Ernstfall Cybermobbing

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Als Mobbing bezeichnet man eine offene und zugleich subtile Form von psychischer Gewalt, die über einen längeren Zeitraum andauert. Betroffene Kinder werden immer wieder schikaniert, gehänselt, bedroht, abgewertet, beschimpft, blossgestellt und ausgrenzt.
Anfangs interpretieren Kinder und Jugendliche ihr eigenes Verhalten oft als Spass. Die Gruppendynamik kann zu immer neuen «Spässen» und schliesslich zu Mobbing/Cybermobbing führen. Betroffenen fehlt häufig die Möglichkeit, sich zu wehren. Durch die Attacken fühlen sie sich persönlich angegriffen und leiden entsprechend.
Cybermobbing erfolgt absichtlich
Mobbing ist ein Verhaltensmuster und keine einmalige Handlung. Die Grenze zwischen normalen Spässen und Mobbing ist fliessend. Bei Cybermobbing werden die Formen von Gewalt durch den Einsatz von digitalen Medien erweitert. Cybermobbing findet in Chats bei Instagram, TikTok, Snapchat oder Facebook statt. Ebenso ist diese Form von Mobbing in Messengern wie WhatsApp oder in Kommentarspalten im Internet anzutreffen, beispielsweise bei YouTube oder Twitch.
Dani erklärt: Wie unterscheidet sich Cybermobbing von herkömmlichem Mobbing?
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Dadurch unterscheidet sich Cybermobbing vom herkömmlichen Mobbing
Anonymität
Anders als bei Mobbing können bei Cybermobbing mobbende Personen anonym bleiben. Belästigende Nachrichten lassen sich unter falschem Namen verschicken. Einträge in Internet-Foren oder Chats können anonym oder unter einem Pseudonym verfasst werden. So kann jemand beleidigen, ohne sich direkt als mobbende Person zu erkennen zu geben.
Erhöhte Erreichbarkeit und grössere Reichweite
Im Unterschied zu Mobbing sind von Cybermobbing betroffene Kinder und Jugendliche via Smartphone und über soziale Netzwerke stets erreichbar. Bei Cybermobbing hören die Belästigungen nach der Schule nicht auf, sondern dringen dank Internet bis ins Kinderzimmer.
Auf Social Media Plattformen oder in einem Klassenchat sind Kinder mit unterschiedlichen Personen verbunden. Das bedeutet, dass unter Umständen ein grosser Personenkreis Zeuge einer Attacke wird. Im schlimmsten Fall werden Beleidigungen noch weiterverbreitet. Das Publikum eines einzelnen Vorfalls ist dadurch viel grösser als bei Zwischenfällen auf dem Schulweg oder in der Klasse. Im Internet bleiben Einträge über lange Zeit bestehen.
Geringere Hemmschwelle
Die Erfahrung zeigt, dass ein Grossteil der Opfer von Cybermobbing aus dem Umfeld angegriffen wird. Weil die Täterinnen und Täter vor einem Bildschirm sitzen, ist die Hemmschwelle tiefer als bei Mobbing. Umgangsregeln werden schneller verletzt. Ein Drittel der Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren hat gemäss James-Studie 2022 schon erlebt, dass jemand sie im Internet fertigmachen wollte.
Die räumliche Distanz macht es einfacher, mittels digitaler Medien Schimpfwörter und entwürdigende Ausdrücke zu gebrauchen, die man im persönlichen Gespräch aus Scham nicht verwenden würde – ein Phänomen, das sich auch bei Hate Speech zeigt. Sobald man die unmittelbare Reaktion des Betroffenen sieht, hat man eher Skrupel.
Folgen von Cybermobbing
Opfer von Cybermobbing wirken häufig traurig oder ängstlich. Sie haben ein vermindertes Selbstbewusstsein und können Depressionen entwickeln. Forschungen belegen, dass Kinder und Jugendliche, die Cybermobbing erleben oder verüben, ein höheres Risiko für Suizidgedanken aufweisen.
Cybermobbing bedeutet eine hohe psychische Belastung und kann dazu führen, dass Betroffene sich zurückziehen. Statt mit Gleichaltrigen zu kommunizieren und die vielfältigen und positiven Möglichkeiten digitaler Medien zu nutzen, isolieren sich die Betroffenen immer mehr. Weil sich das Problem so nicht lösen lässt, ist dies keine förderliche Entwicklung.
Die Grenze zwischen normalen Spässen und Mobbing ist fliessend.
Cybermobbing erkennen
Für Eltern ist Cybermobbing schwieriger zu erkennen als herkömmliches Mobbing. Oftmals erzählen Kinder und Jugendliche niemandem, was passiert. Von Eltern und Lehrpersonen ist also erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Wichtig ist, darauf zu achten, ob das Kind bedrückt wirkt, häufiger unter körperlichen Symptomen wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen leidet oder schlechter als üblich einschläft. Ein möglicher Indikator ist auch, ob sich Freundinnen und Freunde wie gewohnt melden und Kontakte weiterhin gepflegt werden.
Obwohl Kinder Hilfe bräuchten, teilt ein Viertel der in der Schweiz betroffenen Kinder und Jugendlichen niemandem mit, dass sie belästigt werden. Vielleicht fehlt eine geeignete Vertrauensperson oder die Kinder möchten sich lieber mit einer neutralen Person austauschen. Eltern, Bezugspersonen und Lehrpersonen sollten darauf hinweisen, dass es Anlaufstellen für Cybermobbing gibt.
Beratung und Hilfe 147
Bei Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 können Kinder und Jugendliche rund um die Uhr vertraulich und kostenlos anrufen, chatten, mailen oder per SMS in Kontakt treten. Beraterinnen und Berater hören zu und helfen nach Lösungen zu suchen.
Was tun bei Cybermobbing?
Bei konkreten Vorfällen lautet eine Grundregel: Auf Attacken keine Antwort geben. Durch emotionale Reaktionen verschärft sich die Situation weiter. Sobald Eltern von konkreten Vorfällen erfahren, sollten die betreffenden Chatverläufe, Fotos oder Videos gesichert werden, zum Beispiel per Screenshot.
Eine Atmosphäre des Vertrauens hilft dem Kind, über das Erlebte zu sprechen. Zudem sollte es spüren, dass es keine Schuld trifft. Nicht förderlich ist, selbst mit den Täterinnen und Tätern oder der dazugehörigen Familie zu kommunizieren.
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Hilfe für Betroffene
Oft passieren Vorfälle im Umfeld der Schule. Deshalb empfiehlt es sich, mit der Lehrperson oder der Schulsozialarbeiterin, dem Schulsozialarbeiter Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam können die nächsten Schritte besprochen werden.
Eine Sofortmassnahme ist, die mobbende Person beziehungsweise ihr Profil zu blockieren und beim Betreiber der betreffenden Plattform zu melden, um sie sperren zu lassen. Auch rechtliche Schritte können ergriffen werden. Um keine falschen Erwartungen zu wecken, sollten alle Beteiligten wissen, dass Cybermobbing im Gesetz nicht als Straftat aufgeführt ist. Verschiedene Handlungen sind aber dennoch strafbar.
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
- Art. 28 ZGB: Aufnahmen von Privatpersonen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, kann widerrechtlich sein.
- Art. 29 ZGB: Wird der Name einer anderen Person benutzt oder mit diesem Unfug getrieben, kann die betreffende Person Schadenersatz und Genugtuung fordern.
- Art. 143, 143bis StGB: Das Knacken von Passwörtern – unbefugte Datenbeschaffung – ist verboten.
- Art. 144bis Ziff. 1 StGB: Ebenso steht Datenbeschädigung unter Strafe.
- Art. 156 StGB: Als strafbare Handlung gilt auch Erpressung.
- Art. 173–178 StGB: Das Zeigen von Aufnahmen einer Person in einer nachteiligen Situation kann als Ehrverletzung ausgelegt werden – dies steht ebenfalls unter Strafe.
- Art. 179 StGB: Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
- Art. 179 StGB: Unbefugtes Beschaffen von Personendaten ist widerrechtlich.
- Art. 180 StGB: Drohung und….
- Art. 181 StGB: …Nötigung ist verboten.
Tipps für Eltern
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind, wenn Sie das Gefühl haben, dass es von Cybermobbing betroffen ist.
- Fragen Sie nach, wenn Sie merken, dass sich Ihr Kind sich zurückzieht und es etwas bedrückt.
- Blockieren und melden Sie Profile, die für Attacken benutzt wurden und veranlassen Sie, dass diese Profile gesperrt werden.
- Erkundigen Sie sich bei Fachpersonen welche Schritte Sie einleiten können. Erste Anlaufstellen sind die Schulsozialarbeit, die Pro Juventute Elternberatung und die Polizei.
- Weitere Tipps finden Sie unter 10 Tipps, um die Spirale von Cybermobbing zu durchbrechen