Familie & Gesellschaft

Kostgeld: Wie viel sollen Lernende zu Hause abgeben?

In der Lehre verdienen viele Jugendliche erstmals ihren eigenen Lohn. Dieser gehört ihnen. Doch dürfen Eltern Kostgeld verlangen. Erfahren Sie, welche Bestimmungen es gibt und welche Abgaben vom Lehrlingslohn sinnvoll sind.
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Kostgeld: Wie viel sollen Lernende zu Hause abgeben?

Für Jugendliche ist der Übertritt in die Lehre oft auch ein Schritt in die finanzielle Freiheit. Viele verdienen erstmals ihr eigenes Geld. Manche haben bald schon grosse Pläne damit. Doch dürfen die Eltern vom Lehrlingslohn Abgaben verlangen.

Das sagt das Gesetz

Grundsätzlich gilt: Der selbstverdiente Lehrlingslohn gehört den Jugendlichen. Mit einem geregelten Einkommen des Kindes dürfen die Eltern jedoch erwarten, dass es sich mit einem «angemessenen» Betrag am Unterhalt beteiligt, sofern sie zusammenwohnen. So ist es im Schweizerischen Zivilgesetzbuch festgehalten (ZGB, Art. 323).

Höhe des Kostgelds

Dieser Beitrag am Unterhalt wird Kostgeld genannt und bezieht sich auf Kost und Logis. Damit sind anfallende Kosten für Mahlzeiten, Wäsche, Wohnen und ähnliche Ausgaben gemeint. Als Mitglied der Familien-Wohngemeinschaft darf von den Jugendlichen dafür ein Betrag verlangt werden.

Konkrete Zahlen über die Höhe des Kostgeldes gibt das Gesetz aber nicht vor. Dies liegt im Ermessen der Eltern in Absprache mit den Jugendlichen. Budgetberatung Schweiz bietet verschiedene Vorlagen, auch zum Thema Kostgeld, welche als Diskussionsgrundlage über die Höhe des Betrags verwendet werden können. Fachpersonen empfehlen als Orientierung 10 bis 20 Prozent des Lehrlingslohns.

Frühzeitig über Kostgeld reden

Dass sie zu Hause Geld von ihrem Lehrlingslohn abgeben müssen, gefällt nicht allen Jugendlichen. Eltern sollten deshalb schon vor Lehrbeginn offen über Finanzen sprechen. Sie können beispielsweise gemeinsam alle Ausgaben aufgelistet, welche für Jugendliche anfallen. Auf dieser Basis können folgende Fragen diskutiert werden:

  • Was soll mit dem Lehrlingslohn bezahlt werden (zum Beispiel Ausgang, Kleider, Handy, Sparen)?
  • Wie viel Kostgeld soll zu Hause abgegeben werden?
  • Beteiligen sich die Eltern weiterhin an gewissen Kosten wie zum Beispiel GA, Ferien oder Krankenkasse?

Gerechtigkeit unter Geschwistern

Bei mehreren Kindern kann es schwierig sein, eine für alle gerechte Lösung hinsichtlich des Kostgelds zu finden. Möglicherweise verdienen die Jugendlichen während der Lehre unterschiedlich viel. Vielleicht macht das eine Geschwister eine Lehre, das andere eine weiterführende Schule und ist länger auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wichtig ist, in der Familie offen darüber zu sprechen – zuerst als Paar und in einem zweiten Schritt alle gemeinsam. Keinesfalls sollte die Geschwisterbeziehung unter den unterschiedlichen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Erwartungen leiden.

Wie eine faire Lösung aussehen könnte, ist von Familie zu Familie unterschiedliche. Vielleicht kann das Kind, welches eine Lehre macht, später bei einer Weiterbildung finanziell unterstützt werden. Oder das Kind, das studiert, sucht sich einen Nebenjob. Je nach finanzieller Situation der Familie könnte auch aufs Kostgeld verzichtet werden. Eine in materieller Hinsicht absolut gerechte Lösung zu finden, ist bei unterschiedlichen Bildungswegen aber oft nicht möglich.

Jugendlohn als Alternative während weiterführender Schule

Auch beim Übertritt ans Gymnasium oder bei Studienbeginn empfiehlt es sich, die persönlichen Finanzen und gegenseitigen Erwartungen über Verantwortlichkeiten zu klären. So können allfällige Missverständnisse aus dem Weg geräumt und Streitigkeiten verhindert werden.

Für Jugendliche, die ans Gymnasium gehen oder ein Studium beginnen, eignet sich der Jugendlohn. Bei diesem Modell zahlen die Eltern jeden Monat einen vereinbarten Betrag und übertragen nach und nach die Verantwortung für verschiedene Ausgaben an ihr Kind. Dieses Modell ermöglicht es Jugendlichen, die Verantwortung für ihre Ausgaben zu übernehmen, auch wenn sie keinen richtigen Lohn verdienen.

Erfahren Sie mehr über den Jugendlohn.

Tipps für Eltern

  • Sprechen Sie zu Hause offen über Geld, Konsum und eventuell auch über Schulden.
  • Halten Sie schriftlich fest, wer was bezahlt. Damit sorgen Sie für klare Verhältnisse.
  • Informieren und beraten Sie die Kinder über nützliche Mittel und Tricks – zum Beispiel für die Bezahlung fixer Ausgaben per Überweisung. Das hilft, um einen guten Überblick über die Finanzen zu behalten oder um konkrete Sparziele zu erreichen.
  • Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind ein Budget. Das Pro Juventute Budgetspiel hilft, das eigene Budget zu erstellen.
  • Setzen Sie auf Dialog statt auf Gleichheit um jeden Preis. Jedes Kind ist einzigartig und hat einen anderen Werdegang und damit auch einen anderen Unterstützungsbedarf.
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