Sommersession 2025: Empfehlungen an das Parlament
Empfehlungen an den Nationalrat
Standesinitiativen Kanton Wallis (24.305), Kanton Tessin (24.311), Kanton Jura (24.310) und Kanton Genf (24.301) über die Einführung einer nationalen Elternzeit
Traktandiert am 16. Juni
Die Standesinitiativen fordern die Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene. Eine nationale Regelung würde sowohl Eltern als auch Kindern zugutekommen: Sie stärkt familiäre Bindungen und fördert eine gerechtere Verteilung der Betreuungsarbeit.
- Pro Juventute empfiehlt die Annahme der Standesinitiativen.
Begründung
Die Einführung einer nationalen Elternzeit ist aus demografischer, gleichstellungspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Sie ermöglicht es beiden Eltern nach der Geburt mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und führt zu einer stärkeren Bindung zwischen Vater und Kind. Wie die Pro Juventute Jugendstudie zeigt, ist eine starke Beziehung zu den Eltern ein entscheidender Faktor für das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen. Die gezielte Förderung dieser Bindung stellt daher eine wichtige präventive Massnahme dar, um psychischen Belastungen vorzubeugen und jungen Menschen langfristig eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Zudem verbessert eine Elternzeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erleichtert insbesondere Frauen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Unabhängig von den kantonalen Initiativen wurde am 2. April 2025 die Volksinitiative für eine Familienzeit lanciert. Die Annahme der beiden Standesinitiativen würde ein starkes Zeichen für die Stärkung der Familien in der Schweiz setzen.
Weitere Argumente zur Einführung einer Elternzeit finden Sie in unserem Artikel.
Pa. Iv. de Quattro (21.410) und Pa. Iv. Porchet (21.411): „Wer schlägt, geht! “
Traktandiert am 20. Juni
Mit den geforderten Änderungen von Artikel 28b Absatz 4 ZGB sollen kantonale Behörden verpflichtet werden, im Fall häuslicher Gewalt die verletzende Person unverzüglich aus der gemeinsamen Wohnung auszuweisen. Ziel ist es, Opfer besser zu schützen und Täter stärker in die Verantwortung zu nehmen.
- Pro Juventute empfiehlt die Annahme der parlamentarischen Initiativen.
Begründung
Das Erleben häuslicher Gewalt, egal in welcher Form, hat tiefgreifende, oft lebenslange Folgen für Kinder und Jugendliche. Gewalt im familiären Umfeld erschüttert das kindliche Urvertrauen, beeinträchtigt die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung und erhöht nachweislich das Risiko für psychische Erkrankungen, Schulabbrüche und spätere Gewalterfahrungen im Erwachsenenalter.
Laut kantonalen Statistiken sind bei rund der Hälfte der Polizeieinsätze aufgrund von häuslicher Gewalt Kinder anwesend. Studien zeigen, dass jährlich rund 27 000 Kinder in der Schweiz elterlicher Partnerschaftsgewalt ausgesetzt sind. Diese Kinder erleben ihr Zuhause, den Ort, der eigentlich Sicherheit und Geborgenheit bieten sollte, als bedrohlich, unberechenbar und von Angst geprägt.
Die Praxis «Wer schlägt, geht», die sich bereits in mehreren Kantonen als wirksam erwiesen hat, setzt hier an. Sie schützt nicht nur erwachsene Betroffene häuslicher Gewalt, sondern auch Kinder und Jugendliche, die zu Opfer dieser Gewalt werden oder sie miterleben.
Heute müssen häufig die Gewaltbetroffenen selbst ihre Wohnung verlassen, um sich und ihre Kinder zu schützen. Die Praxis «Wer schlägt, geht» verlagert die Verantwortung klar zur gewaltausübenden Person. Dies verhindert, dass verletzte Personen und ihre Kinder entwurzelt, weiter belastet oder gar erneut traumatisiert werden, weil sie selbst die Wohnung verlassen müssen. Pro Juventute unterstützt daher nachdrücklich die schweizweite Einführung und gesetzliche Verankerung der Praxis «Wer schlägt, geht».
Empfehlungen an den Ständerat
Motionen Funiciello, Studer, Gysin, von Falkenstein, Wismer-Felder und Bertschy 23.4191-23.4196 Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten
Traktandiert am 04. Juni
Der Bundesrat soll gesetzliche Grundlagen und einen Massnahmenplan erarbeiten, um Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zur Einführung verbindlicher, standardisierter Schutzkonzepte zur Prävention von sexuellem, physischem und psychischem Missbrauch zu verpflichten – und deren Umsetzung zu kontrollieren.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme der Motionen.
Begründung
Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung – rechtlich wie ethisch. Diese umfasst nicht nur den Schutz vor physischer Gewalt, sondern auch die Achtung der psychischen Integrität, persönlichen Grenzen und der Würde junger Menschen.
Verbindliche Schutzkonzepte mit klaren Verhaltensregeln schaffen Orientierung und Handlungssicherheit. Sie helfen, Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu intervenieren. Gleichzeitig stärken sie das professionelle Selbstverständnis der Fachpersonen und fördern eine präventive Haltung im Alltag.
Pro Juventute unterstützt daher die Forderung, Schutzkonzepte gesetzlich zu verankern und deren Umsetzung verbindlich zu kontrollieren. Nur wenn Schutzmassnahmen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern gelebt, überprüft und weiterentwickelt werden, können sie Kinder und Jugendliche wirksam schützen.
Motion Müller-Altermatt Stefan (22.4505): Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern
Traktandiert am 04. Juni
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Grundlagen zu schaffen oder anzupassen, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte. Damit soll gewährleistet werden, dass Aussagen möglich sind über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme der Motion.
Begründung
In der Schweiz fehlt eine kontinuierliche Berichterstattung zu den Lebenslagen von Kindern. Wichtige Grunddaten stehen nicht zur Verfügung, weil sie nicht auf Bundesebene oder nur von einigen Kantonen erhoben werden und/oder, weil sie von Kantonen in unterschiedlicher Weise erhoben werden. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat mehrmals seine ernsthafte Besorgnis über die fragmentierte und uneinheitliche Datenerhebung und Analyse zur Situation von Kindern in der Schweiz geäussert.
Pro Juventute ist überzeugt, dass es für die wirksame Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein umfassendes Erhebungs- und Analysesystem für aufgeschlüsselte Daten auf Bundesebene braucht.
Motion Moser (25.3104) Strategie für den Umgang mit kriminellen minderjährigen Asylsuchenden
Traktandiert am 16. Juni
Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie für den Umgang mit kriminellen minderjährigen Asylsuchenden zu erarbeiten. Diese soll Betreuung, Schutz und Sanktionierung in Einklang bringen und ein koordiniertes Vorgehen aller relevanten Stellen sicherstellen.
- Pro Juventute empfiehlt Ablehnung der Motion.
Begründung
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sind aufgrund ihres jungen Alters besonders verletzlich. Sie haben oft belastende Erfahrungen auf der Flucht hinter sich. Wie jeder Staat ist die Schweiz verpflichtet, UMAs einen besonderen Schutz zukommen zu lassen.
Strategien im Umgang mit UMA müssen daher unmissverständlich dem Kindeswohl verpflichtet bleiben, wie es sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die schweizerische Gesetzgebung verlangen. Jugendliche, die delinquentes Verhalten zeigen, brauchen strukturierte Betreuung, klare Regeln, aber auch Perspektiven. Das gilt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Eine Strategie, die lediglich repressive oder ausgrenzende Mechanismen stärkt, läuft Gefahr, Problemverhalten zu verschärfen, statt zu reduzieren.
Darüber hinaus greift es zu kurz, den Fokus in der Diskussion um UMA einseitig auf Delinquenz zu legen. Es braucht eine umfassende, ganzheitliche Strategie, die die vielfältigen Bedürfnisse dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe in den Blick nimmt – sei es im Bildungsbereich, bei der psychischen Gesundheit oder der sozialen Integration. Gerade im Geiste der Kinderrechtskonvention verdient diese Gruppe einen besonderen Schutz und eine Perspektive, die über sicherheits- oder ordnungspolitische Überlegungen hinausgeht.