Finanzielle Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen

Die Beiträge werden je nach Situation einmal oder wiederkehrend ausbezahlt. Die notwendigen Mittel werden von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert.
Wer kann finanzielle Hilfe beantragen?
- Witwen und Witwer mit Kindern (keine Altersbegrenzung)
- Halb- und Vollwaisen bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens bis zum 25. Lebensjahr
- Witwen und Witwer, welche sich in Abklärung für eine IV-Rente befinden
- Personen ausländischer Nationalität nach fünfjährigem ununterbrochenem Aufenthalt in der Schweiz, die einen der obengenannten Punkte erfüllen. Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der EU und EFTA müssen in der Regel keine Karenzfrist erfüllen
Was wird finanziell unterstützt?
- Ausbildung, Studium, Weiterbildung, Sprachaufenthalte, Musikunterricht, Förder- und Stützunterricht
- Freizeitaktivitäten (max. CHF 800 pro Person und Jahr)
- Notwendige Anschaffungen (z.B. Kinderkleider, Haushaltgeräte, Möbel. Umzugskosten in eine günstigere Wohnung, Mietzinsdepot, Mietzinszuschüsse bei hoher Miete)
- Pauschale an Ferien für Witwen und Witwer mit Erziehungsaufgaben und deren Kinder bis 18 Jahre (alle zwei Jahre)
- Mobilitäts- und Verpflegungskosten während der Ausbildung oder Berufstätigkeit.
- Wiederkehrende Leistungen an den Lebensunterhalt und/oder an die Mietzahlung als Überbrückung bis zum Einsetzen der kantonalen Ergänzungsleistungen
- Kosten für Kinderbetreuung und/oder Therapien
- Krankheitskosten, die von den Ergänzungsleistungen nicht übernommen werden (eine Absage muss vorliegen)
Alle Informationen auf einen Blick
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem Infoblatt.

Dieses Infoblatt ist in Leichter Sprache geschrieben.
Lesen leicht gemacht. Diese Texte sind in leicht verständlicher Sprache geschrieben.
Finanzielle Unterstützung beantragen
Wenn Sie die notwendigen Kriterien erfüllen, können Sie hier ein Unterstützungsgesuch stellen. Bei einem Erstantrag, sicher aber einmal jährlich ist das komplette Gesuch inklusive aller Unterlagen einzureichen.
- Wenn Sie das erste Mal finanzielle Unterstützung aus dem Witwen-, Witwer- und Waisenfonds beantragen, gehen Sie bitte folgendermassen vor:
- Füllen Sie das Erstgesuch aus und drucken Sie dieses aus
- Unterschreiben Sie das Gesuch
- Laden Sie es mit allen geforderten Unterlagen mittels untigem Upload hoch
- Wenn Sie zum wiederholten Mal finanzielle Unterstützung anfordern, gehen Sie bitte folgendermassen vor:
- Füllen Sie das Folgegesuch aus und drucken Sie dieses aus
- Unterschreiben Sie es
- Laden Sie es mit allen geforderten Unterlagen mittels Upload unten hoch
Häufige Fragen zum Witwen-, Witwer- und Waisenfonds
Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um Geld aus dem Witwen-, Witwer- und Waisenfonds zu erhalten?
Geld aus dem Witwen-, Witwer- und Waisenfonds erhalten Frauen, Männer und Kinder, die Anrecht auf eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente haben und Ergänzungsleistungen beziehen oder bereits dafür angemeldet sind.
Kann ich als Studentin oder Student aus dem Fonds für Witwen-, Witwer- und Waisen Unterstützung erhalten?
Pro Juventute gewährt Unterstützung, sofern Sie eine Waisenrente und Ergänzungsleistungen erhalten oder für diese angemeldet sind (bis zum 25. Lebensjahr). Stipendienabklärungen müssen bereits getroffen sein. In diesem Fall können Beiträge für Zusatzkosten wie Schulmaterial, Gebühren, Verpflegungskosten oder allfällige Transportkosten gewährt werden (maximal CHF 3'000.– pro Jahr).
Was muss ich beachten, wenn ich ein Gesuch einreiche?
Damit Pro Juventute Ihr Gesuch bearbeiten kann, muss es vollständig ausgefüllt sein, alle Dokumente enthalten und persönlich unterschrieben werden.
Wie viel Geld erhalte ich?
Der ausbezahlte Betrag wird Ihrer Situation angepasst und variiert deshalb von Person zu Person. Sie erhalten entweder einmalige oder wiederkehrende Beiträge. Unsere Leistungen dienen als Ergänzung zu den gesetzlichen Leistungen des Bundes und des Kantons oder als Überbrückung bis die Zahlungen Letzterer einsetzen.
Wie lange dauert es, bis ich das Geld erhalte?
Pro Juventute bearbeitet Gesuche in der Regel innert drei bis vier Wochen.
Kontakt Witwen-, Witwer- & Waisenfonds
Haben Sie Fragen oder Anregungen rund um den Witwen-, Witwer- Waisenfonds? Wir sind wir gerne für Sie da.