Cybermobbing: schnelles Handeln ist nötig
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Erfolgt Mobbing durch den Einsatz von digitalen Medien nennt sich dies Cybermobbing. Cybermobbing findet in sozialen Medien wie Instagram, TikTok, Snapchat oder Facebook statt. Ebenso ist diese Form von Mobbing in Messengern wie WhatsApp oder in Kommentarspalten im Internet anzutreffen, beispielsweise bei YouTube oder Twitch.
Auch wenn Mobbing und Cybermobbing oftmals gleichzeitig vorkommen, gibt es doch spezifische Eigenheiten, welche ein anderes Vorgehen nötig machen. Dies besonders auch, weil Cybermobbing eine viel grössere Dynamik und Geschwindigkeit entwickeln kann als Mobbing im analogen Raum.
Das ist Mobbing
Von Mobbing spricht man, wenn jemand wiederholt und über einen längeren Zeitraum von einer oder mehreren Personen systematisch fertig gemacht wird.
Dadurch unterscheidet sich Cybermobbing von Mobbing
Anonymität
Bei Cybbermobbing können mobbende Personen anonym bleiben. Belästigende Nachrichten oder Videos lassen sich unter falschem Namen verschicken. Einträge in Internet-Foren oder Chats können anonym oder unter einem Pseudonym verfasst werden. Im Netz kann jemand beleidigen, ohne sich direkt als mobbende Person zu erkennen zu geben.
Erhöhte Erreichbarkeit
Von Cybermobbing betroffene Kinder und Jugendliche sind via Smartphone und über soziale Netzwerke stets erreichbar. Die Belästigungen hören nicht nach Schulschluss auf, sondern dringen mit dem Internet bis ins Kinderzimmer.
Geringere Hemmschwelle
Cybermobbing findet oft im Umfeld von Kindern und Jugendlichen statt. Weil die mobbende Person vor einem Bildschirm sitzt, ist die Hemmschwelle oft tiefer als bei Mobbing. Die räumliche Distanz macht es einfacher, Schimpfwörter und entwürdigende Ausdrücke zu gebrauchen, die man im persönlichen Gespräch aus Scham nicht verwenden würde. Sobald man die unmittelbare Reaktion des Betroffenen sieht, hat man eher Skrupel. Dieses Phänomen zeigt sich auch bei Hate Speech.
Grössere Reichweite
Auf Social Media Plattformen oder in einem Klassenchat sind Kinder mit unterschiedlichen Personen verbunden. Das bedeutet, dass unter Umständen ein grosser Personenkreis Zeuge einer Attacke wird. Vielleicht werden Beleidigungen oder herabwürdigende Inhalte gar im Internet verbreitet. . Das Publikum eines einzelnen Vorfalls ist dadurch viel grösser als bei Zwischenfällen auf dem Schulweg oder in der Klasse. Im Internet bleiben Einträge zudem über lange Zeit bestehen.
Dani erklärt: Wie unterscheidet sich Cybermobbing von herkömmlichem Mobbing?
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Folgen von Cybermobbing
Ein Drittel der Jugendlichen von 12 bis 19 Jahren hat gemäss der James-Studie 2022 schon erlebt, dass jemand sie im Internet fertigmachen wollte. Von Cybermobbing betroffene wirken häufig traurig oder ängstlich. Sie haben ein vermindertes Selbstbewusstsein und können Depressionen entwickeln. Forschungen belegen, dass Kinder und Jugendliche, die Cybermobbing erleben ein höheres Risiko für Suizidgedanken haben.
Cybermobbing bedeutet eine hohe psychische Belastung für die gemobbte Person. Sie benötigt möglichst schnell Hilfe.
Cybermobbing erkennen
Für Eltern ist Cybermobbing noch schwieriger zu erkennen als herkömmliches Mobbing. Obwohl sie Hilfe bräuchten, teilt ein Viertel der in der Schweiz gemobbten Kinder und Jugendlichen niemandem mit, dass sie gemobbt werden. Zu diesem Ergebnis kam die Studie EU Kids Online Schweiz. Viele schweigen aus Scham oder Angst, dass es noch schlimmer werden könnte oder weil sie die Eltern nicht belasten möchten. Von Eltern und Lehrpersonen ist also erhöhte Aufmerksamkeit gefordert.
- Wirkt das Kind bedrückt?
- Hat es Angst, in die Schule zu gehen?
- Leidet es unter körperlichen Symptomen wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Appetitlosigkeit?
- Schläft es schlechter als üblich ein?
- Pflegt es weniger Kontakt zu Freundinnen und Freunden als gewohnt?
- Verändert sich sein Medienverhalten?
Dies können mögliche Anzeichen von Cybermobbing sein. Sie können aber auch andere Ursachen haben.
Beratung und Hilfe 147
Manchmal fällt es Kindern und Jugendlichen, die im Internet gemobbt werden, einfacher mit einer neutralen Person darüber zu sprechen. Bei der Beratung + Hilfe 147 erhalten Kinder und Jugendliche rund um die Uhr vertraulich Hilfe.
Was tun bei Cybermobbing?
Erfahren Eltern, dass ihr Kind gemobbt wird, löst das grosse Betroffenheit aus. Es ist eine natürliche Reaktion, sein Kind sofort schützen zu wollen. Doch durch emotionale Reaktionen droht sich die Situation weiter zu verschärfen. Keinesfalls sollte man selbst versuchen, die Sache mit der mobbenden Person oder der dazugehörigen Familie zu regeln. Auch ist es wichtig, das Kind stets ins Vorgehen einzubeziehen. Mit den folgenden neun Tipps können Eltern ihr Kind im Umgang mit Cybermobbing unterstützen.
Neun Tipps, um die Spirale von Cybermobbing zu durchbrechen
1. Über Cybermobbing sprechen
Sprechen Sie mit Ihrem Kind präventiv über Cybermobbing, Entwickeln Sie ein Bewusstsein für und Achtsamkeit gegenüber dieser Problematik. Eine Atmosphäre des Vertrauens hilft dem Kind, über das Erlebte zu sprechen.
2. Schnell reagieren
Mobbing wächst durch Schweigen. Je länger geschwiegen wird, umso eher kann sich eine Mobbingsituation ausweiten. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind von Cybermobbing betroffen ist, ist es für Ihr Kind und das Umfeld wichtig, dass Sie schnell reagieren.
3. Von Schuldgefühlen entlasten
Die meisten gemobbten Kinder und Jugendlichen suchen die Schuld bei sich selbst. Geben Sie Ihrem Kind zu spüren, dass es keine Schuld trifft. Nicht förderlich sind beschuldigende Sätze wie: «Du hättest das Foto halt nicht in den Chat stellen sollen».
4. Unterstützung anbieten
Fragen Sie nach, sobald Sie merken, dass sich Ihr Kind zurückzieht und bedrückt ist. Bieten Sie Ihre Unterstützung an und geben Sie Ihrem Kind zu verstehen, dass Sie es ernst nehmen. Besprechen Sie gemeinsam, wie die nächsten Schritte aussehen könnten. Verharmlosen Sie die Situation nicht mit Sätzen wie «hör einfach nicht auf die» oder «vergiss was sie gesagt haben». Denn das Kind erlebt die Situation als belastend, wegschauen oder vergessen funktioniert nicht.
5. Klare Signale setzen
Vermitteln Sie Ihrem Kind die Haltung, dass Cybermobbing nicht ok ist. Helfen Sie ihm eine erste Gegenreaktion zu finden. Zum Beispiel mit einem klaren «Stopp» oder Reaktionen wie «Ich finde das nicht lustig. Hör bitte auf damit». Wenn die mobbende Person trotzdem nicht aufhört, ist entscheidend, nicht weiter auf die Attacken einzugehen und nicht selbst zu beleidigen. Durch emotionale Reaktionen verschärft sich die Situation meistens nur unnötig. Stattdessen muss weitere Hilfe folgen.
6. Vorfälle melden
Melden Sie Vorfälle beim Betreiber der betreffenden Social-Media-Plattform, um die mobbende Person zu sperren. Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es die mobbende Person in sozialen Medien oder Messengern blockieren und sich so schützen kann.
7. Beweise dokumentieren
Sobald Sie von konkreten Vorfällen erfahren, sollten Sie die betreffenden Chatverläufe, Fotos oder Videos sichern, zum Beispiel per Screenshot. Achtung: Verschicken Sie kein Beweismaterial, sondern bewahren Sie dieses für eine allfällige Anzeige zum Zeigen auf dem Gerät auf.
8. Die Schule informieren
Oft passieren Vorfälle im Umfeld der Schule. Denn Mobbing kommt meist in einer Gruppe vor, die über längere Zeit besteht. Deshalb empfiehlt es sich, mit der Lehrperson oder der Schulsozialarbeiterin, dem Schulsozialarbeiter Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam können Sie das weitere Vorgehen besprechen.
9. Positives Selbstbild fördern
Helfen Sie Ihrem Kind, sein positives Selbstbild zu stärken. Suchen Sie gemeinsam nach einem Weg, damit Ihr Kind zu seinen Eigenheiten stehen und so sein darf, wie es ist. Erinnern Sie Ihr Kind daran, wie einzigartig und wertvoll es ist und finden Sie gemeinsam heraus, wo es Kraft tanken kann.
Online-Veranstaltung «Cybermobbing»
Was tun bei Cybermobbing? Wie können sich Kinder und Jugendliche schützen? Erhalten Sie an der kostenlosen Online-Elternveranstaltung von unseren Experten vertiefte Informationen und konkrete Tipps im Umgang mit Cybermobbing.
Rechtliche Schritte bei Cybermobbing
Obwohl es kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing gibt, sind verschiedene Handlungen unzulässig und strafbar. Es ist also möglich, rechtliche Schritte zu ergreifen. Eine Anzeige ist jedoch nicht immer zielführend und kann die Situation noch verschlimmern. Erkundigen Sie sich bei einer Fachstelle wie beispielsweise der Opferhilfe oder der Polizei, was zu tun ist. Sie können sich auch jederzeit an die Pro Juventute Elternberatung wenden, um erste Schritte zu besprechen.
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
- Art. 28 ZGB: Aufnahmen von Privatpersonen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, kann widerrechtlich sein.
- Art. 29 ZGB: Wird der Name einer anderen Person benutzt oder mit diesem Unfug getrieben, kann die betreffende Person Schadenersatz und Genugtuung fordern.
- Art. 143, 143bis StGB: Das Knacken von Passwörtern – unbefugte Datenbeschaffung – ist verboten.
- Art. 144bis Ziff. 1 StGB: Ebenso steht Datenbeschädigung unter Strafe.
- Art. 156 StGB: Als strafbare Handlung gilt auch Erpressung.
- Art. 173–178 StGB: Ehrverletzungen in Form übler Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung kann strafbar sein. Als Ehrverletzung kann auch das Zeigen von Aufnahmen einer Person in einer nachteiligen Situation ausgelegt werden.
- Art. 179 StGB: Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
- Art. 179 StGB: Unbefugtes Beschaffen von Personendaten ist widerrechtlich.
- Art. 180 StGB: Drohung und….
- Art. 181 StGB: …Nötigung ist verboten.
Für mehr Respekt und weniger Hass im Internet
Henkel Schweiz und ihre Beauty-Marken wie Schwarzkopf, Syoss oder Nature Box unterstützt Pro Juventute im Kampf gegen Cybermobbing. Mit der Initiative «Respect Everybody’s Beauty» setzt sich Henkel aktiv gegen Cybermobbing ein und spendet zwei Prozent des Gewinns der verkauften Beauty-Produkte an Pro Juventute. Diese Spende fliesst unter anderem in die Kampagne «Gemeinsam gegen Cybermobbing».