Alles, was Recht ist: Kinderrechte in den Pro Juventute Elternbriefen alltagstauglich erklärt

24.02.2017 – 20 Jahre UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz – Anlässlich der Unterzeichnung der UNO-Kinderrechtskonvention durch die Schweiz vor 20 Jahren erhalten die Kinderrechte in den Pro Juventute Elternbriefen mehr Gewicht: Die von der Stiftung Kinderschutz Schweiz erarbeiteten Beiträge zu den Kinderrechten schaffen anhand von Beispielen und Erklärungen Bezüge zum Alltag der Kinder und ihrer Familien.

Am 24. Februar 1997 hat die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention (UNO-KRK) unterzeichnet. Sie ist ein rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument und definiert Kinder als eigenständige Rechtsträger. Darin enthalten sind allgemeine Menschenrechte, wie etwa das Recht auf Bildung und Gesundheit, aber auch spezifische Rechte zum besonderen Schutz, Förderung und Fürsorge von Kindern. Für Eltern stellen sich viele Fragen: Welche Bedeutung haben die Kinderrechte im Alltag ihrer Kinder? Wie können Eltern dazu beitragen, dass Kinder ihre Rechte wahrnehmen können? Welches sind die Rechte und Pflichten der Eltern und anderer Bezugspersonen?
Die Pro Juventute Elternbriefe, die Eltern durch die ersten sechs Lebensjahre ihres Kindes begleiten, räumen dem Thema Kinderrechte und deren Bedeutung im Erziehungsalltag noch mehr Gewicht ein.

Kinder haben Rechte – was heisst das im Familienalltag?

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der UNO-KRK durch die Schweiz hat die Stiftung Kinderschutz Schweiz sechs Beiträge zu den Kinderrechten für die Pro Juventute Elternbriefe erarbeitet. Anhand von Beispielen und Erklärungen zeigen sie in verständlicher Sprache die Bezüge der Kinderrechte zum Familienalltag auf. Beispiel Recht auf Mitwirkung: «Weil sie unbedingt etwas Süsses möchte, quengelt die dreijährige Louise an der Kasse. Als die Mutter ihr sagt, dass sie keine Süssigkeiten kauft, wirft sich Louise auf den Boden, schreit und strampelt nach allen Seiten. Hat die Mutter Louises Recht auf Mitwirkung missachtet? Das Recht auf Mitwirkung bedeutet nicht, dass Eltern jeden Wunsch ihres Kindes erfüllen sollen. Vielmehr heisst es, die Meinung eines Kindes angemessen, entsprechend seines Alters und seiner Reife zu berücksichtigen.»

Folgende weitere Themen und Fragen werden in den Pro Juventute Elternbriefen behandelt:

  • Das Kindeswohl (Ausgabe 3) – Was bedeutet dieser schwer zu fassende Begriff, der im Alltag als wichtige Leitlinie dienen kann?
  • Das Kind in der Familie (Ausgabe 7) –  Welche Bedeutung kommt der Familie zu und welches sind die Rechte und Pflichten der Eltern?
  • Das Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung (Ausgabe 12) – Wie ist dieses Recht einzuordnen und wie können Eltern und Bezugspersonen die Entwicklung der Kinder unterstützen?
  • Schutz vor Gewalt (Ausgabe 17) –  Welche verschiedenen Formen von Gewalt gegen Kinder existieren, was sind die Folgen von Gewalt und welche Schutzfaktoren wirken?
  • Mitreden, mitmachen, mitbestimmen (Ausgabe 20) – Was bedeutet Mitwirkung von Kindern? Und wie sieht das im Alltag mit Säuglingen und Kleinkindern aus?
  • Rechte für alle (Ausgabe 28) – Welche verschiedenen Formen der Diskriminierung können Kinder betreffen und was gilt es für Eltern zu beachten?

Die Pro Juventute Elternbriefe sind seit 45 Jahren eine wichtige Stütze für jährlich über 60‘000 Ersteltern in der Schweiz. Sie enthalten praxisorientierte Informationen zu Pflege, Ernährung, Erziehung, Gesundheit, Bildung und Kinderrechten und begleiten Mütter und Väter im Zusammenleben mit ihrem Kind. Es gibt sie auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Für Eltern mit Migrationshintergrund oder Grosseltern sowie für spezielle Themen wie Trotzalter, Geld und Konsum oder Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es Extra-Ausgaben. Mehr als 1’300 Gemeinden schenken frischgebackenen Eltern ein Elternbrief-Abonnement. Wer die Elternbriefe nicht von seiner Gemeinde erhält, kann sie bei Pro Juventute preiswert abonnieren oder einzeln bestellen.

https://shop.projuventute.ch

Weitere Informationen über Kinderrechte in der Schweiz:

https://www.projuventute.ch/Kinderrechte.10.0.html
www.kinderschutz.ch/kinderrechte

Die UNO-Kinderrechtskonvention

Die UNO-Kinderrechtskonvention wurde als internationales Menschenrechtsinstrument entwickelt und 1989 in Kraft gesetzt. Die darin enthaltenen Kinderrechte umschreiben die Rechte für Kinder von 0 bis 18 Jahren und sind universell gültig.
Die Kinderrechtskonvention enthält allgemeine Menschenrechte wie z. B. die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Recht auf Bildung und Gesundheit. Da Kinder besonders verletzlich sind und ihre Rechte aufgrund ihrer Stellung in der Gesellschaft nicht alleine durchsetzen können, beinhaltet die Kinderrechtskonvention darüber hinaus spezifische Rechte: Kinder brauchen besonderen Schutz, besondere Fürsorge und Erwachsene, die dafür sorgen, dass sie bei Angelegenheiten und Entscheiden, die sie betreffen, teilhaben können.
Zum ersten Mal in der Geschichte werden Kinder durch die Kinderrechtskonvention als Akteure und eigenständige Persönlichkeiten angesehen. Eine Sichtweise, die auch in Gesetze einfliesst, z. B. ins Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz der Schweiz. Ebenso bedeutsam ist diese Haltung, damit Eltern ihre Erziehungspflicht wahrnehmen und Kinder in der Ausübung ihrer Rechte unterstützen können.

Kontakt

Pro Juventute:

Lulzana Musliu
Verantwortliche Öffentlichkeitsarbeit
Thurgauerstrasse 39, Postfach
8050 Zürich
Tel.:044 256 77 40
lulzana.musliu@projuventute.ch

 


Kinderschutz Schweiz:
Catherine Moser Jenni, Leiterin Prävention, Telefon 031 384 29 06, catherine.moser[at]kinderschutz.ch

Corinne Schmid, wissenschaftliche Mitarbeiterin Prävention, Telefon 031 384 29 12, corinne.schmid[at]kinderschutz.ch

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Pro Juventute unterstützt Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern auf dem Weg zu selbst- und sozialverantwortlichen Persönlichkeiten. Mit vielfältigen Angeboten hilft die Stiftung direkt und wirkungsvoll. Sie bietet spannende und gut frequentierte Programme und Dienstleistungen, wie die Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 oder die Pro Juventute Elternberatung an. Davon profitieren jährlich rund 265'000 Kinder und Jugendliche und 100‘000 Eltern in der Schweiz.

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