Historischer Schritt: Pro Juventute begrüsst Nationalratsentscheid zur Verankerung gewaltfreier Erziehung im ZGB

Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden – so fordert es Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention, die die Schweiz 1997 ratifiziert hat. Dazu gehört zwingend auch ein gesetzlich verankertes Recht für Kinder auf gewaltfreie Erziehung. Nach mehreren gescheiterten parlamentarischen Vorstössen befinden wir uns nun endlich auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat heute ein klares Zeichen gesetzt. Nun ist der Ständerat gefordert, den letzten Schritt zur Erreichung dieses Meilensteins für die Kinderrechte in der Schweiz zu machen.
Gesetzliches Verbot stärkt Prävention
Immer mehr Kinder und Jugendliche wenden sich wegen häuslicher Gewalt an das Beratungsangebot 147 von Pro Juventute – eine besorgniserregende Entwicklung. Die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch (ZGB) ist ein längst überfälliges und klares Signal: Die Schweiz duldet keine Gewalt gegen Kinder. Die gesetzliche Festschreibung dieses Prinzips – wie sie auch vom UN-Kinderrechtsausschuss seit Jahren gefordert wird – stärkt nicht nur den Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern auch die gesellschaftliche Haltung gegenüber gewaltfreier Erziehung und unterstützt gezielte Präventionsarbeit.
Pro Juventute fordert begleitende Massnahmen
Die Erfahrung aus der Elternberatung von Pro Juventute zeigt, dass Gewalt in der Erziehung oft in Situationen der Überforderung entsteht. Gesetzliche Regelungen allein reichen deshalb nicht aus. Es braucht umfassende Sensibilisierungs- und Unterstützungsangebote – wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft bereits vorsieht. Nur mit einem gesamtheitlichen Ansatz können alle Familien in der Schweiz erreicht und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz nachhaltig gestärkt werden.