Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt
Gewalt in der Erziehung – Formen und Folgen
Gewalt in der Erziehung kann verschiedene Formen annehmen. Oft thematisiert wird die körperliche Gewalt, wie zum Beispiel Ohrfeigen und Prügelstrafen. Neben der körperlichen Gewalt fügt auch die psychische Gewalt Kindern enormen Schaden zu. Zu psychischer Gewalt zählen unter anderem Liebesentzug, Drohungen und Demütigung bis hin zu Vernachlässigung. Gewalt in der Erziehung geht oftmals nicht aus der Absicht hervor, dem Kind Schaden zuzufügen, sondern ist in vielen Fällen auch Ausdruck einer Überforderung der Bezugspersonen.
Gewalterfahrungen in der Erziehung begleiten Kinder oft ein Leben lang. Die Entwicklung des Kindes wird beeinträchtigt und Gewalterfahrungen können schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit mit sich bringen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass Kinder ohne Gewalt, in Sicherheit, mit Respekt und mit viel Verständnis aufwachsen.
Eltern in der Schweiz wenden noch heute regelmässig Gewalt in der Erziehung an
Gewalt in der Erziehung ist in der Schweiz nach wie vor eine traurige Realität. Studien zeigen, dass fast zwei Drittel aller Jugendlichen irgendeine Form der elterlichen Gewalt erlebt haben – unabhängig von sozialem Status und Herkunft1. In einer Erhebung gab rund ein Drittel der befragten Eltern an, schon einmal Erziehungsmassnahmen mit körperlicher Gewalt angewendet zu haben. Erziehungsmassnahmen mit psychischer Gewalt wurden von mehr als einem Drittel der Befragten angewendet.2
Nicht nur Studien zeigen, dass Gewalt in der Erziehung ein Problem ist, sondern auch die polizeiliche Kriminalstatistik. Im Jahr 2024 wurden 1’899 Straftaten gegen Kinder bei häuslicher Gewalt erfasst. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen ist deutlich höher, da viele Vorfälle nicht gemeldet werden.3
Zudem gehen beim Beratungsangebot 147 von Pro Juventute für Kinder und Jugendliche immer mehr Anfragen wegen Gewalt in der Familie ein. Im Jahr 2023 waren es noch neun Anfragen pro Woche, 2024 waren es bereits 14. Hinzu kommen mehrere Beratungen pro Woche zu gewaltbezogenen Themen, die im Rahmen der Elternberatung der Pro Juventute geführt werden.
Problematische Rechtslage
Grund für diese besorgniserregende Situation ist auch die hoch problematische und unsichere Rechtslage. In der Schweiz sind Körperstrafen als erzieherische Massnahme nicht ausdrücklich verboten, solange sie keine sichtbaren Schäden hinterlassen. Das Bundesgericht stuft leichte körperliche Züchtigungen innerhalb der Familie nicht als Gewalt ein, sofern sie ein «gesellschaftlich akzeptiertes Mass» nicht überschreiten. Da dieses Mass jedoch nicht klar definiert ist, entsteht Rechtsunsicherheit.
Für Pro Juventute ist klar: Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. So steht es in Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes.4 Die Schweiz hat das Übereinkommen im Jahre 1997 ratifiziert und sich verpflichtet, es umzusetzen. Dazu gehört zwingend auch ein gesetzlich verankertes Recht für Kinder auf gewaltfreie Erziehung.
Eine Langjährige Vorgeschichte
Auf Bundesebene gab es in den letzten Jahren verschiedene Bestrebungen, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung explizit im Zivilgesetzbuch (ZGB) zu verankern. Zunächst scheiterten mehrere parlamentarische Vorstösse dazu und die Schweiz wurde auf internationaler Ebene, aber auch von Seiten der Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft mehrmals ermahnt, endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen.
Mit der Motion 19.4632 von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach wurde der Bundesrat beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) einen Artikel aufzunehmen, in dem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird. Obwohl der Bundesrat die Motion ursprünglich zur Ablehnung empfohlen hatte, zeigte er sich offen, das Anliegen in einem Bericht zu prüfen. Mit einem weiteren Vorstoss (Postulat 20.3185) von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach wurde der Bundesrat schliesslich dazu beauftragt. In diesem Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass die Rechtslage klar sei und die Situation primär durch Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder und Eltern sowie aktive Sensibilisierungsprogramme verbessert werden kann.5
Trotzdem musste der Bundesrat aufzeigen, wie eine gesetzliche Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung aussehen könnte. Nach Abschluss der Vernehmlassung verabschiedete der Bundesrat am 13. September 2024 eine Botschaft zuhanden des Parlaments bezüglich einer Änderung des Zivilgesetzbuches.6 Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am 09. September 2025 mit deutlicher Mehrheit beschlossen, dem Vorschlag des Bundesrats Folge zu leisten.7 Damit erreicht die Schweiz einen historischen Schritt für die Kinderrechte.
Ein wichtiger Schritt für Kinder und Jugendliche mit Potenzial für Nachbesserungen
Pro Juventute begrüsst, dass nun endlich eine Einigung vorliegt, wie der Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung im ZGB verankert werden kann. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Kinder und Jugendliche zu schützen und ihnen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Die Aufnahme der gewaltfreien Erziehung ins ZGB ist ein klares Signal: Die Schweiz toleriert keine Gewalt gegen Kinder in der Erziehung. Die gesetzliche Verankerung dieses Grundsatzes kann die gesellschaftliche Bereitschaft zur gewaltfreien Erziehung fördern und die Präventionsarbeit intensivieren.
Trotz des historischen Schrittes gibt es aus der Sicht von Pro Juventute verschiedene Präzisierungen und Zusätze, welche die Wirksamkeit des Gewaltverbots verbessern könnten. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung stellt die Pflicht der Eltern zur gewaltfreien Erziehung in den Vordergrund. Um jedoch das Kind als eigenständiges Rechts- und Schutzsubjekt zu stärken, sollte aus Sicht von Pro Juventute das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im ZGB formuliert werden, wie dies auch in der Motion von Nationalrätin Buillard-Marbach sowie in der parlamentarischen Beratung gefordert wurde.
Darüber hinaus sollte das Gewaltverbot nicht nur für Eltern gelten. Auch andere erziehungsberechtigte und erziehungsverpflichtete Personen – z. B. in Schulen, Kitas oder Heimen – müssten einbezogen werden. Denn gemäss Artikel 11 der Bundesverfassung haben Kinder Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit – unabhängig von der Person, die erzieherische Verantwortung trägt. Auch der UN-Kinderrechtsausschuss hat die Schweiz dazu aufgefordert, ein umfassendes gesetzliches Verbot in sämtlichen Lebensbereichen zu verankern, das über das familiäre Umfeld hinausgeht.8
Gewaltfreie Erziehung bedingt Präventionsarbeit
Die Erfahrung aus der Elternberatung von Pro Juventute zeigt, dass Gewalt in der Erziehung oft in Situationen der Überforderung entsteht. Daher sind aus Sicht von Pro Juventute begleitende Sensibilisierungs- und Unterstützungsmassnahmen unerlässlich. Eltern und Erziehungsberechtigte brauchen Zugang zu niederschwelligen, unentgeltlichen Beratungs-, Informations-, Bildungs- und Entlastungsangeboten, die geografisch und zeitlich erreichbar sowie sprachlich für möglichst viele Zielgruppen zugänglich sind. Es braucht zudem Sensibilisierungskampagnen auf nationaler Ebene, die alle Eltern, Kinder und Jugendlichen in der Schweiz erreichen, so wie sie der Bundesrat in seiner Botschaft ankündigt.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Parlament gutgeheissene Gesetzesänderung nimmt die Kantone in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich die Eltern und das Kind gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können. Zentral für die Wirksamkeit der Vorlage ist daher, dass die Kantone ihre neu explizite gesetzliche Verantwortung bei der Bereitstellung und dem Ausbau von Beratungsstellen wahrnehmen und dafür genügend Mittel einstellen, sei es für lokale oder schweizweit verfügbare Angebote wie das 147 oder die Pro Juventute Elternberatung. Damit dies sichergestellt werden kann, sollte sich der Bund hier stärker beteiligen und eine aktive Unterstützungs- und Koordinationsrolle einnehmen. Denn Prävention ist auch eine Bundesaufgabe.
Pro Juventute wird die Umsetzung der Vorlage durch den Bundesrat und die Kantone aufmerksam verfolgen und sich weiterhin für einen starken Kinderschutz einsetzen.
1Gewalt in der Erziehung | ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: https://www.zhaw.ch/de/ueber-uns/aktuell/news/detailansicht-news/event-news/gewalt-in-der-erziehung
2Häufigkeiten körperlicher Gewalt in der Erziehung | Universität Fribourg: https://www.unifr.ch/iff/de/assets/public/Resultatebulletin%202%20H%C3%A4ufigkeiten%20D.pdf
3Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 | BFS: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.34847183.html
4Kinderrechtskonvention | Unicef: https://www.unicef.ch/de/wer-wir-sind/kinderrechtskonvention?gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMImI_E57O7jAMV7bODBx1FHSbyEAAYAiAAEgKtg_D_BwE
5 Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung | Bundesrat: news.admin.ch/de/nsb?id=90718#:~:text=Bern%2C 19.10.2022 - Die,19. Oktober 2022 verabschiedet hat.
6Botschaft zur Änderung des Schweizer Zivilgesetzbuches | Fedlex: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2024/2516/de
7 Ein Meilenstein für die Kinderrechte: Ständeratsentscheid ebnet den Weg zur gewaltfreien Erziehung: https://www.projuventute.ch/de/stiftung/aktuelles/medienmitteilungen/ein-meilenstein-fuer-die-kinderrechte-staenderatsentscheid
8Übereinkommen über die Rechte des Kindes | Netzwerk Kinderrechte Schweiz: https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/Empfehlungen-UN-Kinderrechtsausschuss_22-Oktober-2021__DE1.pdf
Gewaltfreie Erziehung ab dem 01. Juli 2026 gesetzlich verankert!
Am 01. Juli 2026 soll die Änderung des Zivilgesetzbuches in Kraft treten. Aufgrund der aktuellen Finanzlage will der Bund aber vorerst auf begleitende Sensibilisierungsmassnahmen verzichten. Umso wichtiger ist es, dass sich die Kantone für einen starken Kinderschutz engagieren. Denn: Jedes Kind hat das Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt.