Wintersession 2025: Empfehlungen an das Parlament
Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 (25.041)
Traktandiert am 4./8.12. im Nationalrat und am 2.12. im Ständerat
Der Bundesvoranschlag 2026 legt die finanziellen Rahmenbedingungen für zentrale gesellschaftliche Aufgaben fest. Pro Juventute empfiehlt, den vorliegenden Anträgen für zusätzliche Mittel zugunsten des Jugendmedienschutzes (Kredit Kinderschutz / Kinderrechte) sowie für ein nachhaltige Förderung von Familienorganisationen zuzustimmen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme der genannten Anträge.
Begründung
Mit den richtigen Investitionen kann das Parlament sicherstellen, dass junge Menschen in einen gesunden Umgang mit digitalen Medien lernen und Familien die nötige Unterstützung und Begleitung erhalten. Pro Juventute empfiehlt deshalb, zwei Anträge im Voranschlag 2026 anzunehmen: die Aufstockung der Mittel für den Jugendmedienschutz sowie der Mittel für Familienorganisationen.
Zum Jugendmedienschutz (A231.0247)
Der Minderheitenantrag Stadler, der in der FK-N knapp mit 12 zu 13 Stimmen abgelehnt wurde, fordert die Bereitstellung von jährlich 2 Millionen Franken zur Förderung von Medienkompetenz und Prävention gemäss Art. 29 Jugendmedienschutzgesetz (JSFVG). Zu diesem Zweck soll der Kredit Kinderrechte / Kinderschutz um den entsprechenden Betrag erhöht werden. Die FK-S beantragt derweil eine Aufstockung des Kredits um 500’000 Franken.
Die zunehmende Digitalisierung eröffnet zahlreiche Chancen, birgt jedoch auch erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche: Cybermobbing, Cybergrooming, problematische Inhalte und suchtartiges Nutzungsverhalten belasten ihre psychische Gesundheit erheblich. Fast die Hälfte der Mädchen in der Schweiz hat bereits Erfahrungen mit Cybergrooming gemacht, und 7,1 Prozent der 11- bis 15-Jährigen zeigen problematische Social-Media-Nutzung.
Präventive Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz sind ein zentraler Bestandteil eines umfassenden Jugendmedienschutzes – ergänzend zu notwendigen Regulierungen, insbesondere der digitalen Plattformen. Schulische und ausserschulische Projekte fördern kritisches Denken, Resilienz und einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien. Auch die diesjährige nationale Jugendsession forderte in einer Petition eine Stärkung der digitalen Bildung.
Die im JSFVG vorgesehenen, im Budget und Aufgaben- und Finanzplan (AFP) jedoch noch nicht eingestellten Bundesmittel zur Medienkompetenzförderung ermöglichen überregionale Projekte, die kantonale Unterschiede ausgleichen, langfristig psychische Probleme reduzieren und Kosten im Gesundheitswesen mindern. Ohne diese Finanzhilfen bliebe das JSFVG unvollständig umgesetzt. Pro Juventute betrachtet die Annahme des Antrags daher als dringlich und notwendig, um den gesetzlichen Auftrag wirksam umzusetzen und die digitale Gesundheit junger Menschen zu schützen.
Zu den Familienorganisationen (A231.0243)
Pro Juventute empfiehlt die Annahme des Minderheitsantrags Bürgin zur Erhöhung des Kredits für Familienorganisationen um 1,2 Millionen Franken. Familienorganisationen wie Pro Juventute, kibesuisse, Pro Familia Schweiz oder der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter leisten unverzichtbare Arbeit: Sie unterstützen Familien bei Erziehung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternbildung und frühkindlicher Förderung – Angebote, die in den letzten Jahren stark nachgefragt werden.
Die bestehenden Mittel reichen nicht aus, um diesen gestiegenen Bedarf abzudecken. Ohne zusätzliche Finanzmittel müssten bewährte Angebote gekürzt oder gestrichen werden, was besonders sozial benachteiligte Familien treffen würde. In der Vorberatung hatten die Finanzkommissionen unterschiedliche Vorschläge: Sowohl die FK-N als auch die FK-S beantragten eine Erhöhung um 500 000 Franken, Pro Juventute unterstützt jedoch den in der FK-N unterlegenen Minderheitsantrag Bürgin für einen höheren Betrag von 1,2 Millionen, um den realen Bedarf nachhaltig zu decken.
Langfristig zahlt sich diese Unterstützung mehrfach aus: Ökonomisch, da die Erwerbsbeteiligung von Eltern, insbesondere Müttern, ermöglicht wird und Fachkräftepotenzial gesichert wird; sozial, weil Kinder und Jugendliche bessere Chancen auf Bildung, Teilhabe und gesunde Entwicklung erhalten; und gesundheitlich, weil Präventionsarbeit Kosten für Gesundheits- und Sozialsystem reduziert. Eine Erhöhung des Kredits ist daher eine gezielte, effiziente und nachhaltige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Schweiz.
Empfehlungen an den Nationalrat
Parlamentarische Initiative Gabriela Suter (20.445): Neuer Straftatbestand Cybermobbing
Traktandiert am 19. Dezember
Die Parlamentarische Initiative möchte das Strafgesetzbuch um den Straftatbestand "Cybermobbing" ergänzen. Im Strafrecht sollen die einzelnen Handlungen, die strafbar sind, so genau und präzise wie möglich umschrieben werden. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) beantragt nach längerer Beratung, den Vorstoss abzuschreiben.
- Pro Juventute empfiehlt, den Vorstoss nicht abzuschreiben.
Begründung
Cybermobbing und Mobbing sind für viele Kinder und Jugendliche in der Schweiz traurige Realität. Gemäss Studien haben rund 30 Prozent von ihnen bereits Elemente von Cybermobbing erlebt, ein deutliches Zeichen für dringenden Handlungsbedarf. Die Erfahrungen aus dem Beratungsangebot 147 zeigen, dass solche Vorfälle zu schweren psychischen und körperlichen Belastungen führen können, bis hin zu Rückzug, Angstzuständen und Suizidgedanken. Das bestehende Strafrecht greift hier zu kurz, weil einzelne Handlungen isoliert nicht strafbar sind, obwohl sie in ihrer Summe gravierende Folgen haben. Gleichzeitig liegt die Anzeigerate bei Cybermobbing-relevanten Delikten bei nur rund fünf Prozent, und 80 Prozent der Betroffenen sind unzufrieden mit der polizeilichen Unterstützung.
Ein eigenständiger technologieneutraler Straftatbestand (Cyber-)Mobbing würde diese Lücken schliessen, Betroffenen Anerkennung verschaffen und das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken. Er würde klar signalisiert, dass psychische Gewalt genauso ernst genommen wird wie physische Gewalt. Zudem erhielten Schulen, Eltern und Behörden ein präziseres Instrument, um konsequent handeln zu können. Ein Abschreiben des Vorstosses würde dagegen das gefährliche Signal senden, dass die Politik die Realität junger Menschen nicht ausreichend ernst nimmt. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel.
Parlamentarische Initiative Viola Amherd (18.434): Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen
Traktandiert am 19. Dezember
Der Vorstoss will Cybergrooming unter Strafe stellen und als Offizialdelikt ausgestalten. Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten durch Erwachsene mit Minderjährigen im Internet. Die RK-N möchte ihre Arbeiten zur Einführung einer neuen Strafnorm weiterführen und beantragt eine Verlängerung der Umsetzungsfrist.
- Pro Juventute empfiehlt, der Fristverlängerung zuzustimmen.
Begründung
Als Betreiberin des Beratungsangebots 147 erleben wir täglich, wie schwerwiegend die Folgen sexueller Annäherungsversuche im digitalen Raum sein können. Jedes zweite Mädchen in der Schweiz hat gemäss Studien bereits Cybergrooming erlebt. Gerade weil Cybergrooming in der Schweiz stark zunimmt, etwa auf Social-Media-Plattformen oder in Online-Spielen, braucht es ein wirksames rechtliches Instrument, das Kinder und Jugendliche besser schützt. Bisherige gesetzliche Regelungen greifen oft zu spät: Täterinnen und Täter können bereits in der Phase der Kontaktanbahnung psychologischen Druck auf Minderjährige ausüben, ohne dass dies strafrechtliche Konsequenzen hat. Der neue Straftatbestand soll diese Lücke schliessen, indem er nicht erst die versuchte Tat, sondern bereits gezielte Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellt.
Postulate Fehr Düsel, Rosenwasser, Christ, Fivaz, Buillard-Marbach, (25.3332-25.3139): Nationale Strategie für Kinder- und Jugendpolitik
Traktandiert am 1. Dezember
Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, die auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung basiert. Er berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und bezieht die betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ein.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme der Postulate.
Begründung
Eine nationale Strategie für Kinder und Jugendliche ist aus Sicht von Pro Juventute dringend notwendig, um den heutigen Herausforderungen wirksam und koordiniert zu begegnen. Erstens haben sich die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen seit Inkrafttreten des KJFG 2013 verändert: Der digitale Wandel, vielfältigere Familienstrukturen, psychische Belastungen, der zunehmende Bedarf an ausserschulischen Bildungs- und Entwicklungsräumen sowie wachsende Anforderungen an soziale und demokratische Kompetenzen verlangen nach einem zeitgemässen politischen Rahmen. Zweitens zeigen Studien, dass die kantonalen Angebote und politischen Prioritäten sehr unterschiedlich ausfallen. Diese Ungleichheit führt dazu, dass der Zugang zu Schutz, Förderung und Partizipation stark vom Wohnort abhängt. Das widerspricht dem Prinzip Chancengerechtigkeit und schwächt die Entwicklungsmöglichkeiten vieler Kinder und Jugendlicher.
Eine nationale Strategie schafft hier Orientierung und Verbindlichkeit: Sie stärkt den Schutz junger Menschen vor Risiken wie digitaler Gewalt, Armut oder psychischer Belastung; sie stellt die Förderung von Kompetenzen, Gesundheit und sozialer Teilhabe über alle Regionen hinweg sicher; und sie verankert die echte Partizipation junger Menschen in politischen Prozessen. Als landesweit tätige Fachorganisation für Kinder und Jugendliche begrüssen wir ausdrücklich, dass der Vorstoss die Einbindung relevanter Akteure fordert, denn nachhaltige Kinder- und Jugendpolitik gelingt nur im Dialog mit jenen, die täglich mit jungen Menschen arbeiten.
Eine kohärente, nationale Strategie stärkt nicht nur die Wirksamkeit der Kinder- und Jugendpolitik, sondern sorgt dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz vergleichbare Entwicklungs-, Schutz- und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten – unabhängig davon, wo sie aufwachsen. Pro Juventute empfiehlt deshalb klar die Annahme des Vorstosses.
Parlamentarische Initiative WBK-N (21.403): Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Traktandiert am 9. Dezember
Das befristete Bundesprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll durch eine dauerhafte Gesetzesgrundlage abgelöst werden. Pro Juventute begrüsst die Vorlage, betont jedoch, dass das neue Kita-Gesetz in der Differenzbereinigung verbessert werden muss, damit Kinder direkt profitieren. Zentral sind Massnahmen zur Stärkung der Betreuungsqualität, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die gezielte Unterstützung für Kinder mit Behinderungen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme der entsprechenden Anträge.
Begründung
Pro Juventute unterstützt die Schaffung einer dauerhaften gesetzlichen Grundlage zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ausdrücklich. Entscheidend ist, dass das Gesetz das Kindeswohl konsequent in den Mittelpunkt stellt, Eltern wirksam entlastet und die Qualität der Betreuung verbessert. Finanzielle Entlastungen tragen direkt zur Chancengleichheit bei und fördern die Entwicklung aller Kinder.
In der parlamentarischen Beratung bestehen noch Differenzen zwischen National- und Ständerat. Verschiedene Minderheiten der WBK-N haben Anträge eingereicht, um Elemente der Programmvereinbarungen zu erhalten, die der Ständerat gestrichen hatte. Dazu gehören insbesondere Massnahmen zur Sicherung der pädagogischen Qualität, Finanzhilfen an die Kantone zur Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung sowie Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Pro Juventute empfiehlt, diese Elemente im Gesetz zu verankern, da sie zentral für die Wirksamkeit der Vorlage sind.
Zur Qualität: Nur wenn pädagogische Standards, förderliche Betreuungsschlüssel und klare Konzepte umgesetzt werden, profitieren Kinder nachhaltig. Andernfalls könnte der geplante quantitative Ausbau der Betreuungsplätze seine Wirkung verfehlen oder sogar negative Folgen für Kinder haben. Ein weiterer Minderheitsantrag für höhere Betreuungszulagen für Kinder mit Behinderungen ist zentral, damit alle Kinder gleiche Entwicklungs- und Teilhabechancen erhalten.
Insgesamt sichern die vorgeschlagenen Fördermittel und Leistungsanpassungen die Wirksamkeit der Vorlage, entlasten Familien, fördern die Entwicklung der Kinder und reduzieren Ungleichheiten. Gleichzeitig zahlen sich öffentliche Investitionen in die Kinderbetreuung durch höhere Erwerbstätigkeit der Eltern und damit steigende Steuereinnahmen auch finanziell aus.
Motion Tiana Moser (25.3104): Strategie für den Umgang mit kriminellen minderjährigen Asylsuchenden
Traktandiert am 16. Dezember
Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie für den Umgang mit kriminellen minderjährigen Asylsuchenden zu erarbeiten. Diese soll Betreuung, Schutz und Sanktionierung in Einklang bringen und ein koordiniertes Vorgehen aller relevanten Stellen sicherstellen.
- Pro Juventute empfiehlt Ablehnung.
Begründung
Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) sind aufgrund ihres jungen Alters besonders verletzlich. Sie haben oft belastende Erfahrungen auf der Flucht hinter sich. Wie jeder Staat ist die Schweiz verpflichtet, UMAs einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Strategien im Umgang mit UMA müssen daher unmissverständlich dem Kindeswohl verpflichtet bleiben, wie es sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die schweizerische Gesetzgebung verlangen. Jugendliche, die delinquentes Verhalten zeigen, brauchen strukturierte Betreuung, klare Regeln, aber auch Perspektiven. Das gilt unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Eine Strategie, die lediglich repressive oder ausgrenzende Mechanismen stärkt, läuft Gefahr, Problemverhalten zu verschärfen, statt zu reduzieren.
Darüber hinaus greift es zu kurz, den Fokus in der Diskussion um UMA einseitig auf Delinquenz zu legen. Es braucht eine umfassende, ganzheitliche Strategie, die die vielfältigen Bedürfnisse dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe in den Blick nimmt: sei es im Bildungsbereich, bei der psychischen Gesundheit oder der sozialen Integration. Gerade im Geiste der Kinderrechtskonvention verdient diese Gruppe einen besonderen Schutz und eine Perspektive, die über sicherheits- oder ordnungspolitische Überlegungen hinausgeht.
Empfehlungen an den Ständerat
Motion Flavia Wasserfallen (25.4163): Sechs Wochen Ferien in der Lehre. Berufsbildung stärken
Traktandiert am 4. Dezember
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen im OR für eine Erhöhung des gesetzlichen Ferienanspruchs auf mindestens 6 Wochen Ferien für Lernende auszuarbeiten. Der Bundesrat soll im Gegenzug prüfen, wie man Lehrbetriebe entlasten kann.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Die duale Berufslehre ist ein zentraler Pfeiler des Schweizer Bildungs- und Wirtschaftssystems. Sie ermöglicht Jugendlichen einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und fördert soziale Mobilität. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass immer weniger Jugendliche eine Lehre beginnen und die Anzahl Lehrabbrüche zunimmt. Die vergleichsweise kurze Erholungszeit von fünf Wochen verschärft die Belastungen während der Lehre. Umfragen unter Jugendlichen zeigen, dass viele Lernende unter Stress, Erschöpfung oder psychischen Problemen leiden. Regelmässige und ausreichende Ferien sind ein zentraler Faktor, um Überlastung zu vermeiden, die psychische Gesundheit zu fördern und die Motivation im Ausbildungsalltag zu stärken.
Zudem profitieren Ausbildungsbetriebe direkt von gut erholten Lernenden: Studien und Erfahrungswerte zeigen, dass jede Woche zusätzliche Ferien finanziell tragbar ist und sich langfristig auszahlt, weil motivierte, gesunde Lernende produktiver sind und weniger Ausfälle verursachen. Viele Unternehmen und Behörden gewähren ihren Lernenden bereits heute zusätzliche Ferientage, was positive Effekte auf Motivation und Zufriedenheit bestätigt.
Die geplante Anpassung schafft zudem mehr Gleichheit zwischen Lernenden und Schüler:innen an allgemeinbildenden Schulen, welche über 13 Wochen Ferien verfügen. Gleichzeitig bleibt es den Betrieben überlassen, freiwillig zusätzliche Ferien oder Angebote zu gewähren, um ihre Ausbildung attraktiv zu gestalten. Eine moderate Erhöhung des Ferienanspruchs ist ein konkreter, realistischer und wirksamer Schritt, um die Lehre aufzuwerten, psychische Belastungen zu reduzieren und die Berufsausbildung für Jugendliche wieder attraktiver zu machen.
Volksinitiative (25.026): «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
Traktandiert am 15. Dezember
Die Initiative zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen. Nach Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone umgehend Massnahmen für eine «nachhaltige» Bevölkerungsentwicklung ergreifen – was die Kündigung der UN-Kinderrechtskonvention zur Folge hätte.
- Pro Juventute empfiehlt Ablehnung.
Begründung
Pro Juventute lehnt die Initiative “Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)” ab. Für die Umsetzung müssten Bund und Kantone einschneidende migrationspolitische Massnahmen ergreifen, die laut Bundesratsbericht sogar zur Kündigung der UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) führen könnten. Damit würde ein zentrales Schutzinstrument wegfallen, das seit 1997 sicherstellt, dass bei allen Entscheiden das Wohl des Kindes prioritär berücksichtigt wird. Restriktionen beim Familiennachzug, bei Aufenthaltsregelungen oder bei der Einbürgerung würden besonders verletzliche Kinder treffen und könnten direkt im Widerspruch zur KRK stehen. Dies würde die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz im Bereich Kinderrechte untergraben.
Motion Werner Salzmann (25.3628): Heimabgabe der Taschenmunition an Armeeangehörige. Erhöhung der Bereitschaft der Armee und des Wehrwillens
Traktandiert am 3. Dezember
Der Bundesrat soll die notwendigen Massnahmen einleiten, damit den Armeeangehörigen die Taschenmunition wieder abgegeben werden kann. Aus Sicht der Suizidprävention stellt die Motion ein erhebliches Risiko dar, insbesondere für junge Männer.
- Pro Juventute empfiehlt Ablehnung.
Begründung
Seit der Abschaffung der Taschenmunition 2007 sind die Schusswaffensuizide bei Männern unter 40 Jahren massiv zurückgegangen, ohne dass ein Ausweichen auf andere Methoden stattgefunden hat. Der reduzierte Zugang zu Schusswaffen hat nachweislich Leben gerettet.
Suizide gehören bei jungen Menschen in der Schweiz zu den häufigsten Todesursachen. Wie gross die psychische Belastung ist, zeigen auch die Zahlen unseres Beratungsangebots 147: Im Jahr 2024 waren Suizidgedanken erneut das häufigste Thema. Täglich erhielt unser Team durchschnittlich 13 Anfragen von jungen Ratsuchenden, die darüber nachdachten, sich das Leben zu nehmen – ein deutlicher Anstieg gegenüber neun pro Tag im Vorjahr. Zudem mussten wir 207-mal eine Blaulichtorganisation aufbieten, um akute Gefahr abzuwenden, was ebenfalls deutlich mehr ist als im Vorjahr (166). Diese Zahlen zeigen: Junge Menschen stehen unter grossem psychischem Druck, und suizidale Krisen sind real und häufig.
Gerade weil viele Suizide impulsiv erfolgen, ist der einfache Zugang zu Schusswaffen besonders gefährlich. Zwischen dem Entschluss und der Tat liegen oft nur Minuten. Ist in diesem Moment eine Waffe mit Munition verfügbar, steigt die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs drastisch. Die Wiedereinführung der Taschenmunition würde daher potenziell zu mehr Suiziden, aber auch zu mehr Schusswaffendelikten im Bereich häusliche Gewalt führen.
Vor einem Jahr hat der Ständerat mit der Annahme der Motion Clivaz ein bewusstes Zeichen für eine nachhaltige Stärkung der Organisationen im Bereich Suizidprävention gesetzt. Mit einer Zustimmung zur Motion Salzmann würde dieser Entscheid wieder zunichtegemacht. Der Schutz junger Menschen und die Fortschritte der letzten Jahrzehnte in der Suizidprävention dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die Motion schafft reale Risiken, ohne einen belegbaren sicherheitspolitischen Nutzen. Aus diesen Gründen empfiehlt Pro Juventute die Ablehnung.
Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063)
Traktandiert am 17. Dezember
Das EP 27 zielt darauf ab, den Bundeshaushalt ab 2027 mit rund 2,7 bis 3,6 Milliarden jährlich Franken zu entlasten, um strukturellen Defiziten entgegenzuwirken. Vorgesehen sind unter anderem Kürzungen der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung sowie eine Erhöhung der Studierendengebühren an kantonalen Hochschulen.
- Pro Juventute lehnt die genannten Massnahmen ab.
Begründung
Pro Juventute kann die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Haushaltsmanagements grundsätzlich nachvollziehen. Wir können jedoch keine Korrekturen unterstützen, die sich ausschliesslich auf Ausgabenkürzungen konzentrieren, insbesondere wenn sie Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Teilhabe betreffen.
Insbesondere die geplante Kürzung der Bundesmittel für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung um rund 10 Prozent lehnt Pro Juventute ab. Rund 120 Organisationen sowie Kantone und Gemeinden werden dadurch betroffen. Diese Angebote fördern Bildung, Integration, Partizipation und Prävention. In Zeiten steigender psychischer Belastungen, Einsamkeit und Risikoverhalten bei Jugendlichen ist dies ein besonders sensibles Feld. Eine Kürzung würde die wichtige Arbeit von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure gefährden, langfristig die Kosten für Gesundheits- und Sozialsysteme erhöhen und ein falsches Signal an junge Menschen senden.
Darüber hinaus belastet die im EP 27 geplante Verdopplung respektive Vervierfachung der Studiengebühren an kantonalen Hochschulen Studierende massiv. Der Bundesgrundbeitrag an Universitäten und Fachhochschulen soll um 120 Mio. CHF pro Jahr gekürzt werden, was rund 10 Prozent der bisherigen Beiträge entspricht. Viele Studierende müssten dadurch erheblich mehr zahlen, was insbesondere für junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien den Zugang zur Hochschulbildung erschwert. Zusätzliche finanzielle Belastungen führen zu weniger Lernzeit, verlängerten Studienzeiten und könnten die Attraktivität der Schweizer Hochschulen mindern – mit negativen Folgen für Fachkräfte, Innovationskraft und Wirtschaft.
Motion Bettina Balmer (24.3736): Nationale Präventionsstrategie 2040
Traktandiert am 15. Dezember
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat eine umfassende Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention bis 2040 ausarbeitet. Diese soll klare Ziele definieren und das Kosten-Nutzen-Verhältnis geplanter Massnahmen überprüfbar machen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Eine gesamtheitliche Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention bis 2040 ermöglicht eine vorausschauende und effiziente Planung mit klaren Zielen und messbaren Erfolgen. Die von der Motion verlangte Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung trägt dazu bei, Krankheiten frühzeitig zu verhindern und das Gesundheitssystem zu entlasten. Besonders im Bereich der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein koordiniertes Vorgehen unerlässlich, um Resilienz und Selbstwirksamkeit zu fördern, frühe Belastungen zu erkennen und schwere Erkrankungen zu verhindern. Langfristig stärkt eine umfassende Prävention die psychische Widerstandskraft junger Menschen, fördert ihre gesunde Entwicklung und trägt zu einer und zukunftsfähigen Gesellschaft bei.
Darüber hinaus unterstützt Pro Juventute auch das von Jean Tschopp eingereichte Postulat (24.4566), welches den Bundesrat beauftragt, die Zweckmässigkeit von Massnahmen zu prüfen und eine Strategie zur Prävention, Erkennung und Hilfe für Menschen in einer psychischen Notlage auszuarbeiten