Schule & Ausbildung

Kostgeld: Wie viel sollen Lernende zu Hause abgeben?

Viele Jugendliche starten nach den Sommerferien eine Lehre und verdienen erstmals ihren eigenen Lohn. Von nun an sind die Jugendlichen nicht mehr vollständig finanziell von den Eltern abhängig. Dieser Schritt in Richtung Erwachsenwerden wirft immer wieder die Frage auf, ob Lernende nun etwas zu Hause abgeben müssen.
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Jugendliche mit Eltern im Gespräch_Kostgeld

Für Jugendliche scheint der Übertritt in die Lehre oft als Schritt in die finanzielle Freiheit. Bald wird jedoch klar, dass ein niedriger Ausbildungslohn weder für den Lebensunterhalt reicht, noch vollumfänglich frei zur Verfügung steht.

Das sagt das Gesetz

Grundsätzlich gilt: der selbstverdiente Lehrlingslohn gehört dem Jugendlichen. Mit einem geregelten Einkommen des Kindes dürfen die Eltern jedoch erwarten, dass es sich mit einem «angemessenen» Betrag am Unterhalt beteiligt, sofern sie zusammenwohnen. So ist es im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgehalten (ZGB, Art. 323).

Dieses sogenannte Kostgeld bezieht sich auf den Unterhalt zu Hause, also Kost und Logis. Damit sind anfallende Kosten für Mahlzeiten, Wäsche, Wohnen etc. gemeint. Als Mitglied der Familien-Wohngemeinschaft darf vom Jugendlichen dafür ein Betrag verlangt werden.

Fachpersonen empfehlen als Orientierung 10-20% des Lehrlingslohnes.

Konkrete Zahlen über die Höhe des Kostgeldes gibt das Gesetz nicht vor. Dies liegt im Ermessen der Eltern in Absprache mit dem Jugendlichen. Budgetberatung Schweiz bietet verschiedene Vorlagen, auch zum Thema Kostgeld, welche als Diskussionsgrundlage über die Höhe des Betrags verwendet werden können. Fachpersonen empfehlen als Orientierung 10-20% des Lehrlingslohnes.

Über Geld reden – Klarheit schaffen

Eltern sollen die Chance nutzen, vor dem Lehrantritt mit dem Jugendlichen Fragen zu persönlichen Finanzen zu besprechen. Dazu werden gemeinsam die Ausgaben aufgelistet, welche für den Jugendlichen anfallen.

Tipps: Eigenes Budget mit dem Budgetspiel erstellen.

Unabhängig von der Höhe des Lohnes können danach Fragen diskutiert werden wie:

  • Was soll mit dem Lehrlingslohn bezahlt werden (Z.B. Ausgang, Kleider, Handy, Sparen)?
  • Wie viel soll zu Hause abgegeben werden (Kostgeld)?
  • Inwiefern beteiligen sich die Eltern an gewissen Kosten (z.B. GA, Ferien, Krankenkasse)?

Auch beim Übertritt ins Gymnasium oder bei Studienbeginn empfiehlt es sich, die persönlichen Finanzen und gegenseitigen Erwartungen über Verantwortlichkeiten zu klären. So können allfällige Missverständnisse aus dem Weg geräumt und Streitigkeiten verhindert werden. Für Jugendliche, welche ins Gymnasium gehen oder ein Studium beginnen, eignet sich der Jugendlohn. Mehr Informationen und Arbeitsblätter dazu finden Sie auf jugendlohn.ch.

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