Wintersession 2024: Empfehlungen an das Parlament

In der Wintersession 2024 berät das Parlament diverse Geschäfte, die für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Gerne bringen wir Ihnen nachfolgend zu ausgewählten Geschäften die Haltungen und Empfehlungen der Stiftung Pro Juventute zur Kenntnis.
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@ Parlamentsdienste, Bern

Motion Clivaz Cristophe (21.3264): Für eine dauerhafte Finanzierung von Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung in den Bereichen psychische Gesundheit und Suizid- und Gewaltprävention

Traktandiert im Ständerat am 11. Dezember

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die dauerhafte Finanzierung von Verbänden und Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung sicherzustellen, die in den Bereichen der psychischen Gesundheit und der Suizid- und Gewaltprävention tätig sind.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme der Motion.

Begründung

In Zeiten zunehmender psychischer Belastungen ist Suizid- und Gewaltprävention wichtiger denn je – gerade bei Kindern und Jugendlichen. Die Beratungsanfragen bei Anlaufstellen wie dem 147 von Pro Juventute kennen nur eine Richtung: Steil nach oben. Niederschwellige Beratungsangebote retten nicht nur Leben, sondern senken auch die Gesundheitskosten und entlasten nachgelagerte Angebote. Eine Umsetzung der Motion 21.3264 würde es Pro Juventute und anderen Organisationen wie Pro Mente Sana oder 143 - Die dargebotene Hand ermöglichen, die bestehenden Strukturen zu sichern und den nötigen Spielraum für Erweiterungen zu schaffen, um den steigenden Unterstützungsbedarf in der Bevölkerung zu decken. Der Nationalrat hat der Motion am 1. März 2023 bereits zugestimmt. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat darauf am 29. Oktober 2024 die Motion ohne Gegenstimme zur Annahme empfohlen. Pro Juventute appelliert an den Ständerat, nun ebenfalls Verantwortung zu übernehmen und mit der Annahme der Motion Clivaz einen Beitrag zur psychischen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Schweiz zu leisten.

Hier geht's zum Argumentarium

Parlamentarische Initiative WBK-N (21.403): Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

Traktandiert im Ständerat am 04.12.2024  

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verlangt, die befristete und mittlerweile mehrfach verlängerte Anstossfinanzierung des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung in eine stetige Unterstützung zu überführen. Der Ständerat berät nun einen neuen Entwurf der ständerätlichen Kommission WBK-S, welcher eine Betreuungszulage von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden vorsieht, mit der Eltern nach dem Modell der Familienzulagen finanziell unterstützt werden sollen.  

  • Pro Juventute empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Wir appellieren an den Ständerat, die Vorlage dahingehend zu verbessern, dass das Kindswohl mehr ins Zentrum gestellt, Eltern finanziell wirksamer entlastet werden und ein stärkerer Fokus auf die Qualität der Betreuungsangebote gelegt wird. 

Begründung

Pro Juventute unterstützt die Bestrebungen der WBK-N ausdrücklich, eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung sicherzustellen. Die WBK-S schlägt nun eine Unterstützungslösung auf Basis des Familienzulagengesetzes mit einer neuen Betreuungszulage für institutionell betreute Kinder bis 8 Jahre vor. Sie fordert die Fortführung bestehender Programmvereinbarungen, welche Pro Juventute als wirksames und zielgerichtetes Instrument erachtet, um die Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung zu unterstützen und um Angebotslücken zu schliessen. 

Die von der WBK-vorgesehene Streichung der Förderbereiche zu Massnahmen der Qualitätsförderung und der besseren Abstimmung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die Bedürfnisse der Eltern lehnt Pro Juventute jedoch ab. Damit die Angebote der familien- und schulergänzenden Bildung, Betreuung und Erziehung auch für die Kinder einen Nutzen haben, ist es unabdingbar, dass diese von hoher Qualität sind. Der Grundstein für eine gesunde physische, psychische und soziale Entwicklung wird in der frühen Kindheit gelegt, in der zahlreiche Gesundheits- und Sozialkompetenzen wie Resilienz, Selbstwirksamkeit oder Emotionsregulation erworben werden. Leider fehlt die Perspektive des Kindes und des Kindswohls in der Vorlage gänzlich. Qualitativ hochstehende Angebote der frühen Förderung begünstigen die gesunde Entwicklung und tragen zur Gesundheitsprävention und Chancengerechtigkeit hinsichtlich Bildung und sozialer Integration bei. In diesem Sinne empfiehlt Pro Juventute, die Minderheitsanträge für die Beibehaltung der fünf Förderbereiche der Programmvereinbarungen der Kantone anzunehmen.  

Ebenfalls zentral ist eine ausgewogene Umsetzung, welche die Eltern wirksam entlastet. Deshalb unterstützt Pro Juventute die Minderheit, welche beantragt, dass der Bund einen Beitrag in Höhe von bis zu 200 Millionen Franken leistet, sofern sich die Kantone ebenfalls an der Finanzierung beteiligen. Ohne Anreizmechanismus besteht das Risiko, dass die Kantone ihre Beiträge reduzieren und die Finanzierung gemäss ständerätlichem Konzept neu den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden überlassen, was zu einem Nullsummenspiel führt.

Zur Vernehmlassungsantwort von Pro Juventute  

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