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Sondersession 2025: Empfehlungen an den Nationalrat

In der Sondersession 2025 berät der Nationalrat diverse Geschäfte, die für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Gerne bringen wir Ihnen nachfolgend zu ausgewählten Geschäften die Haltungen und Empfehlungen der Stiftung Pro Juventute zur Kenntnis.
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Nationalratssaal
© Parlamentsdienste, Bern

Geschäft des Bundesrates (24.077) «Zivilgesetzbuch (Gewaltfreie Erziehung). Änderung»

Traktandiert am 05. Mai

Eltern sollen künftig ausdrücklich verpflichtet werden, ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen. Als flankierende Massnahme soll auch der verbesserte Zugang zu Stellen mit Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder und Eltern gesetzlich geregelt werden.

  • Pro Juventute empfiehlt Eintreten und Zustimmung.

Begründung

Gewalt in der Erziehung ist in der Schweiz leider noch immer trauriger Alltag – sowohl in physischer als auch in psychischer Form. Studien zeigen: Viele Kinder und Jugendliche erleben Gewalt in einem Umfeld, das eigentlich Schutz bieten sollte. Beim Beratungsangebot 147 von Pro Juventute hat die Zahl der Anfragen von Kindern und Jugendlichen aufgrund häuslicher Gewalt deutlich zugenommen – 2024 waren es wöchentlich 14 Anfragen, im Jahr davor noch neun.

Die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist ein längst überfälliges und klares Signal: Die Schweiz duldet keine Gewalt gegen Kinder. Die gesetzliche Festschreibung dieses Prinzips – wie sie auch vom UN-Kinderrechtsausschuss gefordert wird – stärkt nicht nur den Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern auch die gesellschaftliche Haltung gegenüber gewaltfreier Erziehung und unterstützt gezielte Präventionsarbeit.

Pro Juventute begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung ausdrücklich. Sie ist ein wichtiger Schritt, um Kinder besser zu schützen, Eltern zu stärken und das Thema Gewalt in der Erziehung konsequent zu enttabuisieren. Unsere Beratungserfahrung zeigt, dass Gewalt von Eltern und Bezugspersonen oft aus Situationen der Überforderung entsteht. Deshalb braucht es zwingend umfassende Begleitmassnahmen: flächendeckende, niederschwellige und mehrsprachige Beratungs- und Entlastungsangebote sowie nationale Sensibilisierungskampagnen, die alle Familien erreichen. 

Verbesserungspotenzial sieht Pro Juventute bei der rechtlichen Ausgestaltung: Das Kind sollte im Gesetz ausdrücklich als eigenständiges Rechtssubjekt genannt werden. Zudem muss das Gewaltverbot über das Elternhaus hinaus auf alle erziehungsverantwortlichen Personen ausgedehnt werden – etwa in Schulen, Kitas oder Heimen. Gleichzeitig sollte sich auch der Bund stärker engagieren: als koordinierende Instanz und mit finanzieller Unterstützung, denn Prävention ist auch eine Bundesaufgabe. 

Pro Juventute empfiehlt, auf die Botschaft eintreten und ihr zustimmen – für eine Schweiz, in der alle Kinder ohne Gewalt aufwachsen können, für einen historischen Entscheid zugunsten der Kinderrechte.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Postulat Locher Benguerel Sandra (23.4140): Lücken schliessen in der Versorgungskette der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Traktandiert am 06. Mai

Der Bundesrat soll gemeinsam mit den Kantonen eine Übersicht erarbeiten, welche bundesrechtlichen Grundlagen zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen bestehen. Gleichzeitig soll er gesetzliche Lücken und mögliche tarifliche Anreize aufzeigen, um eine flächendeckende Versorgung sowie eine langfristige Finanzierung von Präventions- und Unterstützungsangeboten sicherzustellen.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme.

Begründung

Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz ist alarmierend hoch. Die anhaltende gesellschaftliche und globale Krisensituation sowie zunehmender Leistungsdruck hinterlassen Spuren – und treffen auf ein überlastetes Versorgungssystem, das vielerorts an seine Grenzen stösst. Lange Wartezeiten auf psychologische Unterstützung sind die Folge. Gleichzeitig steigt die Zahl junger Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankungen eine IV-Rente beziehen.

Auch die aktuellen Zahlen aus dem Beratungsangebot 147 von Pro Juventute belegen den zunehmenden Druck: 2024 gingen rund 47'700 Kontaktanfragen ein – ein Anstieg um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der zeitliche Beratungsaufwand hat sich seit 2019 verdoppelt. Besonders alarmierend: Suizidgedanken waren auch 2024 das häufigste Thema – mit durchschnittlich 13 Anfragen pro Tag, dreimal so viele wie vor der Pandemie. In 207 Fällen mussten Blaulichtorganisationen alarmiert werden – gegenüber 57 vor der Pandemie.

Diese Entwicklung zeigt deutlich: Es braucht eine systematische Übersicht über bestehende gesetzliche Grundlagen sowie die Identifikation von Lücken und möglichen tariflichen Anreizen, um die psychosoziale Versorgung nachhaltig zu sichern. Der vom Postulat geforderte Bericht des Bundesrats ist ein zielführender Schritt, um gezielte Massnahmen auf den Weg zu bringen.

Der Bundesrat verweist auf andere laufende Prozesse auf Bundesebene, doch weder die erwähnten Vorstösse decken das spezifische Anliegen des Postulats Locher ab. Die geforderte Auslegeordnung und Lückenanalyse sind essenziell, um die Versorgungslage gezielt weiterzuentwickeln. Ein Ja zu diesem Postulat ist daher auch im Lichte der vom Parlament überwiesenen Motion Clivaz ein sinnvoller und notwendiger Schritt, um tragfähige gesetzliche Grundlagen und eine nachhaltige Finanzierung im Bereich der Prävention und Unterstützung zu schaffen.

Parlamentarische Initiative WBK-N (21.403): Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Traktandiert am 06. Mai

Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch eine neue, dauerhafte Form der Unterstützung abgelöst werden. Die WBK-N nimmt das ständerätliche Finanzierungsmodell der Betreuungszulage als Grundlage und schlägt diverse Verbesserungen vor. Sie spricht sich insbesondere für einen Bundesbeitrag sowie für eine Rückkehr zu den Programmvereinbarungen mit den Kantonen aus. 

  • Pro Juventute empfiehlt, der WBK-N zu folgen.

Begründung

Pro Juventute unterstützt die Bestrebungen ausdrücklich, eine nachhaltige Lösung zur finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung zu schaffen. Entscheidend ist, dass das neue Kita-Gesetz das Kindeswohl stärker ins Zentrum rückt, Eltern wirksam entlastet und die Qualität der Betreuung gezielt verbessert.

Die WBK-N orientiert sich am Finanzierungsmodell des Ständerats und will die Vorlage in mehreren Punkten weiterentwickeln. Sie schlägt insbesondere vor, die abgelehnten Programmvereinbarungen mit den Kantonen wieder aufzunehmen und um ursprünglichen Massnahmen zur Qualitätsverbesserung sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ergänzen. Pro Juventute empfiehlt, den entsprechenden Anträgen der WBK-N zu folgen und auch dem vorgesehenen Bundesbeitrag von 200 Millionen Franken zuzustimmen.

Gut ausgestaltete Programmvereinbarungen fördern den qualitativen Ausbau der Betreuung, während die Betreuungszulage Familien direkt und unbürokratisch unterstützt. Eine qualitativ gute frühkindliche Betreuung ist nicht nur für die individuelle Entwicklung zentral – sie trägt auch zur Chancengerechtigkeit, Gesundheitsprävention und sozialen Integration bei. Eine Bundesfinanzierung entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmende und bildet die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Betreuungsangeboten als Teil der öffentlichen Infrastruktur ab. Wenn Eltern aufgrund verfügbarer und zugänglicher Betreuungsangebote ihr Erwerbspensum erhöhen, profitiert die öffentliche Hand direkt durch höhere Steuereinnahmen.

Postulat WBK-N (25.3019): Qualitativ gut geführte Kitas

Traktandiert am 06. Mai

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zentrale Fragen zur Qualität und Situation von Kindertagesstätten zu klären. Dazu gehören Anforderungen an eine gute Kita, der kindesgerechte Betreuungsschlüssel, der Anteil nicht qualifizierten Personals sowie die aktuellen Arbeitsbedingungen und Löhne – inklusive möglicher Verbesserungen.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme.

Begründung

Kitas übernehmen eine zentrale Rolle in der frühkindlichen Betreuung und Bildung. Sie schaffen Strukturen, in denen Kinder sich entwickeln, soziale Kompetenzen erwerben und auf den Schuleintritt vorbereitet werden. Eine hohe Qualität in der Betreuung ist dabei entscheidend für das Wohlergehen und die Chancengerechtigkeit der Kinder.

Aktuell bestehen jedoch grosse Unterschiede hinsichtlich Qualität, Betreuungs-schlüsseln und Qualifikation des Personals. Vor diesem Hintergrund ist ein umfassender Bericht des Bundesrats von grosser Bedeutung, um zentrale Qualitätsfragen im Kita-Bereich zu klären und bestehenden Handlungsbedarf systematisch aufzuzeigen. Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Annahme und will den Bericht in Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und relevanten Akteuren erarbeiten. Dieser breit abgestützte Ansatz stärkt die Aussagekraft der Ergebnisse und bildet eine tragfähige Grundlage für wirksame, evidenzbasierte Massnahmen zugunsten einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Betreuung und Bildung.

Motion Fehr Düsel Nina (24.3115): Verschärfung des Jugendstrafrechts

Traktandiert am 05. Mai

Die Motion fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts, einschliesslich zwingender Freiheitsstrafen für schwere Verbrechen, längerer Haftstrafen ab 15 Jahren und der Möglichkeit, Jugendliche in besonders schweren Fällen nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Für Pro Juventute ist klar: Kinder und Jugendliche sind keine Erwachsenen und sollten nicht wie solche behandelt werden. Das Jugendstrafrecht setzt bewusst auf Resozialisierung und Erziehung statt auf reine Strafverfolgung. Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ist daher abzulehnen.

  • Pro Juventute empfiehlt Ablehnung.

Begründung

Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Verschiedene Studien zeigen, dass erzieherische und therapeutische Massnahmen weit wirksamer für die Resozialisierung der Jugendlichen und die Verhinderung von Rückfällen sind. Dies zeigt auch die tiefe Rückfallquote in der Schweiz. Zudem werden Jugendliche für schwere Straftaten auch heute schon zur Rechenschaft gezogen. Bei jenen, die beispielsweise ein schwer gestörtes Sozialverhalten aufweisen oder durch ihr Verhalten Dritte gefährden, wird eine Unterbringung (Art. 15 JStG) angeordnet. Diese kann mehrere Jahre andauern und wird von den Betroffenen meist als härter empfunden als ein reiner Freiheitsentzug.

Für Pro Juventute ist deshalb klar, dass eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht zielführend wäre. Stattdessen sollten vielmehr die bestehenden erzieherischen und therapeutischen Massnahmen gestärkt und ausgebaut werden. Ein Fokus auf Resozialisierung und Prävention ist entscheidend, um den Jugendlichen die Chance zu geben, aus ihren Vergehen zu lernen und eine langfristig positive Entwicklung zu durchlaufen. Auch der Bundesrat empfiehlt eine Ablehnung der Motion.

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