Frühjahrssession 2026: Empfehlungen an das Parlament
Empfehlungen an den Nationalrat
Postulate Fehr Düsel, Rosenwasser, Christ, Fivaz, Buillard-Marbach (25.3332-25.3139): Nationale Strategie für Kinder- und Jugendpolitik
Traktandiert am 12.03.2026
Der Bundesrat wird beauftragt, eine nationale Strategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, die auf den drei Säulen Schutz, Förderung und Mitwirkung basiert. Er berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Zuständigkeiten innerhalb der Bundesverwaltung und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen und bezieht die betroffenen zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ein.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Eine nationale Strategie für Kinder und Jugendliche ist aus Sicht von Pro Juventute dringend notwendig, um den heutigen Herausforderungen wirksam und koordiniert zu begegnen. Erstens haben sich die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen verändert: Der digitale Wandel, vielfältigere Familienstrukturen, psychische Belastungen, der zunehmende Bedarf an ausserschulischen Bildungs- und Entwicklungsräumen sowie wachsende Anforderungen an soziale und demokratische Kompetenzen verlangen nach einem zeitgemässen politischen Rahmen. Zweitens zeigen Studien, dass die kantonalen Angebote und politischen Prioritäten sehr unterschiedlich ausfallen. Diese Ungleichheit führt dazu, dass der Zugang zu Schutz, Förderung und Partizipation stark vom Wohnort abhängt. Das widerspricht dem Prinzip Chancengerechtigkeit und schwächt die Entwicklungsmöglichkeiten vieler Kinder und Jugendlicher.
Eine nationale Strategie schafft hier Orientierung und Verbindlichkeit. Als landesweit tätige Fachorganisation für Kinder und Jugendliche begrüssen wir ausdrücklich, dass der Vorstoss die Einbindung relevanter Akteure fordert, denn nachhaltige Kinder- und Jugendpolitik gelingt nur im Dialog mit jenen, die täglich mit jungen Menschen arbeiten.
Eine kohärente, nationale Strategie stärkt nicht nur die Wirksamkeit der Kinder- und Jugendpolitik, sondern sorgt dafür, dass alle Kinder und Jugendlichen in der Schweiz vergleichbare Entwicklungs-, Schutz- und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten. Pro Juventute empfiehlt deshalb klar die Annahme des Vorstosses.
Postulat Schneider (25.3824): Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt
Traktandiert am 02.03.2026
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Anlaufstelle und Opferberatung für Betroffene von digitaler Gewalt geschaffen werden könnte. Dabei sollen Optionen wie ein Leistungsauftrag an Nonprofit-Organisationen mit entsprechendem Angebot oder die Schaffung einer beim Bund angesiedelten Stelle in Betracht gezogen werden.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Digitale Gewalt betrifft Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in besonderem Masse, sei es in Form von Cybermobbing, Grooming, digitaler Belästigung, nicht einvernehmlicher Bildverbreitung oder Hate Speech. Die James-Studie 2022 zeigt beispielsweise, dass fast jeder zweite Jugendliche in der Schweiz bereits einmal von Cybergrooming betroffen war. Mehr als ein Drittel erlebte bereits eine Art von Cybermobbing. Solche Erfahrungen hinterlassen tiefe Narben und können langfristige negative Folgen für die psychische Gesundheit haben. Die rasante Entwicklung von künstlicher Intelligenz trägt zudem zu einer Verschärfung dieses Problems bei.
Gerade bei digitaler Gewalt erleben Kinder und Jugendliche häufig Ohnmacht, Scham oder Angst vor Schuldzuweisungen. Viele wissen nicht, an wen sie sich wenden können oder befürchten, nicht ernst genommen zu werden. Niederschwellige und altersgerechte Unterstützungsangebote sind daher dringend notwendig.
Pro Juventute unterstützt die Prüfung der Schaffung einer spezifisch auf digitale Gewalt ausgerichteten nationalen Anlaufstelle, die sinnvollerweise auf bestehenden, etablierten Strukturen aufbaut.
Motion Bulliard (24.4020): Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen
Traktandiert am 02.03.2026
Die Motion verlangt die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage, um Hosting- und Cloud-Anbieter in der Schweiz zu verpflichten, ihre Kundschaft über Meldemöglichkeiten von Kinderpornografie zu informieren, sowie Meldungen von pädokriminellen Inhalten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzureichen und diese Inhalte zu sperren.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Darstellungen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen gehören zu den gravierendsten Verletzungen von Kinderrechten und verursachen für Betroffene oft lebenslange schwerwiegende Folgen. Um wirksam gegen die Verbreitung illegaler Inhalte wie Kinderpornografie vorzugehen, sollen nebst Fernmeldediensten nicht nur Hosting- und Cloud-Anbieter, wie es der Vorstoss fordert, sondern alle relevanten Intermediäre und technischen Dienstleister Verantwortung tragen. Pro Juventute begrüsst deshalb den Entscheid des Ständerats, auch Kommunikations- und Content-Sharing-Plattformen gesetzlich zu verpflichten, Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten den Strafverfolgungsbehörden zu melden und empfiehlt dem Nationalrat, diesem zu folgen. In der Europäischen Union gibt es mit dem Digital Services Act bereits eine ähnliche Regelung für Plattformen, die Pflichten zum Entfernen illegaler Inhalte und zur Einrichtung von Meldesystemen vorsieht. Darüber hinaus arbeitet die EU an einer separaten Verordnung speziell gegen Online-Kindesmissbrauch (CSAR), die weitergehende Melde- und Präventionspflichten einführen soll.
Die vorgesehenen Massnahmen sollten schliesslich in eine breitere Strategie eingebettet werden, die auch Prävention, Medienkompetenzförderung, Unterstützung betroffener Kinder und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Meldestellen umfasst.
Geschäft des Bundesrates (25.073): Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Änderung (Erleichterte Stiefkindadoption)
Traktandiert am 02.03.2026
Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil in Zukunft schneller adoptiert werden können. Pro Juventute unterstützt die ZGB-Revision sowie die Anträge der vorberatenden Kommission, da diese der Vielfalt moderner Familienformen Rechnung tragen und durch die raschere rechtliche Absicherung der Kinder das Kindeswohl konsequent ins Zentrum stellen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Kinder, die im Rahmen einer gemeinsamen Familienplanung geboren werden und seit ihrer Geburt mit einem rechtlichen Elternteil sowie einem Wunschelternteil zusammenleben, sollen künftig rascher rechtlich abgesichert werden. Heute besteht in bestimmten Konstellationen die Situation, dass das Kind zunächst nur einen rechtlichen Elternteil hat. Diese Verzögerung der rechtlichen Anerkennung des zweiten Elternteils schafft Unsicherheiten und kann das Kind rechtlich benachteiligen.
Aus Sicht von Pro Juventute ist es im Interesse des Kindeswohls entscheidend, dass das Kindesverhältnis zum Wunschelternteil möglichst früh und rasch begründet werden kann. Eine schnelle rechtliche Absicherung stärkt die familiäre Zugehörigkeit und gewährleistet, dass beide Elternteile von Beginn an Verantwortung übernehmen können. Kinder in diesen Familienkonstellationen haben dasselbe Recht auf rechtlichen Schutz und stabile Rahmenbedingungen wie alle anderen Kinder.
Pro Juventute unterstützt insbesondere die Anträge der vorberatenden Rechtskommission des Nationalrates. Der vorgeschlagene Verzicht auf das Kriterium des dreijährigen Bestehens eines gemeinsamen Haushalts zugunsten einer auf Dauer angelegten gemeinsamen Elternschaft mit geteilter Verantwortung trägt der Realität gemeinsamer Familienprojekte besser Rechnung. Für das Kind ist nicht die Dauer des bisherigen Zusammenlebens der Eltern ausschlaggebend, sondern die verlässliche Übernahme elterlicher Verantwortung sowie die Förderung einer sicheren emotionalen Bindung.
Ebenso begrüsst Pro Juventute die Möglichkeit, das Gesuch um erleichterte Adoption bereits vor der Geburt einzureichen. Damit kann das Verfahren frühzeitig vorbereitet und das Kind unmittelbar nach der Geburt rechtlich abgesichert werden. Die von der Kommission ebenfalls angestrebte zügige Bearbeitung der Gesuche mit einem Entscheid in der Regel innert sechs Monaten ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Wahrung des Kindeswohls. Abschliessend ist für Pro Juventute von Bedeutung, dass insbesondere im Rahmen der laufenden Revision des Abstammungsrechts dem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstimmung besser Rechnung getragen wird.
Motion Tschopp (25.4306): Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet
Traktandiert am 02.03.2026
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit jeder Verdacht auf kinderpornografische Inhalte im Internet der Polizei oder einer Fachstelle gemeldet wird. Eine Meldepflicht soll für Hosting- und Cloud-Anbieter, Online-Kommunikationsplattformen sowie Internet-Provider und Fachpersonen gelten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Verdachtsfällen konfrontiert sind.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Die Motion verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche im digitalen Raum wirksam zu schützen, indem sie alle relevanten Akteure – Hosting- und Cloud-Anbieter, Kommunikationsplattformen, Internet-Provider sowie Fachpersonen – verpflichtet, Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten den Strafverfolgungsbehörden oder spezialisierten Fachstellen zu melden. Aus Sicht des Kinderschutzes ist dies grundsätzlich zu begrüssen, da so die Verbreitung schwerer Straftaten schneller erkannt und unterbunden werden kann.
Besonders positiv ist die breite Abdeckung aller relevanten Intermediäre, wodurch Schutzlücken geschlossen werden, die durch reine Plattform- oder Infrastrukturregelungen bestehen könnten. Die Einbeziehung von Fachpersonen stellt sicher, dass auch Fälle, die ausserhalb technischer Systeme entdeckt werden, gemeldet werden.
Gleichzeitig sind präzise Umsetzungsvorgaben erforderlich, um praktische, rechtliche und datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Ausweitung der Meldepflicht auf Fachpersonen auch Fragen des Berufsgeheimnisses und anderer gesetzlicher Schweigepflichten berührt. Diese Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsprozess sorgfältig geprüft werden, um sowohl den Schutz der Kinder als auch die berufliche Integrität und das Vertrauensverhältnis zu den Fachpersonen zu wahren.
Postulat Balmer (25.4155): Wie steht es um die medizinische Versorgung von Transjugendlichen in der Schweiz?
Traktandiert am 12.03.2026
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen zum aktuellen Stand der medizinischen Versorgung von trans Jugendlichen, insbesondere zum Zugang zu diesen medizinischen Leistungen, zu allfälligen Mängeln sowie zu den Folgen von angedachten kantonalen respektive nationalen Einschränkungen. Es sollen dabei auch mögliche Verbesserungsvorschläge und deren Kostenfolge aufgezeigt werden.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Pro Juventute betont, dass die Rechte von allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität geachtet werden müssen. Studien zeigen, dass Depressionen, Angststörungen und Suizidgedanken bei jungen trans Personen höher als bei heterosexuellen Gleichaltrigen sind. Sie sehen sich öfters Diskriminierung, Stigmatisierung, sowie sozialem Druck und mangelnder Akzeptanz ausgesetzt. Es ist deshalb wichtig, dass junge trans Personen bei Bedarf schnell und unkompliziert Zugang zu angemessener therapeutischer sowie medizinischer Betreuung erhalten. Der Bericht bietet die Möglichkeit, bestehende Lücken, regionale Unterschiede und mögliche Verbesserungsvorschläge transparent aufzuzeigen, damit wirksame Massnahmen zur Stärkung der Versorgung entwickelt werden können.
Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063)
Traktandiert am 03.03.2026
Das EP 27 zielt darauf ab, den Bundeshaushalt ab 2027 langfristig zu entlasten, um strukturellen Defiziten entgegenzuwirken. Vorgesehen sind mitunter Einsparungen bei der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung sowie eine Erhöhung der Studierendengebühren an Hochschulen.
- Pro Juventute empfiehlt die Ablehnung der beiden Massnahmen.
Begründung
Zur Entlastung des Bundeshaushalts schlägt der Bundesrat unter anderem vor, die im Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) verankerten Finanzhilfen für ausserschulische Aktivitäten ab 2027 um über 11 Prozent zu kürzen. Nachdem der Ständerat in der Wintersession der Empfehlung seiner Finanzkommission (FK-S) gefolgt war, auf die genannte Massnahme zu verzichten, hält nun die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) mit Stichentscheid des Präsidenten an der Kürzung fest.
Pro Juventute spricht sich gemeinsam mit einer breiten Allianz aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, Kantonen und Gemeinden (sparstoppjugend.ch) gegen die Kürzungen in der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung aus. Sparmassnahmen dürfen nicht auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen ausgetragen werden. Die vorgesehenen Reduktionen treffen die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen unmittelbar und würden zentrale Angebote für Kinder und Jugendliche unter erheblichen Druck setzen. Betroffen wären zahlreiche Organisationen in der ganzen Schweiz, die mit ihren Angeboten Bildung, Integration, Partizipation und Prävention stärken. Gerade in Zeiten zunehmender psychischer Belastungen sowie Adipositas bei Jugendlichen ist dieses Engagement jedoch besonders wichtig. Eine Kürzung gefährdet die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure, schwächt nachhaltige Prävention und dürfte langfristig höhere Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich verursachen. Vor allem aber sendet sie ein falsches Signal an die junge Generation.
Das EP 27 sieht zudem eine massgebliche Erhöhung der Studiengebühren an kantonalen Hochschulen sowie der ETH vor, welche Studierende finanziell massiv belasten würden. Zwar soll gemäss dem Ständerat der Bundesgrundbeitrag an Universitäten und Fachhochschulen nicht um 120 Mio. CHF, wie ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagen, sondern um 60 Mio. CHF pro Jahr gekürzt werden. Unabhängig von der Höhe der Kürzung würde eine solche einschneidende Massnahme den Druck auf die betroffenen Hochschulen deutlich erhöhen, die Studiengebühren anzuheben. Dadurch wären Studierende finanziell stärker belastet. Dies verschärft einerseits bereits bestehende prekäre Lebensverhältnisse vieler junger Erwachsener angesichts steigender Lebenshaltungskosten, und erschwert andererseits insbesondere jungen Menschen aus einkommensschwächeren Familien den Zugang zur Hochschulbildung. Höhere Studiengebühren führen zu weniger Lernzeit, verlängerten Studienzeiten und könnten die Attraktivität der Schweizer Hochschulen mindern – mit negativen Folgen für Fachkräfte, Innovationskraft und Wirtschaft.
Empfehlungen an den Ständerat
Motion Müller-Altermatt Stefan (22.4505): Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern
Traktandiert am 05.03.2026
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Grundlagen zu schaffen oder anzupassen, damit schweizweit vergleichbare Daten erhoben werden können zur Umsetzung der Kinderrechte. Damit soll gewährleistet werden, dass Aussagen möglich sind über die Entwicklung, den Schutz und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
In der Schweiz fehlt eine kontinuierliche und einheitliche Datenerhebung zur Lebenslage von Kindern. Viele Grunddaten sind nicht verfügbar, weil sie auf Bundesebene nicht erhoben oder kantonal unterschiedlich erfasst werden. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat wiederholt seine Besorgnis über die fragmentierte Datensituation geäussert. Pro Juventute ist überzeugt, dass für die wirksame Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein umfassendes, schweizweit harmonisiertes Erhebungs- und Analysesystem nötig ist.
Nach Zustimmung des Nationalrats wandelte der Ständerat an der Sommersession 2025 die Vorlage in ein Postulat um, das den Bundesrat zunächst einen Bericht erarbeiten lässt, um die rechtlichen Grundlagen und Harmonisierungsschritte für vergleichbare Kinder- und Jugendstatistiken zu prüfen. An der Herbstsession revidierte der Nationalrat diesen Entscheid und sprach sich dafür aus, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Für Pro Juventute ist weiterhin klar: Es braucht rasch verbindliche gesetzliche Grundlagen, keine weiteren Prüfberichte. Nur mit aussagekräftigen, harmonisierten Daten können Angebote gezielt ausgebaut, Prävention gestärkt und Kinderrechte konsequent umgesetzt werden. Aus diesem Grund empfiehlt Pro Juventute, der vorberatenden Kommission WBK-S in ihrem Ablehnungsantrag nicht zu folgen und den Vorstoss als Motion zu überweisen.
Motion Python (23.3693): Übermässige Exponierung von Kindern im Internet (Sharenting und kommerzielle Nutzung von Bildern). Für eine garantierte Achtung des Rechts am Bild und des Arbeitsrecht
Traktandiert am 16.03.2026
Der Bundesrat wird beauftragt, den Kinderschutz angesichts des Risikos der Ausbeutung im Internet zu verstärken. Erstens in Bezug auf die kommerzielle Nutzung der Bilder von Kindern (Kinder oder Eltern als Influencerinnen und Influencer. Zweitens, indem er im Rahmen einer interdepartementalen Vision seine Politik in Bezug auf das Recht am Bild verstärkt, dies auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses.
- Pro Juventute empfiehlt Annahme.
Begründung
Bilder und Videos von Babys, Kleinkinder, Vorschulkinder, Schulkinder sind zunehmende nicht nur in Familienalben, sondern auch auf den sozialen Medien zu finden. Wichtig ist, dass Eltern sich ihrer Verantwortung bewusst sind und stets sorgfältig abwägen, welche Bilder sie posten. Unabhängig wie alt das Kind ist, seine Rechte gilt es zu respektieren. Denn jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild und auch die Kinderrechtskonvention sieht in Artikel 16 den Schutz der Privatsphäre vor. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass öffentliche Bilder für kriminelle Zwecke wie Cybermobbing, Grooming oder Sextortion missbraucht werden. Der UN-Kinderrechtsausschuss empfiehlt deshalb «sicherzustellen, dass nationale Politiken und Strategien für den digitalen Raum die Belange der Kinderrechte in den Mittelpunkt aller Überlegungen stellen.
Die zunehmende Vermarktung von Kindern auf Social Media (sogenannte Kidfluencer) wirft zugleich Fragen auf arbeitsrechtlicher Ebene auf. In der Schweiz besteht hier eine gesetzliche Lücke. Wie kann das Einverständnis der Kinder sichergestellt und ihr Recht auf Löschung garantiert werden? Wie können sie an den durch die Tätigkeiten generierten Einnahmen beteiligt werden? Unabhängig von Prävention und Sensibilisierung der Eltern braucht eine arbeitsrechtliche Regelung, die den Gefahren im Netz Rechnung trägt.
Pro Juventute setzt sich dafür ein, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt geachtet und sie vor Missbrauch im Netz geschützt werden. Dafür sind aus unserer Sicht zusätzliche Massnahmen in der Prävention beispielsweise durch die Stärkung der Elternbildung dringend notwendig. Zugleich müssen die vorhandenen Gesetzeslücken in Bezug auf die Vermarktung von Kindern auf Social Media geschlossen werden.