Jugendmedienschutz: Jugendliche besser schützen – aber auch befähigen
- Kinder und Jugendliche müssen den gesunden und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien lernen. Dabei spielen nebst den Eltern auch Schulen, die Politik und digitale Plattformen eine wichtige Rolle.
- Pro Juventute verfügt über viel Fachwissen im Bereich Medienschutz und setzt sich seit Jahren für medienpädagogische Prävention ein, unter anderem mit Informations- und Unterstützungsangeboten für Kinder, Jugendliche, Schulen und Eltern.
- Das neue Jugendmedienschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt, doch es braucht zusätzliche rechtliche Grundlagen, etwa zur Plattformregulierung. Pro Juventute fordert mehr Ressourcen für Präventionsarbeit und Medienbildung.
- Cybermobbing und Cybergrooming haben für Kinder und Jugendlichen weitreichende negative Folgen. Pro Juventute unterstützt daher die Schaffung spezifischer Straftatbestände, um Prävention und Opferschutz wirksam zu stärken.
Digitale Medien sind ein fester Bestandteil im Alltag von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglichen soziale Kontakte und vermitteln Fähigkeiten, die in der Schule oder später am Arbeitsplatz wichtig sind. Deutlich machte dies die Corona-Pandemie 2020: Dank der digitalen Medien ist es gelungen, den Schulunterricht ohne Präsenz aufrechtzuerhalten und Beziehungen und Freundschaften weiter zu pflegen.
Schlagzeilen machen aber auch die Schattenseiten digitaler Medien: Grooming, Onlinesucht oder Cybermobbing mit seinen Folgen bis hin zu Suizid. Mit der Pubertät wächst zudem auch das Interesse an Sexualität, wodurch der Konsum von pornografischen Videos oder Bildern zunimmt. Einerseits gehört es zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dazu, im Internet auch Inhalte zu konsumieren, die nicht unbedingt für ihr Alter bestimmt sind. Andererseits stehen die Gesellschaft und Erwachsene in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche zu schützen.
Wirksamer Jugendschutz setzt auf Regulierung und Medienkompetenz
In der Schweiz ist der Jugendmedienschutz stark fragmentiert. Der Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten hängt häufig von der Eigenverantwortung einzelner Anbieter ab. Der Vollzug gestaltet sich besonders schwierig bei internationalen Plattformen, deren Inhalte und Geschäftsmodelle sich einer nationalen Regulierung weitgehend entziehen. Kinder und Jugendliche sind so mit einer Vielzahl von Risiken konfrontiert – von ungeeigneten Inhalten bis hin zu intransparenten Geschäftsmodellen, die gezielt auf ihre Anfälligkeit für Belohnungsmechanismen setzen.
Wirkungsvoller Jugendschutz muss daher klare gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die für alle relevanten Akteure verbindlich sind. Gleichzeitig reicht Regulierung allein nicht aus. Denn Kinder und Jugendliche wachsen in einer digitalen Umwelt auf, in der Medien omnipräsent sind. Sie müssen lernen, sich kritisch, selbstbestimmt und verantwortungsvoll in dieser Welt zu bewegen. Dafür brauchen sie mediale Resilienz, also die Fähigkeit, Inhalte einordnen, Risiken erkennen und mit problematischen Situationen umzugehen. Ebenso wichtig ist es, dass sie lernen, die positiven Aspekte digitaler Medien gezielt und reflektiert zu nutzen. Kinder und Jugendliche sollen aktiv in die Entwicklung digitaler Schutzmechanismen eingebunden werden, um ihre Lebenswelt besser abzubilden und zu schützen.
Die Förderung von Medienkompetenz ist deshalb kein „nice to have“, sondern ein zentrales Element präventiver Schutzarbeit. Sie muss früh ansetzen: in der Schule, im Elternhaus, aber auch in ausserschulischen Angeboten. Wichtig ist dabei ein inklusiver Ansatz, der auch Kinder und Jugendliche mit besonderen Schutzbedürfnissen erreicht. Pro Juventute fordert den Ausbau wirksamer Präventionsprogramme und ausreichend finanzielle Mittel, um Kinder und Jugendliche in ihrer digitalen Lebensrealität zu begleiten und zu stärken.
Jugendmedienschutz bei Filmen und Videospielen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG). Es zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche besser vor ungeeigneten Medieninhalten wie übermässiger Gewalt oder sexuellen Darstellungen zu schützen. Neu eingeführt werden verbindliche Alterskennzeichnungen und –kontrollen – nicht nur für klassische Kinos, sondern auch für Streaming-Plattformen und Videospiele. Anbieterinnen und Anbieter sind verpflichtet, das empfohlene Mindestalter klar auszuweisen und eine wirksame Altersprüfung durchzuführen. Die Umsetzung des JSFVG erfolgt im Rahmen eines Ko-Regulierungsmodells: Während der Bund Mindeststandards festlegt, haben Branchenorganisationen zwei Jahre Zeit, eigene Schutzregelungen zu entwickeln, die diesen Vorgaben entsprechen.
Pro Juventute begrüsst das neue Gesetz als wichtigen Schritt. Jedoch sollten auch die sogenannten Mikrotransaktionen («in-Game-Käufe») strenger geregelt werden. Denn je nach Ausgestaltung ähneln sie Glücksspielen und bergen erhebliche Risiken für Kinder und Jugendliche. Kritisch sieht Pro Juventute zudem, dass der Bundesrat aus Spargründen keine Mittel für die im JSFVG vorgesehenen Finanzhilfen zur Förderung der Medienkompetenz bereitstellt – obwohl gerade Prävention und Bildung entscheidende Bestandteile eines umfassenden Schutzes darstellen.
Es gibt gute Gründe, Cybermobbing und Cybergrooming unter Strafe zu stellen
Nicht alle Risiken lassen sich allein über Altersfreigaben und technische Schutzmassnahmen abfangen. Zum Beispiel im Bereich psychischer Gewalt sind weitergehende rechtliche Lösungen gefragt. Aufgrund von im Parlament überwiesenen Vorstössen sind aktuell politische Diskussionen darüber im Gang, ob und wie Cybermobbing und Cybergrooming als Straftatbestände explizit im Strafgesetz aufgenommen werden sollen. Pro Juventute befürwortet entsprechende Bestrebungen.
Cybermobbing rechtlich und gesellschaftlich sichtbar machen
Rechtlich ist die Sache klar: Wesentliche Elemente von Cybermobbing sind bereits heute strafbar, etwa der Missbrauch von personenbezogenen Daten, Ehrverletzung, Bedrohung, Nötigung, Pornografie oder Gewaltdarstellung. Die ausdrückliche Schaffung eines Straftatbestands Cybermobbing (vgl. Pa. Iv. Suter 20.445) würde die Prävention aber massgeblich unterstützen, indem sie die Stellung der Opfer stärkt und den gezielten Ausbau von Angeboten ermöglicht. Die klare Benennung als Straftatbestand hat auch aufklärende und sensibilisierende Wirkung und verschafft dem Anliegen insgesamt mehr Aufmerksamkeit. Bei der Frage hingegen, inwiefern ein solcher Straftatbestand auch abschreckende Wirkung hätte, ist sich die Fachwelt nicht einig. Mit dem Ziel, insbesondere die Prävention zu stärken, stellt sich Pro Juventute deshalb grundsätzlich hinter die Forderung, das Strafgesetz um einen Straftatbestand Cybermobbing zu erweitern.
Cybergrooming: Digitale Annäherungsversuche stoppen, bevor sie beginnen
National- und Ständerat diskutieren aktuell auch über die Schaffung eines neuen Straftatbestands Cybergroomings (vgl. Pa. Iv. Amherd 18.434). Pro Juventute unterstützt dieses Vorhaben. Als Betreiberin des Beratungsangebots 147 erleben wir täglich, wie schwerwiegend die Folgen sexueller Annäherungsversuche im digitalen Raum sein können. Gerade weil Cybergrooming in der Schweiz stark zunimmt, etwa auf Social-Media-Plattformen oder in Online-Spielen, braucht es ein wirksames rechtliches Instrument, das Kinder und Jugendliche besser schützt. Bisherige gesetzliche Regelungen greifen oft zu spät: Täterinnen und Täter können bereits in der Phase der Kontaktanbahnung psychologischen Druck auf Minderjährige ausüben, ohne dass dies strafrechtliche Konsequenzen hat. Der neue Straftatbestand soll diese Lücke schliessen, indem er nicht erst die versuchte Tat, sondern bereits gezielte Vorbereitungshandlungen unter Strafe stellt.
Es braucht eine wirksame Plattformregulierung
Das Jugendmedienschutzgesetz konzentriert sich auf Filme und Videospiele und lässt zentrale digitale Räume unbeachtet, in denen Kinder und Jugendliche heute viel Zeit verbringen: Social Media, Videoplattformen wie Youtube oder Livestreaming-Dienste. Gerade auf diesen Plattformen sind junge Menschen einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. So werden sie etwa mit problematischen Inhalten wie Gewalt, sexualisierten Darstellungen oder unrealistischen Körperidealen konfrontiert, die ihr Selbstbild und ihre Entwicklung beeinträchtigen können. Algorithmisch gesteuerte Empfehlungen können zudem suchtähnliches Verhalten fördern, das Konsumverhalten durch personalisierte Inhalte beeinflussen und erfassen dabei oft intransparent persönliche Daten.
In der Schweiz fehlen bislang verbindliche gesetzliche Vorgaben, die Minderjährige auf digitalen Plattformen wirksam schützen. Im Gegensatz zur EU, die mit dem Digital Services Act klare Regeln etabliert, hinkt die Schweiz hier hinterher. Pro Juventute fordert deshalb eine umfassende Regulierung digitaler Plattformen, die Schutz, Transparenz und Verantwortlichkeit verbindlich sicherstellt. Dazu gehören datenschutzfreundliche Voreinstellungen, klare Moderationsrichtlinien, Beschränkungen bei der Werbung sowie eine wirksame Aufsicht.