Herbstsession 2025: Empfehlungen an das Parlament
Empfehlungen an den Ständerat
Geschäft des Bundesrates (24.077): Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung
Traktandiert am 9. September
Eltern sollen künftig ausdrücklich verpflichtet werden, ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Als flankierende Massnahme soll auch der verbesserte Zugang zu Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Eltern gesetzlich geregelt werden.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Gewalt in der Erziehung ist in der Schweiz leider noch immer trauriger Alltag – sowohl in physischer als auch in psychischer Form. Studien zeigen: Viele Kinder und Jugendliche erleben Gewalt in einem Umfeld, das eigentlich Schutz bieten sollte. Beim Beratungsangebot 147 von Pro Juventute hat die Zahl der Anfragen von Kindern und Jugendlichen aufgrund häuslicher Gewalt deutlich zugenommen. 2024 waren es wöchentlich 14 Anfragen, im Jahr davor noch neun.
Die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist ein längst überfälliges und klares Signal: Die Schweiz duldet keine Gewalt gegen Kinder. Die gesetzliche Festschreibung dieses Prinzips – wie sie auch vom UN-Kinderrechtsausschuss gefordert wird – stärkt nicht nur den Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern auch die gesellschaftliche Haltung gegenüber gewaltfreier Erziehung und unterstützt gezielte Präventionsarbeit.
Pro Juventute begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Nationalrat an der Sondersession 2025 angenommene Gesetzesänderung ausdrücklich. Sie ist ein wichtiger Schritt, um Kinder besser zu schützen, Eltern zu stärken und das Thema Gewalt in der Erziehung konsequent zu enttabuisieren. Unsere Beratungserfahrung zeigt, dass Gewalt von Eltern und Bezugspersonen oft aus Situationen der Überforderung entsteht. Deshalb braucht es zwingend umfassende Begleitmassnahmen: flächendeckende, niederschwellige und mehrsprachige Beratungs- und Entlastungsangebote sowie nationale Sensibilisierungskampagnen, die alle Familien erreichen.
Verbesserungspotenzial sieht Pro Juventute bei der rechtlichen Ausgestaltung: Das Kind sollte im Gesetz ausdrücklich als eigenständiges Rechtssubjekt genannt werden. Zudem muss das Gewaltverbot über das Elternhaus hinaus auf alle erziehungsverantwortlichen Personen ausgedehnt werden, etwa in Schulen, Kitas oder Heimen. Gleichzeitig ist das Engagement des Bundes essenziell: als koordinierende Instanz und mit finanzieller Unterstützung, denn Prävention ist auch eine Bundesaufgabe.
Pro Juventute empfiehlt, auf die Botschaft eintreten und ihr zustimmen – für eine Schweiz, in der alle Kinder ohne Gewalt aufwachsen können, für einen historischen Entscheid zugunsten der Kinderrechte. Weitere Informationen zum Thema gewaltfreie Erziehung finden Sie in unserem Webartikel.
Parlamentarische Initiative WBK-N (21.403): Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Traktandiert am 11. September
Das befristete Bundesprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch eine dauerhafte Lösung ersetzt werden. Pro Juventute begrüsst die Vorlage, betont jedoch, dass das neue Kita-Gesetz in der Differenzbereinigung gestärkt werden muss, damit Kinder direkt profitieren. Zentral sind der Erhalt der Programmvereinbarungen mit den Kantonen sowie die Verankerung der Qualitätsförderung.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Pro Juventute unterstützt die Bestrebungen ausdrücklich, eine nachhaltige Lösung zur finanziellen Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu schaffen. Entscheidend ist, dass das neue Kita-Gesetz das Kindeswohl in den Mittelpunkt rückt, Eltern wirksam entlastet und die Qualität der Betreuung gezielt verbessert.
An der Sondersession 2025 hat der Nationalrat dem ständerätlichen Modell einer Betreuungszulage zugestimmt, die Programmvereinbarungen wieder ins Kita-Gesetz aufgenommen und dafür einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken für die ersten vier Jahre beschlossen. Weitere Mittel sollen in Massnahmen zur Qualitätssteigerung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf fliessen.
Die WBK-S hat an ihrer Sitzung vom 20. August 2025 die Differenzen bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative beraten. Eine Mehrheit unterstützt die Programmvereinbarungen, mit denen der Bund kantonale Bemühungen zur Verbesserung des Betreuungsangebots fördert. Mit Blick auf die Wirksamkeit der Vorlage ist es für Pro Juventute zentral, dass diese Vereinbarungen im Gesetz verankert bleiben.
Bedauerlich ist hingegen, dass eine Kommissionsmehrheit die gezielte Förderung der Qualität nicht wieder in den Programmvereinbarungen verankern will. Nur wenn die pädagogische Qualität gesichert ist, profitieren Kinder nachhaltig von den Angeboten und Eltern nutzen die familienergänzende Betreuung effektiv. Qualität zeigt sich insbesondere in förderlichen Betreuungsschlüsseln und klaren pädagogischen Konzepten, die eine sichere und entwicklungsorientierte Umgebung gewährleisten. Fehlt diese Grundlage, könnte der vom Parlament angestrebte quantitative Ausbau der Betreuungsangebote zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit wirkungslos bleiben oder sogar negative Folgen für die Kinder haben.
Dabei ist eine qualitativ hochwertige frühkindliche Betreuung nicht nur für die individuelle Entwicklung zentral, sondern stärkt auch Chancengerechtigkeit, Gesundheitsprävention und soziale Integration. Die entsprechende Bundesfinanzierung reflektiert die gesellschaftliche Bedeutung der Betreuungsangebote als Teil der öffentlichen Infrastruktur.
Empfehlungen an den Nationalrat
Motion Müller-Altermatt Stefan (22.4505): Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern
Traktandiert am 24. September
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Grundlagen zu schaffen oder anzupassen, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte. Damit soll gewährleistet werden, dass Aussagen möglich sind über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme als Motion.
Begründung
In der Schweiz fehlt eine kontinuierliche und einheitliche Datenerhebung zur Lebenslage von Kindern. Viele Grunddaten sind nicht verfügbar, weil sie auf Bundesebene nicht erhoben oder kantonal unterschiedlich erfasst werden. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat wiederholt seine Besorgnis über die fragmentierte Datensituation geäussert. Pro Juventute ist überzeugt, dass für die wirksame Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein umfassendes, schweizweit harmonisiertes Erhebungs- und Analysesystem nötig ist.
Nach Zustimmung des Nationalrats wandelte der Ständerat an der Sommersession 2025 die Vorlage in ein Postulat um, das den Bundesrat zunächst einen Bericht erarbeiten lässt, um die rechtlichen Grundlagen und Harmonisierungsschritte für vergleichbare Kinder- und Jugendstatistiken zu prüfen. Für Pro Juventute ist jedoch klar: Es braucht rasch verbindliche gesetzliche Grundlagen, keine weiteren Prüfberichte. Nur mit aussagekräftigen, harmonisierten Daten können Angebote gezielt ausgebaut, Prävention gestärkt und Kinderrechte konsequent umgesetzt werden. Aus diesem Grund empfiehlt Pro Juventute, den Vorstoss als Motion zu überweisen.
Motionen Funiciello, Studer, Gysin, von Falkenstein, Wismer-Felder, Bertschy (23.4191-23.4196): Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Traktandiert am 24. September
Der Bundesrat soll gesetzliche Grundlagen und einen Massnahmenplan erarbeiten, um Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zur Einführung verbindlicher, standardisierter Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch zu verpflichten – und deren Umsetzung zu kontrollieren.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme als Motion.
Begründung
Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, tragen eine besondere rechtliche und ethische Verantwortung. Dazu gehört nicht nur der Schutz vor physischer Gewalt, sondern auch die Wahrung der psychischen Integrität, persönlicher Grenzen und der Würde junger Menschen. Nach der Annahme der Motion im Nationalrat an der Herbstsession 2024 empfahl die WBK-S, diese in ein Postulat und einen Prüfbericht umzuwandeln. Diesem Vorschlag folgte der Ständerat.
Pro Juventute unterstützt die unveränderte Überweisung als Motion. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss verbindlich geregelt werden und darf nicht auf freiwilliger Basis erfolgen. Gesetzlich verankerte Schutzkonzepte mit klaren Verhaltensregeln schaffen Orientierung und Handlungssicherheit, helfen, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und zu intervenieren, stärken das professionelle Selbstverständnis der Fachpersonen und fördern eine präventive Haltung im Alltag. Nur wenn Schutzmassnahmen tatsächlich umgesetzt, überprüft und weiterentwickelt werden, können sie Kinder und Jugendliche nachhaltig schützen.
Motion SGK-N (25.3533): Qualität sichern, Kosten sparen: Raschere Fallbeurteilung von psychologischen Psychotherapien
Traktandiert am 24. September
Der Bundesrat soll die Dauer der psychologischen Psychotherapie neu auf maximal 15 Sitzungen begrenzen. Anschliessend ist eine Beurteilung durch die anordnende ärztliche Fachperson und die Kostengutsprache durch die Krankenversicherung notwendig.
- Pro Juventute empfiehlt Ablehnung.
Begründung
Kinder und Jugendliche in der Schweiz sind psychisch zunehmend belastet. Studien sowie die Erfahrungen aus dem Beratungsangebot 147 von Pro Juventute zeigen, dass Depressionen, Ängste und Suizidgedanken in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Gleichzeitig bestehen bereits heute lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz; die kinder- und jugendpsychologische bzw. -psychiatrische Versorgung ist vielerorts unzureichend.
Die von der SGK-N geforderte Begrenzung der Sitzungszahl würde den Zugang zu dringend benötigten Therapien weiter erschweren und die Kontinuität sowie den Behandlungserfolg gefährden. Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen verlaufen individuell, erfordern unterschiedliche Therapiedauern und eine vertrauensvolle, kontinuierliche Begleitung. Der Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung – zentral für jede erfolgreiche Behandlung – braucht Zeit. Eine starre Sitzungsobergrenze blendet diesen Bedarf aus und rückt anstelle der individuellen Genesung formale Richtlinien in den Vordergrund.
Zusätzliche Hürden bei der Kostenübernahme bergen zudem das Risiko, dass Therapien unterbrochen oder gar nicht erst begonnen werden. Dies wäre nicht nur für die betroffenen Kinder und Jugendlichen folgenschwer, sondern auch gesundheitspolitisch kontraproduktiv: Unbehandelte psychische Erkrankungen führen häufig zu Chronifizierung, erschweren schulische und berufliche Entwicklung und belasten langfristig das gesamte Versorgungssystem.
Anstelle zusätzlicher Bürokratie braucht es Investitionen in den Ausbau von Therapieplätzen, bessere Rahmenbedingungen für Fachpersonen sowie eine gezielte Förderung der Prävention und niederschwelliger Anlaufstellen. Nur so kann die psychologische und psychiatrische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig gesichert und ihre Entwicklung wirksam unterstützt werden.
Motion Regazzi Fabio (24.4464): Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder
Traktandiert am 10. September
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Strategie vorzulegen, die ein koordiniertes Vorgehen gegen den Missbrauch von Bildmaterial und die Erpressung mit intimen Bildern enthält, wobei der Schutz der Kinder und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden soll.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sichere digitale Teilhabe. Heute sind sie jedoch zunehmend mit neuen Risiken durch Bild- und Videomanipulation und künstliche Intelligenz (KI) konfrontiert. KI ermöglicht es unter anderem, aus harmlosen Fotos täuschend echte Fake-Nacktbilder oder pornografische Deepfakes zu erstellen. Diese werden zur Erpressung (Sextortion), im Rahmen von Cybermobbing oder zur Demütigung eingesetzt – auch gegen Minderjährige. Laut Studien sind inzwischen eine überwältigende Mehrheit aller online kursierenden Deepfakes pornografisch, und ein Grossteil betrifft Frauen und Jugendliche.
Die Kombination aus Allgegenwart und schwerer Erkennbarkeit von missbräuchlicher KI macht Kinder und Jugendliche besonders anfällig für digitale Gewalt, die Persönlichkeitsrechte massiv verletzt und nachhaltig schädigen kann. Investitionen in Prävention, Medienkompetenzförderung, eine klare Strategie und die Verantwortung der Plattformbetreiber sind daher dringend erforderlich. Nur so kann verhindert werden, dass Minderjährige durch technologische Fortschritte zu Opfern von Sextortion oder digitaler Gewalt werden. Eine umfassende nationale Strategie ist mehr als reaktiv. Sie ist Zeichen vorausschauender Politik und stellt den Schutz von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum.