Familie & Gesellschaft

Sterben am Lebensanfang: Wenn Geburt und Tod des Kindes zusammenfallen

Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft, der Geburt oder in der ersten Lebenszeit hat tiefgreifende Auswirkungen. Der Verlust hinterlässt bei den Eltern, Geschwisterkindern und Angehörigen tiefe emotionale Narben. Das Interview mit der Fachstelle Kindsverlust klärt über wichtige Fragen auf.
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Zwei Hände, die eine Blume halten

Jährlich sterben in der Schweiz über 700 Kinder in der zweiten Schwangerschaftshälfte und rund um die Geburt: Täglich sind zwei Familien von diesem Schicksalsschlag betroffen. Zudem endet jede dritte bis vierte Schwangerschaft in den ersten drei Monaten mit einer Fehlgeburt oder die Eltern entscheiden sich für einen Schwangerschaftsabbruch. In der Schweiz sind jährlich schätzungsweise 20'000 Frauen betroffen. Der frühe Kindsverlust ist damit ein gesellschaftliches Thema, das uns alle betrifft.

Anne Siegenthaler, Sie sind die Verantwortliche für den Beratungsdienst der Fachstelle Kindsverlust während Schwangerschaft, Geburt und erster Lebenszeit sowie Hebamme FH. Wie definieren Fachleute den Begriff «Früher Kindsverlust»?

Anne Siegenthaler: Das hängt davon ab, wann das Kind geboren wurde. Vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche spricht man von einer Fehlgeburt. Es wird unterschieden zwischen einer frühen Fehlgeburt bis zur 12. Schwangerschaftswoche und einer späten Fehlgeburt zwischen der 12. und der 22. Schwangerschaftswoche. Weltweit erleidet jede zehnte Frau im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Ab der 22. Schwangerschaftswoche spricht man von einer Totgeburt.

Was sind die häufigsten Ursachen für den frühen Verlust eines Kindes?

Mögliche Ursachen können sein: In der Frühschwangerschaft kann es zu Fehlentwicklungen des Kindes kommen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind. Der Körper reagiert darauf mit einer frühen Fehlgeburt. Dies ist in der Regel ein natürlicher Vorgang. Im späteren Verlauf der Schwangerschaft können auch schwere Erkrankungen der Frau, Fehlbildungen der Gebärmutter, Infektionen oder langanhaltender, sehr belastender Stress zu einer Frühgeburt führen.

Die Entscheidung, ob Untersuchungen durchgeführt und so nach möglichen Ursachen gesucht wird, kann für Eltern belastend sein. Vielleicht erhoffen sie sich, Antworten auf die Frage «Warum?» zu erhalten. Oder ein klarer Befund könnte wichtig sein für weitere Kinder. Eltern haben auch das Recht auf Nichtwissen. Es gilt zu beachten, dass in ganz vielen Fällen trotz Untersuchungen der Mutter und des Kindes sehr oft keine Ursachen für den Tod des Kindes gefunden werden können.

Wenn Eltern in der Schwangerschaft erfahren, dass ihr ungeborenes Kind bereits gestorben ist oder noch im Mutterleib oder kurz nach der Geburt sterben wird, so ist es etwas vom Schlimmsten, was Eltern passieren kann. Wie können sie mit dieser schwer erträglichen Situation umgehen?

Die Diagnose, dass das eigene Kind schwer krank ist und bald sterben wird oder bereits gestorben ist, bedeutet für die betroffenen Eltern einen immensen Schock. Oft beschreiben sie diesen Zustand als «ausser sich sein». Wir empfehlen daher, zunächst herauszufinden, wie die Eltern den Schock verarbeiten können: Was brauchen sie, um wieder Boden unter den Füssen zu spüren? Was benötigt das Paar, um wieder zu sich zu kommen? 

Viele Frauen beschreiben den Moment der Diagnosemitteilung als Bruch mit dem ungeborenen Kind. Es gilt daher die Bindung zum Kind wieder zu stärken, um die gemeinsame Zeit als Familie selbstbestimmt gestalten zu können.

Es gilt die Bindung zum verstorbenen Kind zu stärken um die gemeinsame Zeit als Familie selbstbestimmt gestalten zu können.

Welche Strategien helfen können, um aus diesem Schockzustand in die eigene Handlungsfähigkeit zurückzufinden, ist sehr unterschiedlich. In diesem Prozess professionelle Unterstützung zu erfahren, kann sehr wertvoll sein und Orientierung geben.

Für die Eltern stehen wichtige Entscheidungen rund um Geburt und Bestattung an. Wie können die Familien Abschied nehmen?

Das Abschiednehmen ist sehr wichtig. Damit dieser Abschied jedoch möglich ist, muss das verstorbene Kind erst einmal willkommen geheissen werden. 

Der Reflex vieler Betroffener ist, diese Ausnahmesituation so schnell wie möglich hinter sich zu bringen, denn der Gedanke daran ist im Vorfeld oftmals nur schwer vorstellbar. Wir empfehlen, sich Zeit zu nehmen, denn die gemeinsame Zeit mit dem verstorbenen Kind ist kostbar und begrenzt. Eltern können sich deshalb fragen: Wie soll unser Kind zur Welt kommen? Wer aus der Familie und dem Umfeld soll die Möglichkeit erhalten, es kennen zu lernen? So können wertvolle Erinnerungen an das Kind entstehen, die das eigene Leben langfristig beeinflussen. Es ist zum Beispiel möglich, das Kind mit nach Hause zu nehmen. So können Begrüssung und Abschied in vertrauter Umgebung stattfinden. Eltern dürfen sich Zeit nehmen, ihr Kind zu begrüssen, um zu begreifen, was passiert ist, und von ihm Abschied nehmen. Das Kind ist gestorben, alle weiteren Schritte und Entscheidungen eilen nicht.

Eltern dürfen sich Zeit nehmen, ihr Kind zu begrüssen, um zu begreifen, was passiert ist, und von ihm Abschied nehmen.

Die Bestattung des Kindes ist für viele Eltern ein schwerer Schritt. Denn dies ist der definitive Abschied vom leiblichen Körper des Kindes. Und gleichzeitig ist die Beisetzung ein wichtiges Ritual, das die Eltern und deren Familien stärken kann. Meldepflichtige Kinder können sowohl kremiert als auch erdbestattet werden. Auch für sehr kleine verstorbene Kinder gibt es individuelle Möglichkeiten der Bestattung, beispielsweise in der Natur.

Wo können Eltern bei frühem Verlust ihres Kindes Unterstützung finden? 

Die erste Ansprechpartnerin in der Akutsituation ist die freiberufliche Hebamme. Neben der medizinischen Betreuung im Spital oder in der Arztpraxis begleitet sie die Familie in der Schwangerschaft, rund um die Geburt und danach zu Hause. Diese Leistung wird von der Grundversicherung übernommen. 

Es gibt auch weiterführende Betreuungsangebote wie Gesprächsgruppen für Mütter und Väter oder spezielle Rückbildungsangebote für Mütter nach einem Kindsverlust. Der Austausch mit anderen Eltern, welche Ähnliches erlebt haben, beschreiben viele betroffene Eltern als wertvoll. In vielen Kliniken gibt es auch gezielte Angebote: Zum Beispiel eine Trauerbegleitung durch eine spezialisierte Hebamme, seelsorgerische Betreuung oder die Unterstützung durch den Sozialdienst bei rechtlichen oder finanziellen Fragen.

Bleibende Erinnerungen für betroffene Familien

Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach sterben, werden umgangssprachlich Sternenkinder genannt. Andere Begriffe sind Schmetterlingskinder oder Engelskinder.

Der Verein Stärnechind stellt für fehl- und stillgeborene Kinder Kleider her und stellt den betroffenen Eltern eine Erinnerungsbox zur Verfügung. Die Box soll den Eltern zur Aufbewahrung persönlicher Sachen dienen, die sie mit der kurzen, aber wertvollen Zeit mit ihrem Kind in Verbindung bringen. 

Der Verein Herzensbilder sowie die Stiftung Dein Sternenkind schenken betroffenen Familien professionelle Fotografien und schaffen damit bleibende Erinnerungen ans verstorbene Kind.

Der soziale Austausch ist für die Trauerbewältigung der Eltern oft zentral, doch der frühe Tod eines Kindes löst im Umfeld häufig Hilflosigkeit, Betroffenheit und Ohnmacht aus. Das weitere Umfeld der Familie, beispielsweise Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen oder Verwandte, sind verunsichert, wie sie den verwaisten Eltern begegnen sollen. Wie kann das Umfeld mit der Situation umgehen und die Eltern unterstützen?

Viele Menschen fühlen sich überfordert und verhalten sich, als ob nichts geschehen wäre. Keine Reaktion zu zeigen, kann die Eltern jedoch verletzen. Gleichzeitig können auch gut gemeinte Ratschläge oder Aufmunterungen verletzend wirken. Es ist hilfreich, wenn das Umfeld dem Paar als Eltern begegnet: Fragen zum Erlebten und zum Kind sowie das Zuhören stehen im Mittelpunkt. Die eigene Unsicherheit und Betroffenheit soll und darf angesprochen werden.

Es ist hilfreich, wenn das Umfeld dem Paar als Eltern begegnet: Fragen zum Erlebten und zum Kind sowie das Zuhören stehen im Mittelpunkt.

Das Umfeld muss sich bewusst sein, dass der Tod eines Kindes die Eltern nicht nur akut beschäftigt. Unabhängig davon, ob das Kind in einer frühen Schwangerschaftswoche oder kurz vor oder nach der Geburt gestorben ist, trauern die Eltern um ihr Kind. Dieser schwere Verlust steht nun für längere Zeit im Mittelpunkt ihres Lebens. Es wird immer wieder schwierige Momente für die Eltern geben, beispielsweise Familienfeiern, Geburtstage, Einschulung, in denen das Fehlen des Kindes schmerzlich bewusst wird. Es ist hilfreich, den Eltern in diesem Prozess beizustehen.

Im Leitfaden «Hilfreiches Verhalten im Umgang mit Eltern nach Kindsverlust» der Fachstelle kindsverlust.ch schreiben betroffene Eltern, was für sie im Trauerprozess hilfreich und was hinderlich sein kann.

Wenn es ältere Geschwister in der Familie gibt, trauern auch diese um die verstorbene Schwester oder den verstorbenen Bruder. Wie können Eltern ihnen altersgerecht erklären, was passiert ist und sie in ihrer Trauer begleiten? 

Eltern empfinden eine grosse Trauer und eigene Not, wenn ihr Kind stirbt. Oft möchten sie ihre älteren Kinder vor diesen Gefühlen bewahren oder befürchten, ihr Kind zu überfordern. Kinder haben jedoch einen sehr natürlichen Umgang mit den Themen Tod und Sterben. Sie haben kaum Berührungsängste. Auch sie sind ein trauerndes Familienmitglied und müssen die Möglichkeit haben, zu verstehen, was gerade passiert. Deshalb empfehlen wir, Geschwisterkinder in den Trauerprozess miteinzubeziehen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten zu trauern und sich von ihrem Bruder oder Schwester verabschieden zu können.

Geschwisterkinder sollen die Möglichkeit erhalten zu trauern und sich von ihrem Bruder oder Schwester verabschieden zu können.

Viele Kinder haben schon während der Schwangerschaft konkrete Vorstellungen, was sie mit dem kleinen Geschwisterkind machen wollen, zum Beispiel ihm die Haare kämmen oder ihm ein bestimmtes Kuscheltier schenken. Es ist wertvoll, ihnen die Möglichkeit zu geben, das verstorbene Kind kennen zu lernen und ihnen diese Fürsorge zu ermöglichen.

Im Artikel Trauer: Mit Kindern über den Tod sprechen finden Sie Ideen für Abschiedsrituale und Inputs zum Besprechen des Todes mit Kindern.

In der Broschüre «Trauernde Geschwister - Orientierung und Unterstützung zum Begleiten von Kindern beim frühen Tod eines Babys», die bei der Fachstelle Kindsverlust bestellt werden kann, erhalten Betroffene und Angehörige Informationen, Kinder altersgerecht in ihrer Trauer zu unterstützen.

Was ist wichtig, damit Partnerschaften den frühen Kindsverlust überstehen können?

Trauer ist sehr individuell. Jeder Mensch geht anders mit Schicksalsschlägen um. Der Verlust des eigenen Kindes ist für Eltern eine besondere Herausforderung. Auch Männer und Frauen trauern unterschiedlich. Ein Grund für das unterschiedliche Trauererleben ist zum Beispiel, dass die schwangere Frau eine sehr körperliche Beziehung zum ungeborenen Kind aufbauen konnte. Dem Mann fehlt diese körperliche Bindung als Vater. Diese Tatsache anzuerkennen, kann bereits helfen, das gegenseitige Verständnis zu fördern.

In einer Partnerschaft ist es wichtig, sich gegenseitig zuzugestehen, dass es unterschiedliche Bewältigungsstrategien gibt. Gleichzeitig können Paare herausfinden, was sie in dieser intensiven Zeit verbindet, denn das Kind macht sie gemeinsam zu Eltern.

Rechtliche Fragen zum frühen Kindsverlust

Mutter- und Vaterschaftsurlaub

Der Mutterschaftsurlaub für berufstätige Frauen beträgt in der Schweiz 14 Wochen zu 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Der Anspruch auf die Entschädigung besteht, wenn ein Kind lebensfähig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen (ab 23 0/7 Schwangerschaftswochen) gedauert hat. Wurde das Kind vor 23 0/7 Schwangerschaftswochen geboren, hat die Mutter rechtlich gesehen keinen Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub. In diesem Fall wird empfohlen, eine ärztliche Krankschreibung einzufordern.

Musste das Kind nach der Geburt für drei oder mehr Wochen im Spital sein, kann die Mutter geltend machen, dass der Mutterschaftsurlaub erst nach Spitalaustritt aktiv wird.

Bedauerlicherweise endet nach aktueller Gesetzeslage der Anspruch auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub, wenn das Kind vor oder während des Vaterschaftsurlaubs stirbt. Damit der Vater nicht direkt nach dem Tod des Kindes wieder arbeiten muss, kann eine ärztliche Krankschreibung oder ein Entgegenkommen der Arbeitgeberin oder des Arbeitsgebers entlasten.

Für weitere und detaillierte Informationen dazu: www.kindsverlust.ch

Krankenkassenleistungen

Die obligatorische Grundversicherung trägt alle Kosten im Zusammenhang mit einer komplikationslosen Schwangerschaft ab dem ersten Tag der Schwangerschaft ohne Franchise oder Selbstbehalt im Rahmen der «besonderen Leistungen bei Mutterschaft». Kontrollen während einer Risikoschwangerschaft werden ebenfalls von der Grundversicherung ohne Kostenbeteiligung übernommen.

Die frühe Fehlgeburt (innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft) fällt bedauerlicherweise nicht unter «besondere Leistungen bei Mutterschaft», weshalb die Kostenbeteiligung, Franchise und Selbstbehalt zulasten der Frau bestehen bleibt. Bei einer frühen Fehlgeburt kann dies also mit erheblichen Kosten einhergehen, die nur teilweise oder nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Verschiedene politische Vorstösse wollen diesen Missstand endlich beheben und wurden auf parlamentarischem Weg bereits angenommen. Leider braucht der politische Prozess viel Zeit und es ist daher derzeit noch nicht absehbar, wann die Gesetzesänderung vorliegt und umgesetzt wird.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche (=12 0/7 SSW), während der Geburt und bis acht Wochen nach der Niederkunft sind neben den besonderen Leistungen bei Mutterschaft auch alle anderen Leistungen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaftskomplikation oder Krankheit vollumfänglich von der Grundversicherung bezahlt. Auch Kontrollen in der Folgeschwangerschaft sowie die Begleitung durch eine Hebamme zusätzlich zu den medizinischen Kontrollen wird in der Regel vollumfänglich von der Grundversicherung übernommen.

Für weitere und detaillierte Informationen dazu: www.kindsverlust.ch

Meldepflicht

Es gibt meldepflichtige und nicht meldepflichtige Kinder. Meldepflichtig heisst, dass das Kind als Person offiziell anerkannt und registriert wird. Das Kind ist meldepflichtig, wenn es:

  • lebend zur Welt kam,
  • tot geboren wurde oder mindestens 500 g wog,
  • oder ab beginnender 23. Schwangerschaftswoche (=22 0/7 SSW) tot geboren wurde.

Wenn das Kind meldepflichtig ist, so wird es im Personenstandsregister aufgenommen und bei verheirateten Paaren gibt es einen Eintrag im Familienausweis. Beim Kind gelten die gleichen Bestattungsrechte und -pflichten wie bei erwachsenen Menschen.

Wenn das Kind nicht meldepflichtig ist, können Eltern auf Wunsch beim Zivilstandsamt eine Beurkundung des Kindes mit Vor- und Nachnamen einfordern. Nicht meldepflichtige Kinder können je nach Gemeinde und örtlichen Bestimmungen auf verschiedene Arten bestattet werden.

Für weitere und detaillierte Informationen dazu: www.kindsverlust.ch

kindsverlust.ch ist das Kompetenzzentrum für nachhaltige Unterstützung beim Tod eines Kindes in der Schwangerschaft, während der Geburt und in der ersten Lebenszeit.

kindsverlust.ch bietet:

  • Kostenlose Beratung für begleitende Fachpersonen und betroffene Familien (mehr Infos zum Beratungsdienst)
  • Schulungen und Coachings für Fachpersonen
  • Sensibilisierungsarbeit zum frühen Kindsverlust

Die umsichtige Begleitung durch eine Fachperson kann Eltern nach dem Tod ihres Kindes hilfreich und nachhaltig unterstützen. Das aktuelle Weiterbildungsangebot für begleitende Fachpersonen finden Sie hier

Für selbstbetroffene Mütter/Väter, die andere Eltern begleiten, bietet kindsverlust.ch am 20. August 2024 einen spezifischen Basiskurs an. 

Die Austauschtagung vom 26. Oktober 2024 für betroffene Familien und begleitende Fachperson gibt Raum für Vernetzung und Selbstreflexion

Fachstelle kindsverlust.ch, fachstelle@kindsverlust.ch, www.kindsverlust.ch, Beratungstelefon: +41 (0)31 333 33 60

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