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Kein Verbot von Cybermobbing? Warum das ein gefährliches Signal wäre

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) möchte die parlamentarische Initiative von Gabriela Suter (20.445) zur Einführung eines Straftatbestands Cybermobbing abschreiben. Pro Juventute warnt: Damit entfällt ein wichtiger Schutz für Kinder und Jugendliche. Ein eigener Straftatbestand (Cyber-)Mobbing würde Betroffenen Anerkennung verschaffen, rechtliche Lücken schliessen und die gesellschaftliche Haltung schärfen. Pro Juventute appelliert an den Nationalrat, den Vorstoss an der Wintersession nicht abzuschreiben.
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Cybermobbing

Mobbing und Cybermobbing sind soziale Phänomene, die überall auftreten können. Für viele Kinder und Jugendliche gehören sie leider zum Alltag. Cybermobbing unterscheidet sich durch seine digitale Dimension: Wiederholtes Belästigen, Beschimpfen, Bedrohen oder Blossstellen findet nicht nur im Klassenzimmer statt, sondern über Social Media, Messenger-Dienste oder Online-Games, rund um die Uhr.

Die Grenzen zwischen analogem und digitalem Mobbing sind fliessend, Mischformen sind häufig. Die digitale Umgebung verstärkt die gefährlichen Dynamiken: Anonymität senkt die Hemmschwelle, Inhalte verbreiten sich rasend schnell, gelangen vor ein riesiges Publikum, und bleiben oft dauerhaft abrufbar. Cybermobbing endet nicht, wenn die Schulglocke läutet. Cybermobbing dringt bis ins eigene Zimmer vor und begleitet Betroffene im schlimmsten Fall Tag und Nacht.  

Zahlen und Studien unterstreichen den Handlungsbedarf: Laut der repräsentativen James-Studie 2024 der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) haben rund 30 Prozent der Jugendlichen bereits mindestens ein Element von Cybermobbing erlebt. Die Erfahrung von Pro Juventute aus dem nationalen Beratungsangebot 147 bestätigt diese Befunde: Schwerwiegende persönliche Belastungen junger Menschen hängen häufig mit Mobbing-Erfahrungen zusammen. Die psychischen, emotionalen und körperlichen Folgen sind deutlich spürbar, reichen von Rückzug und Ängsten bis hin zu langfristigen psychosomatischen Beschwerden und Suizidgedanken. Mobbing und Cybermobbing können alle treffen und hinterlassen oft nachhaltige Spuren in der weiteren Biografie der Betroffenen.  

Bestehendes Recht greift zu kurz

Aktuell existiert kein eigenständiger Straftatbestand (Cyber-)Mobbing. Einzelne Handlungen sind zwar unter Nötigung, übler Nachrede oder Verleumdung strafbar – aber nur punktuell. Ein Bundesratsbericht in Erfüllung eines Parlamentsvorstosses weist auf zentrale Lücken hin: Handlungen, die isoliert geringfügig erscheinen, bleiben straflos, auch wenn sie in ihrer Gesamtheit die Betroffenen erheblich belasten. Die Weiterverbreitung peinlicher oder freizügiger Inhalte ist nicht strafbar, sofern kein pornografisches Material vorliegt oder die Ehre der Betroffenen nicht direkt verletzt wird.  

Repräsentative Befragungen der ZHAW zeigen, dass Betroffene von Cybermobbing in der Schweiz nur selten Anzeige erstatten und dass mobbende Personen bislang kaum Konsequenzen zu befürchten haben: Die Anzeigerate bei Cybermobbing-relevanten Delikten liegt bei nur etwa fünf Prozent. Wer Anzeige erstattet, bekommt ebenfalls kaum Hilfe – rund 80 Prozent der Betroffenen äussern Unzufriedenheit mit dem Umgang der Polizei mit einem Cybermobbing-relevanten Vorfall. Gerade junge Betroffene fühlen sich ohnmächtig, werden in ihrer Hilflosigkeit erneut geschädigt und die psychischen Belastungen weiter verstärkt. 

Vorgeschichte im Parlament

Auf nationaler Ebene diskutieren National- und Ständerat bereits seit Jahren über die Einführung eines Straftatbestands Cybermobbing. Im Juni 2020 reichte Nationalrätin Gabriela Suter die parlamentarische Initiative 20.445 ein, um das Strafgesetzbuch um eine entsprechende Norm zu ergänzen. Bestehende Bestimmungen greifen nur auf Einzelhandlungen ausgerichtet, so die Begründung, während Cybermobbing oft aus kumulativen Handlungen besteht, die in ihrer Gesamtheit erhebliche Belastungen erzeugen.  

Die RK-N befürwortete die Initiative 2021 und beantragte dem Nationalrat, ihr zu folgen. Die RK-S zeigte sich zunächst abwartend, äusserte 2023 jedoch erneut Ablehnung. Der Nationalrat folgte 2022 dem Antrag der RK-N, der Ständerat stimmte 2023 der Minderheit der RK-S zu. Trotz dieser Vorgeschichte entschied die RK-N im Oktober 2025, die Initiative abzuschreiben, nachdem ein Normvorschlag (Art. 177bis E-StGB) diskutiert worden war, der wiederholtes Demütigen, Schikanieren, Bedrohen oder Belästigen unter Strafandrohung stellen sollte, mit Verschärfung bei öffentlicher Begehung oder Nutzung digitaler Medien. Begründung der Kommission: Das geltende Recht decke die Handlungen bereits ausreichend ab. Der Nationalrat wird an der Wintersession 2025 endgültig entscheiden. 

Warum ein eigener Straftatbestand nötig ist

Pro Juventute unterstützt die pa. Iv. 20.445 von Gabriela Suter und befürwortet die Einführung eines eigenständigen, technologieneutralen Straftatbestands (Cyber-)Mobbing. Denn heute verlaufen digitale und analoge Handlungen längst nahtlos ineinander, rechtliche Normen müssen der Realität folgen. Ein solcher Straftatbestand hätte mehrere entscheidende Vorteile: 

  • Klarheit und Anerkennung für Betroffene: Kinder und Jugendliche sollen sagen können: „Mir wird Unrecht getan.“ Erst die Benennung des Unrechts macht es sichtbar und anerkannt.
  • Schliessung von Gesetzeslücken: Fortgesetzte oder kombinierte Handlungen, die einzeln nicht strafbar wären, werden mit einem eigenständigen Straftatbestand erfasst. Opferrechte werden gestärkt, die Hemmschwelle für Anzeigen gesenkt.
  • Gesellschaftliches Signal: Die Schweiz würde deutlich machen, dass Mobbing und Cybermobbing nicht toleriert werden. Psychische Gewalt ist echte Gewalt und wird genauso ernst genommen wie physische Gewalt.
  • Stärkung von Schutz und Rechtssicherheit: Betroffene, Schulen, Eltern und Ermittlungsbehörden erhalten ein klares Instrument, um systematische Dynamiken abbilden und konsequent handeln zu können. 

Ein eigenständiger Straftatbestand (Cyber-)Mobbing entfaltet seine Wirkung auf mehreren Ebenen: Er sorgt dafür, dass Betroffene ernst genommen werden und ihre Rechte gestärkt sind. Er trägt dazu bei, dass die Gesellschaft – von Schulen über Eltern bis zu Vereinen – für die Problematik sensibilisiert wird. Und er vermittelt ein klares Zeichen, dass Mobbing und Cybermobbing keine Bagatellen, sondern ernsthafte Formen psychischer Gewalt sind, die nicht toleriert werden.

Täterdefinition und Prävention  

Für eine wirksame strafrechtliche Regelung schlägt Pro Juventute vor, dass wiederholte, systematische Handlungen über längere Zeit, die objektiv geeignet sind, die Lebensführung einer Person erheblich zu beeinträchtigen, strafbar sein sollten. Die Täterdefinition sollte sich auf aktive, systematische Beteiligung mit klarer Absicht konzentrieren, passive Zuschauende, die sogenannten „Bystander“, die sich aus Angst oder Scham nicht äussern, dürfen nicht kriminalisiert werden. Bei jugendlichen Tätern liegt der Schwerpunkt auf Prävention, Erziehung und Resozialisierung.

Abschliessend ist für Pro Juventute klar: Prävention ist zentral. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte und Pflichten im digitalen Raum informiert sein. Lehrpersonen und Eltern brauchen geeignete Ressourcen und externe Unterstützungsmöglichkeiten, um frühzeitig handeln zu können. Betroffene benötigen niederschwellige Anlaufstellen, die gezielte und rasche Unterstützung bieten. Nur die Kombination aus klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen, Aufklärung und konkreter Hilfe kann die Auswirkungen von Mobbing und Cybermobbing langfristig reduzieren.

Fazit

Pro Juventute appelliert an den Nationalrat, die parlamentarische Initiative 20.445 an der Wintersession nicht abzuschreiben. Um eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen, sollte der Vorschlag der RK-N in die Vernehmlassung gegeben werden. So können Fachstellen, Schulen, Beratungsangebote und Betroffene ihre Erfahrungen einbringen und die Praxisrelevanz der Regelung sicherstellen. (Cyber-)Mobbing ist keine Bagatelle, sondern eine ernsthafte Form von psychischer Gewalt, die Kinder und Jugendliche massiv belastet. Ein technologieneutraler Straftatbestand in Kombination mit präventiven Massnahmen, Aufklärung und gezielter Unterstützung ist notwendig, um die Lebensrealität junger Menschen wirksam zu schützen und ein klares gesellschaftliches Zeichen gegen digitale Gewalt zu setzen. Er gibt dem Unrecht einen Namen, stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und schafft die Grundlage dafür, dass Betroffene endlich ernst genommen werden.

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