Sondersession 2024: Empfehlungen an den Nationalrat

An der Sondersession 2024 berät der Nationalrat diverse Geschäfte, die für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Gerne bringen wir Ihnen nachfolgend zu ausgewählten Geschäften die Haltungen und Empfehlungen der Stiftung Pro Juventute zur Kenntnis.
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Bundeshaus
© Parlamentsdienste, Bern

Postulat Wyss Sarah (22.3649): Sensibilisierung in Bezug auf psychische Krankheiten an Schulen

Traktandiert am 17. April

Das Postulat fordert den Bundesrat auf, die aktuellen schweizweiten Massnahmen zur Aufklärung in Bezug auf die psychische Gesundheit an Schulen zu prüfen und aufzuzeigen, wie ein entsprechendes Sensibilisierungsprogramm unter Einbezug von Fachgesellschaften und Jugendlichen entwickelt und in bestehende Gefässe integriert werden könnte.  

  • Pro Juventute empfiehlt, dem Postulat zuzustimmen. 

Begründung

Zunehmende Ängste, Depressionen oder Suizidgedanken: Kinder und Jugendliche sind psychisch derzeit stark belastet und warten lange auf eine Behandlungsmöglichkeit. Beratungsstellen wie das 147 von Pro Juventute sind stark gefordert. Prävention und ein unterstützendes Umfeld gewinnen in der derzeitigen Multikrise zunehmend an Bedeutung. Mit Aufklärungsprogrammen an Schulen können Kinder und Jugendliche im Sinne der Chancengerechtigkeit wirksam erreicht und für einen adäquaten Umgang mit psychisch belasteten Gleichaltrigen sensibilisiert werden. Dadurch werden ihre Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit in Bezug auf die psychische Gesundheit gestärkt. Studien zeigen, dass Präventionsprogramme zur Verbesserung der psychischen Gesundheit an Schulen psychische Probleme reduzieren und die sozialen, emotionalen und kognitiven Kompetenzen stärken. Der geforderte Bericht zur Auslegeordnung entsprechender in den Schulunterricht integrierter Programme leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Handlungskompetenz des Umfelds psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher und stärkt die Resilienz der jungen Generation. 

Motion Wyss Sarah (22.4013): Vaterschaftsurlaub soll bei neonatalem Tod nicht erlöschen 

Traktandiert am 17. April

Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Erwerbsersatzgesetz EOG dahingehend anzupassen, dass der Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub bei neonatalem Tod (innert den ersten 28 Tagen nach Geburt) nicht erlischt. 

  • Pro Juventute empfiehlt, der Motion zuzustimmen.

Begründung

Im Jahr 2022 verstarben in der Schweiz laut Bundesamt für Statistik mehr als 260 Säuglinge innert des erstens Monats nach der Geburt. Der Tod des neugeborenen Kindes bedeutet für die betroffenen Eltern ein immenser Schock. Oft beschreiben sie diesen Zustand als «ausser sich sein». Die Trauer um den Verlust eines Kindes beschäftigt die Eltern nicht nur akut, sondern steht für längere Zeit im Mittelpunkt ihres Lebens. In diesem emotionalen Ausnahmezustand brauchen Eltern Zeit und Raum, um diesen Schock zu verarbeiten, den Boden unter den Füssen zurückzuzuerlangen und als Paar und Familie wieder zu sich zu kommen. Damit diese Zeit gemeinsam und selbstbestimmt gestaltet und Abschied genommen werden kann, ist es angezeigt, das EOG dahingehend zu ändern, dass der Vater oder der andere Elternteil bei neonatalem Tod den gesetzlich vorgesehenen Vaterschaftsurlaub ebenfalls beziehen kann.

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