Beratung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter 24/7

Die Pro Juventute Jugendleiterberatung ist bei allen Fragen für Sie da, insbesondere wenn...
- Sie eine schwierige Situation mit einer unabhängigen Fachperson besprechen möchten.
- Sie Hilfe bei einer Konfliktsituation in Ihrem Verein oder Verband benötigen.
- Sie Ihr eigenes Verhalten reflektieren wollen.
- Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen.
Professionelle Beratung
Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über eine anerkannte Ausbildung in den Bereichen Psychologie, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik. Alle Beratenden verfügen über Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in der Beratung.
Die Gespräche sind vertraulich
Selbstverständlich unterstehen die Beraterinnen und Berater dem Berufsgeheimnis. Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrem Anruf oder mit Ihrer schriftlichen Anfrage unsere Nutzungsbestimmungen akzeptieren.
Weitere Fachstellen in Ihrer Nähe
Sie finden hier weitere Beratungsstellen für Kinder und/oder Jugendliche sowie für ihre Bezugspersonen.
Infomaterial kann im Shop kostenlos bestellt werden.
Häufige Fragen in der Beratung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (anonymisierte Beispiele)
Jede Situation ist anders und Menschen reagieren je nach Persönlichkeit verschieden. Und doch tauchen bei vielen Leitenden von Jugendlichen ähnliche Fragen auf. Unter «Fragen & Antworten» veröffentlichen wir deshalb Beispiele von Online-Beratungen.
Die publizierten Fragen sollen aufzeigen, mit welchen Anliegen sich Ratsuchende an die Beratung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter von Pro Juventute wenden. Vielleicht finden Sie unter den Antworten auch gleich hilfreiche Antworten und Tipps für Ihre eigene Tätigkeit.
Die Online-Beratungen werden so anonymisiert, dass keine Rückschlüsse auf Personen und individuelle Umstände möglich sind. Falls Sie einer Veröffentlichung nicht zustimmen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Ich als Vorstandsmitglied weiss von einer Beziehung zwischen zwei jugendlichen Vereinsmitgliedern: muss/soll ich eingreifen?
Frage:
Ich habe eine Frage bezüglich einer Beziehung zwischen zwei jugendlichen Vereinsmitgliedern, von der ich als Vorstand des Vereins Kenntnis habe. Wir sind eine Jugendmusik, bei uns musizieren Jugendliche im Alter von 13 bis 20 Jahren.
Im letzten Halbjahr hat sich zwischen einer 15-Jährigen und einem 19-Jährigen eine Beziehung entwickelt. Nach meinem Wissen ist dies vor dem Gesetz nicht zulässig, da sich das Mädchen noch im Schutzalter befindet. Es scheint sich um eine ernsthafte Beziehung zu handeln. Trotzdem frage ich mich, ob ich als Vereins-Vorstand hier eine Verantwortung habe, insbesondere, da ein Lager bevorsteht.
Antwort:
Sie vermuten ganz richtig. Der Altersunterschied in dem geschilderten Fall beträgt mehr als drei Jahre. Das 15-jährige Mädchen ist bis zum zurückgelegten 16. Altersjahr noch im Schutzalter. Das bedeutet für den geschilderten Fall, dass sich der junge Mann bei sexuellen Handlungen mit dem Mädchen strafbar macht. Als sexuelle Handlung gilt bereits das Küssen. Nach dem 16. Geburtstag des Mädchens steht der Beziehung von Gesetzes wegen nichts mehr im Wege.
Als verantwortliche Person in der Funktion des Vereinsvorstands könnten Sie im Vorfeld kommunizieren, wie Sie handeln werden, falls es zu einem Konflikt mit dem Gesetz kommt. Beispielsweise mit einem Lagerverweis und der Information der Eltern.
Bei dem von Ihnen erwähnten Fall wäre ein klärendes Gespräch mit dem jungen Mann sicher hilfreich. Viele Jugendliche, die sich in ähnlicher Situation befinden, wissen nicht, dass sie sich strafbar machen. Dies gilt ganz unabhängig davon, wie ernsthaft die Beziehung ist, weil es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt.
Eine Jugendliche hat mir anvertraut, dass sie sich ritzt. Wie soll ich mich als Trainer verhalten?
Frage:
Ich leite einen hiesigen Sportverein. In meiner Gruppe trainieren 20 Mädchen im Alter von 16 bis 18 Jahren. Schon seit längerer Zeit fiel mir eine Jugendliche auf. Sie trägt immer langärmelige Shirts.
Vergangene Woche erzählte sie mir den Grund dafür. Seit mehr als einem Jahr ritzt sie sich mit einer Rasierklinge in die Arme. Sie zeigte mir ihre Unterarme, die mit Narben übersät sind. Auch vertraute sie mir an, dass sie sich kaputt und nutzlos fühle. Sie sagte, dass ihre Eltern nichts davon wüssten und sie es ihnen auch nicht sagen möchte.
Wie kommt es dazu, dass sich Menschen selbst verletzen? Können Sie mir sagen, wo sich das Mädchen Hilfe holen kann und ob ich sie in irgendeiner Weise zusätzlich unterstützen kann?
Antwort:
Wie schön, dass sich dieses Mädchen aus Ihrem Team Ihnen gegenüber geöffnet hat. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Sie vertraut Ihnen und hat gewagt, sich zu zeigen. Gerade in belastenden Situationen ist es sehr wertvoll für Jugendliche, eine Vertrauensperson zu haben, von der sie sich verstanden und ernst genommen fühlen.
Hier einige Informationen zum Ritzen:
Ritzen kann als Hilferuf angesehen werden. Die Betroffenen verletzen sich meist bei steigendem Druck und bei innerer Anspannung. Durch das Ritzen versuchen sie diesen inneren Druck abzubauen und sich selbst zu spüren. Oft fühlen sie während des Ritzens keinen Schmerz. Die Selbstverletzung führt bei ihnen anfänglich zu Erleichterung und Entspannung. Dies wird als «Belohnung» erlebt, weshalb das Verhalten wiederholt eingesetzt wird.
Gleichzeitig wird das Verhalten als Verlust von Kontrolle erlebt, was wiederum Druck erzeugt. So kann ein Teufelskreis entstehen, aus dem es schwierig ist, einen Ausstieg zu finden. Es kann schnell zur Sucht werden und deshalb ist es sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Sie können dem Mädchen aus Ihrem Team helfen, indem Sie es ermutigen, den Schritt zu wagen, sich professionelle Hilfe zu holen. Hilfe erhält sie beispielsweise bei einer Jugendberatungsstelle oder beim Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD). Eine geeignete Adresse finden Sie hier.
Möglicherweise ist sie froh, wenn sie von Ihnen Unterstützung erhält, um sich bei der Beratungsstelle zu melden, denn das ist für die meisten Betroffenen nicht ganz einfach.
Wir hoffen, dass wir Ihnen einige hilfreiche Informationen zur Verfügung stellen konnten und wünschen Ihnen und dem jungen Mädchen alles Gute. Sollten Sie weitere Fragen haben oder auf den einen oder anderen Punkt vertieft eingehen wollen, so melden Sie sich jederzeit wieder, auch telefonisch unter 058 618 80 80.
Die Jugendliche kann sich sehr gerne jederzeit bei Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 melden: vertraulich, kostenlos und rund um die Uhr unter der Nummer 147 oder per SMS, Mail oder Chat.
Ein Junge aus meiner Jugendgruppe wird zuhause von seinem Vater geschlagen. Wie kann ich ihm helfen??
Frage:
Ich bin Leiter einer Jugendgruppe und kürzlich erzählte mir ein Junge, dass er von seinem Vater immer wieder geschlagen werde. Er habe auch schon daran gedacht einfach wegzulaufen. Ich bot ihm an, dass er mich immer anrufen kann, wenn er nicht mehr weiterweiss. Wie kann ich dem Jungen helfen? Gibt es einen Ort wo der Junge hinkann, wenn er wieder Gewalt erleben muss?
Antwort:
Vielen Dank für Ihre Mail. Es ist toll, dass sich der Junge Ihnen anvertrauen konnte. Gut, dass er jemanden hat, der ihm in seiner schwierigen Lage weiterhelfen will.
Jede grössere Gemeinde verfügt über eine Kinder- und Jugendberatungsstelle. Dort könnte der Junge mit einer Beraterin oder einem Berater nach Lösungen und Möglichkeiten suchen, die ihm helfen sich zu schützen.
Auf der Webseite 147.ch können Sie den betreffenden Wohnkanton eingeben und so nach einer geeigneten Stelle in der Nähe des Jungen suchen. Oder Sie rufen uns an unter der Tel. Nr. 058 618 80 80, damit wir das Vorgehen besprechen und Ihnen gleich die entsprechenden Adressen heraussuchen können.
Für Kinder ist es oft wichtig, eine Person an ihrer Seite zu haben, die ihnen weiterhilft. Ganz auf sich gestellt kann es schwierig sein, eine Beratungsstelle anzurufen und einen Termin zu vereinbaren und diesen allein wahrzunehmen. Es wäre schön, wenn Sie (oder eine andere Person aus seinem Umfeld) ihn begleiten könnten.
Ein jugendlicher Spieler aus meinem Verein verbreitet Nacktfotos auf WhatsApp (Sexting). Welche Konsequenzen hat das für ihn?
Frage:
Wir sind ein Sportverein. Unsere Mitglieder sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Vor Kurzem ist mir zu Ohren gekommen, dass ein 15-jähriger Spieler auf WhatsApp Nacktfotos verbreitet. In der WhatsApp Gruppe befinden sich viele Mitglieder unseres Sportvereins.
Ich habe mit dem Jugendlichen bereits ein Gespräch geführt, jedoch war ich mir nicht im Klaren, welche Konsequenzen dies für ihn haben soll/kann. Erste Frage: Wo finde ich Informationen und
Zweite Frage: Kennen Sie einen Workshop zum Thema «Neue Medien», wo Gefahren aufgezeigt werden und vor allem auf Gesetze und deren Folgen hingewiesen wird?
Antwort:
Als Antwort auf Ihre erste Frage empfehlen wir Ihnen die Informationsbroschüre von Swiss Olympic.
Eine Möglichkeit ist, wichtige Merkblätter mit den Jugendlichen durchzugehen und sie allen Vereinsmitgliedern abzugeben. So wären Vereinsmitglieder, deren Eltern und Leitende auf dem gleichen Wissensstand.
Zu Ihrer zweiten Frage: Pro Juventute bietet Workshops zum Umgang mit den neuen Medien an. Auf unserer Webseite finden Sie Informationen dazu sowie Informationen zu einigen Ihrer Fragen. Allgemeine Informationen zum Thema bieten die Broschüren der Schweizerischen Kriminalprävention.
Ich als Präsidentin wurde über sexuelle Übergriffe in unserem Sportverein informiert. Wie muss der Fall angegangen werden?
Frage:
Ich bin Präsidentin eines grossen Sportvereins. Ich wende mich mit einem Fall an euch, bei dem drei Frauen zwischen 17 und 18 Jahren an mich gelangt sind bezüglich Übergriffe durch einen Trainer (35-jährig). Es ist möglich, dass noch mehr jungen Frauen davon betroffen sind. Die aktuell bekannten Opfer wissen von noch mindestens drei anderen, die wahrscheinlich ebenso betroffen sind.
Nun wende ich mich mit der Bitte um Hilfe an euch. Mir geht es in erster Linie um Unterstützung betreffend des weiteren internen und externen Vorgehens, für die Opfer wie auch für uns als Vorstand und Sportverein.
Wie wird ein solcher Vorfall aufgearbeitet? Via Polizei? Sollen wir eine sofortige Dispensation verfügen bei diesem Verdacht? Oder sofortigen Ausschluss? Wie kommunizieren wir das am besten?
Antwort:
Ihr Verein wird mit einer sehr unangenehmen Sache konfrontiert und Sie haben in Ihrer Rolle als Präsidentin bis jetzt gut darauf reagiert. Sie stellen sich den aufkommenden Fragen; das ist unter diesen Umständen nicht selbstverständlich.
Im Wissen all dieser Vorwürfe ist es mit Sicherheit nicht einfach, neutral zu bleiben und keine Schuldzuweisungen vorzunehmen. Hier haben Sie als Präsidentin eine zentrale Rolle, denn eine solche Vorverurteilung würde eine erfolgreiche Bearbeitung verunmöglichen.
Wir empfehlen Ihnen, von Beginn weg eine Fachstelle beizuziehen; in diesem Fall ist dies die Beratungsstelle Castagna, eine auf Übergriffe spezialisierte Stelle. Die betroffenen Frauen können sich auch selbst bei dieser Fachstelle melden, sollte dies im Vorfeld nötig sein.
Grundsätzlich wird empfohlen, keine Gespräche ohne Einbezug einer Fachstelle mit den vom Verdacht betroffenen Personen zu führen. Das kann zu Problemen führen und das weitere Vorgehen erschweren. Auch von Gesprächen mit vermuteten weiteren Betroffenen ist abzusehen. Dennoch ist es wichtig, dass Sie die Ihnen geschilderten Vorfälle schriftlich protokollieren (unter Angabe von Datum/Zeitpunkt).
Bis das weitere Vorgehen mit der Fachstelle geklärt ist, könnten Sie in Erwägung ziehen, diesem Leiter in den kommenden Trainings eine neutrale zusätzliche Leitungsperson zur Seite zu stellen. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten.
Das weitere Vorgehen intern wie extern wird sich aus der Zusammenarbeit mit der Fachstelle ergeben. Zwischenzeitlich empfehlen wir Ihnen, keine Massnahmen wie Ausschluss oder Dispensation etc. zu ergreifen.
Auf der Webseite von Swiss Olympic (Sexuelle Übergriffe) oder auf der Webseite des Bundesamts für Sport (Sexuelle Übergriffe) finden Sie zudem hilfreiche Infos und Downloads. Vermutlich kennen Sie diese Angebote bereits: Sie enthalten wertvolle Hinweise, wie solche Vorfälle vom Verein geregelt werden können.
Wir hoffen, dass Sie in dieser Mail dienliche Hinweise finden. Selbstverständlich können Sie uns für weitere Fragen oder Klärungen jederzeit anrufen: Telefon 058 618 80 80.
*Bitte beachten Sie: E-Mail ist grundsätzlich kein sicherer Nachrichtenkanal. Anbieter von E-Mail-Diensten können Mailverläufe auf ihren Servern abspeichern. Je nach Standort der Server gelten unterschiedliche Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen. Sicherer kommunizieren Sie per Telefon. Unsere Antwort erhalten Sie normalerweise innerhalb 48 Stunden. Im Notfall erreichen Sie uns jederzeit auf Tel. 058 618 80 80.