Stellungnahme von Pro Juventute zum Gutachten von Prof. Diggelmann

Wie nun das durch den Bundesrat in Auftrag gegebene und heute veröffentlichte Gutachten von Prof. Oliver Diggelmann zeigt, ist die im Rahmen des «Hilfswerks Kinder der Landstrasse» erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu bezeichnen.
Pro Juventute begrüsst, dass dieses Gutachten erstellt wurde und dass dies unabhängig von uns geschah. Es ist uns ein Anliegen zu betonen, dass wir uns der Verantwortung von Pro Juventute bewusst sind und diese sehr ernst nehmen. Heute und in Zukunft.
Wir erkennen an, dass die Kindswegnahmen bei jenischen Familien zwischen 1926 und 1973 auf diskriminierenden Annahmen basierten, dass sie die Rechte von Kindern und ihren Familien in fundamentaler Weise verletzt haben und nun auch als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu bezeichnen sind.
Für das Leid, das Pro Juventute verursacht hat und das immer noch nachwirkt, bitten wir die Betroffenen und ihre Familien an diesem heutigen Tag erneut um Entschuldigung.
Dass bei Pro Juventute die Kinderrechte seit vielen Jahren im Zentrum stehen, hat auch mit dieser Vergangenheit zu tun – und mit unserer Verantwortung, aus ihr zu lernen. Unsere Programme orientieren sich konsequent am Schutz von Kindern, ihrer Förderung und ihrem Recht auf eine gewaltfreie und selbstbestimmte Entwicklung.
Unsere Entschuldigung allein kann das Leid der Vergangenheit nicht ungeschehen machen. Doch sie ist ein Ausdruck unserer tiefen Demut.
Wir sind gerne bereit, uns an einem Dialog und einer weiteren Aufarbeitung mit den Betroffenen und den Behörden zu beteiligen.
Nicole Platel, Direktorin
Roselien Huisman, Stiftungsratspräsidentin