Leben betreffen, und erkennt Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Meinung an.

Wer ist für die Einhaltung der Kinderrechte verantwortlich?

Die Kinderrechtskonvention verpflichtet alle Staaten, die sie ratifiziert haben, die Rechte der Kinder zu achten und umzusetzen. Diese Verantwortung betrifft in der Schweiz nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden. Sie alle müssen sicherstellen, dass die Kinderrechte in Gesetzgebung, Verwaltung und im Alltag verankert und gelebt werden.

Doch die Verantwortung liegt nicht allein beim Staat. Auch Erwachsene, die mit Kindern zu tun haben – Eltern, Lehrpersonen, Betreuungspersonen, Arbeitgebende, Fachpersonen in Behörden oder der Justiz – sind dazu aufgerufen, die Rechte von Kindern zu respektieren, zu schützen und aktiv zu fördern.

Die Kinderrechtskonvention erinnert daran, dass der Schutz und die Förderung von Kindern eine gemeinsame Aufgabe ist: von Politik, Gesellschaft und jeder einzelnen Person. Ziel ist es, allen Kindern ein sicheres, entwicklungsförderndes Umfeld zu ermöglichen, in dem sie ihre Persönlichkeit entfalten können.

Kinderrechte müssen im Alltag gelebt werden

Leider werden Kinderrechte weltweit tagtäglich verletzt – durch Armut, Gewalt, Ausbeutung, fehlenden Zugang zu Bildung oder medizinischer Versorgung. Auch in der Schweiz, wo viele Kinder vergleichsweise unter guten Bedingungen aufwachsen, werden ihre Rechte nicht immer vollständig eingehalten. Manche Kinder erleben häusliche Gewalt, werden in ihrer Mitbestimmung übergangen oder wachsen in belastenden familiären oder sozialen Verhältnissen auf. Kinder mit Behinderung oder solche mit Migrationshintergrund sind besonders gefährdet, Diskriminierung zu erfahren.  

Umso wichtiger ist es, genau hinzuschauen, Missstände ernst zu nehmen und gezielt daran zu arbeiten, dass Kinderrechte überall eingehalten werden. Damit dies gelingt, braucht es tragfähige Strukturen, gut ausgebildete Fachpersonen und eine breite Sensibilisierung in der Gesellschaft. Denn Kinderrechte müssen nicht nur rechtlich verankert, sondern im Alltag gelebt werden.

Der aktuelle Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses zeigt, dass die Schweiz bei der Umsetzung der Kinderrechte weiterhin Verbesserungsbedarf hat.

Wenn Kinder geschützt, gefördert und beteiligt werden, profitiert die ganze Gesellschaft: Kinder, die in einem sicheren und unterstützenden Umfeld aufwachsen, können ihr Potenzial entfalten, Verantwortung übernehmen und aktiv zum Gemeinwohl beitragen. Auch die Arbeit von Pro Juventute basiert auf den Prinzipien der Kinderrechtskonvention.

Wie die Umsetzung der Kinderrechte überprüft wird

Damit die Kinderrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch im Alltag gelebt werden, sieht die Kinderrechtskonvention ein zentrales Kontrollinstrument vor: das Staatenberichtsverfahren. Alle Vertragsstaaten – darunter auch die Schweiz – sind verpflichtet, regelmässig darüber zu berichten, wie sie die Kinderrechte in ihrem Land umsetzen.

Alle fünf bis sieben Jahre muss die Schweiz dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Kinderrechtsausschuss) einen sogenannten Staatenbericht vorlegen. Dieser informiert darüber, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Kinderrechte erzielt wurden, wo Herausforderungen bestehen und welche Massnahmen geplant sind. Zuständig für die Erstellung des offiziellen Berichts ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das dabei mit anderen Bundesstellen und den Kantonen zusammenarbeitet.

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Kinder selbst können und sollen sich beteiligen. In der Schweiz geschieht das unter anderem durch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, das gemeinsam mit Organisationen wie Pro Juventute einen Alternativbericht einreicht. Dieser ergänzt die Sicht der Behörden mit Beobachtungen aus der Praxis – zum Beispiel aus Schulen, Sozialdiensten oder Beratungsstellen. Kinder und Jugendliche können in speziellen Beteiligungsprojekten ihre Meinung, Wünsche und Kritikpunkte äussern sowie ihre Perspektiven einbringen.

Am Schluss des Staatenberichtsverfahrens spricht der Kinderrechtsausschuss Empfehlungen aus (sogenannte Concluding Observations), die aufzeigen, in welchen Bereichen noch Verbesserungen nötig sind.

Aktueller Stand der Kinderrechte in der Schweiz

Trotz bestehender Verpflichtungen zeigt der aktuelle Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses, dass die Schweiz bei der Umsetzung der Kinderrechte weiterhin Verbesserungsbedarf hat. In seinen jüngsten Empfehlungen aus dem Jahr 2021 mahnt der Kinderrechtsausschuss unter anderem die fehlende Datengrundlage, die ungenügende nationale Umsetzungsstrategie sowie Mängel beim Schutz besonders verletzlicher Kindergruppen wie geflüchteten oder behinderten Kindern an. Auch Kinderarmut, Gewaltprävention und der Zugang zur psychischen Gesundheitsversorgung bleiben kritische Themen.

Die UN-Kinderrechtskonvention wird durch verschiedene Zusatzmechanismen ergänzt. Dazu gehören die sogenannten allgemeinen Bemerkungen, die als Orientierungshilfe zur Auslegung der Konvention dienen, die Zusatzprotokolle sowie das Individualbeschwerdeverfahren. Letzteres erlaubt es Kindern in der Schweiz, den Kinderrechtsausschuss direkt anzurufen, wenn ihre Rechte verletzt wurden – allerdings nur, wenn alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Mehr zum Staatenberichtsverfahren

Eine Übersicht der aktuellen Berichte und Unterlagen zum Staatenberichtsverfahren zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz ist auf der Webseite der schweizerischen Menschenrechtsinstitution (SMRI) zu finden. 

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