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Sommersession 2026: Empfehlungen an das Parlament

In der Sommersession 2026 beraten National- und Ständerat diverse Geschäfte, die für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Gerne bringen wir Ihnen nachfolgend zu ausgewählten Geschäften die Haltungen und Empfehlungen der Stiftung Pro Juventute zur Kenntnis.
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Parlament
@VBS/DDPS

Empfehlungen an den Ständerat

Geschäft des Bundesrates (25.073): Schweizerisches Zivilgesetzbuch. Änderung (Erleichterte Stiefkindadoption)

Traktandiert am 17.06.2026 

Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil in Zukunft schneller adoptiert werden können. Pro Juventute unterstützt die ZGB-Revision, da diese der Vielfalt moderner Familienformen Rechnung tragen und durch die raschere rechtliche Absicherung der Kinder das Kindeswohl konsequent ins Zentrum stellen. 

  • Pro Juventute empfiehlt Eintreten und Ablehnung der Rückweisung. 

Begründung

Kinder, die im Rahmen einer gemeinsamen Familienplanung geboren werden und seit ihrer Geburt mit einem rechtlichen Elternteil sowie einem Wunschelternteil zusammenleben, sollen künftig rascher rechtlich abgesichert werden. Heute besteht in bestimmten Konstellationen die Situation, dass das Kind zunächst nur einen rechtlichen Elternteil hat. Diese Verzögerung der rechtlichen Anerkennung des zweiten Elternteils schafft Unsicherheiten und kann das Kind rechtlich benachteiligen.

Aus Sicht von Pro Juventute ist es im Interesse des Kindeswohls entscheidend, dass das Kindesverhältnis zum Wunschelternteil möglichst früh und rasch begründet werden kann. Eine schnelle rechtliche Absicherung stärkt die familiäre Zugehörigkeit und gewährleistet, dass beide Elternteile von Beginn an Verantwortung übernehmen können. Kinder in diesen Familienkonstellationen haben dasselbe Recht auf rechtlichen Schutz und stabile Rahmenbedingungen wie alle anderen Kinder.

Pro Juventute begrüsst ausdrücklich, dass der Nationalrat an der Frühjahrssession 2026 der Vorlage zugestimmt und die Anträge seiner vorberatenden Rechtskommission angenommen hat. So soll nicht nur das bisherige Erfordernis eines einjährigen Pflegeverhältnisses entfallen, sondern neu auch die Voraussetzung des dreijährigen gemeinsamen Haushaltes durch jene einer “auf Dauer angestrebten Elternschaft” ersetzt werden. Auch die Möglichkeit, das Gesuch um erleichterte Adoption bereits vor der Geburt einzureichen, sowie die zügige Bearbeitung innert in der Regel sechs Monaten stärken die Rechtssicherheit und tragen dem Kindeswohl besser Rechnung.

Nun möchte eine Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission des Ständerats die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Dies mit dem Auftrag, die Vorlage in die laufende Revision des Abstammungsrechts sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu integrieren.

Pro Juventute empfiehlt dem Ständerat, die Botschaft nicht zurückzuweisen, da dies dringend benötigte Verbesserungen der rechtlichen Absicherung von Kindern in bestehenden Paarfamilien unnötig verzögern würde. Der Bundesrat selbst weist in seiner Botschaft darauf hin, dass die umfassende Revision des Abstammungsrechts noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, während die vorliegende Vorlage eine gezielte und rasch umsetzbare Lösung bietet. Gerade im Sinne des Kindeswohls ist es nicht vertretbar, die Begründung des zweiten Kindesverhältnisses weiter hinauszuschieben, obwohl der Handlungsbedarf klar ausgewiesen ist. Auch internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechtsprechung des EGMR, verlangen wirksame und zeitnahe Verfahren. Zudem setzt die Vorlage einen klaren parlamentarischen Auftrag um, der explizit auf eine punktuelle und beschleunigte Lösung abzielt. Eine Rückweisung würde diesen Auftrag unterlaufen und notwendige Verbesserungen ohne sachlichen Mehrwert verzögern.

Motion Gmür-Schönenberger (26.3242): Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen 

Traktandiert am 03.06.2026 

Der Bundesrat wird beauftragt, auf Gesetzesebene Massnahmen zur Reduzierung systemischer Risiken, speziell für Kinder und Jugendliche durch grosse digitale Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, einzuführen.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme. 

Begründung

Pro Juventute unterstützt die Forderung der Motionen, den Kinder- und Jugendschutz bei der Plattformregulierung stärker zu berücksichtigen. Die Verantwortung digitaler Plattformen für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen muss gesetzlich endlich verbindlicher geregelt werden. Der aktuelle Vorschlag des Bundesrats wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er konzentriert sich primär auf Transparenzpflichten und die Beurteilung „mutmasslich rechtswidriger Inhalte“ durch die Plattformen selbst. Aus diesem Grund hat sich Pro Juventute im Februar kritisch zum Vernehmlassungsentwurf des KomPG geäussert. 

Die Motion, sowie eine gleichlautende Motion der Mitte-Fraktion, schlägt verschiedene, aus Sicht von Pro Juventute zentrale Handlungsansätze vor, wie der Kinder- und Jugendschutz auf digitalen Plattformen verbessert werden kann. Dazu gehört auch ein Verbot personalisierter Werbung zu kommerziellen Zwecken gegenüber Minderjährigen. Kinder und Jugendliche können datenbasierte Manipulationsmechanismen häufig noch nicht vollständig erkennen oder einordnen. Werbung, die auf Profiling und der Auswertung persönlicher Daten basiert, setzt Minderjährige zusätzlichem Konsumdruck aus und gefährdet ihr Recht auf Privatsphäre.

Ebenso wichtig ist aus Sicht von Pro Juventute die Einschränkung algorithmischer Empfehlungssysteme, die auf Interaktions- und Aufmerksamkeitsmaximierung beruhen. Solche Systeme können Kinder und Jugendliche gezielt in problematische Inhalte hineinführen und negative Entwicklungen verstärken – etwa im Zusammenhang mit Desinformation, Extremismus, Selbstverletzung oder psychischer Belastung. Digitale Plattformen dürfen nicht so gestaltet sein, dass sie suchtähnliches Nutzungsverhalten fördern.

Darüber hinaus braucht es auch bei generativen KI-Anwendungen verbindliche Schutzmechanismen für Minderjährige. KI-gestützte Systeme werden zunehmend Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen und bergen neue Risiken, etwa durch manipulative Interaktionen, problematische Inhalte oder die Verbreitung von Falschinformationen. Deshalb ist es entscheidend, dass analoge Schutz- und Sorgfaltspflichten auch für generative KI gelten.

Der Kinder- und Jugendschutz muss ein zentrales Element der Plattformregulierung sein. Für Pro Juventute ist klar: Nicht Kinder und Jugendliche müssen sich an manipulative digitale Systeme anpassen, sondern digitale Plattformen und KI-Anwendungen müssen so gestaltet werden, dass sie die Rechte und das Wohlergehen Minderjähriger wirksam schützen.

Empfehlungen an den Nationalrat

Pa. Iv. Jost (23.406): Starke Familien durch angepasste Zulagen

Traktandiert am 19.06.2026 

Die parlamentarische Initiative sieht eine Erhöhung der Mindestansätze der Familienzulagen auf 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen vor. 

  • Pro Juventute empfiehlt, die Pa. Iv. nicht abzuschreiben.

Begründung

Die Lebenshaltungskosten für Familien sind in den vergangenen Jahren landesweit stark gestiegen. Insbesondere Ausgaben für Miete, Krankenkassenprämien und externe Kinderbetreuung belasten das Haushaltsbudget vieler Familien erheblich. Vor diesem Hintergrund ist die im Rahmen der parlamentarischen Initiative 23.406 «Starke Familien durch angepasste Zulagen» vorgesehene Erhöhung der Mindestansätze auf 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen zeitgemäss und dringend notwendig.

Zahlen des BFS zeigen, dass Familien und insbesondere Alleinerziehende überproportional häufig von Armut betroffen sind. Rund 14 Prozent der Alleinerziehenden in der Schweiz leben in Armut. Auch Paare mit drei oder mehr Kindern weisen mit 9,1 Prozent ein erhöhtes Armutsrisiko auf. Eine Erhöhung der Familienzulagen erhöht das verfügbare Einkommen dieser Familien und leistet einen wichtigen Beitrag zur Armutsprävention. Eine Verbesserung der finanziellen Situation dieser Familien stärkt die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und ermöglicht die Umsetzung zentraler Kinderrechte, insbesondere des Rechts auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard (Art. 26 und 27 UN-KRK) sowie des Rechts auf Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe (Art. 31 UN-KRK).

Die Pa. Iv. Jost wurde bereits in beiden Räten angenommen, bevor die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit einem Stichentscheid von Präsidentin Regine Sauter (FDP/ZH) Abschreibung beantragte. Wir bitten Sie, den knappen Entscheid der Kommission zu korrigieren und damit den Familien in der Schweiz ein wichtiges Zeichen der Unterstützung zu geben.

Motion Mahaim (24.4018) Verbreitung der entwürdigenden Nudify-Apps einschränken 

Traktandiert am 15.06.2026

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, die es erlaubt, das Bewerben, Verkaufen oder Zugänglichmachen von Apps und digitalen Diensten zu verbieten bzw. technisch zu verunmöglichen, welche mittels Künstlicher Intelligenz aus bestehenden Bildern von Kindern oder Erwachsenen Nacktbilder generieren.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme.

Begründung

Die Verbreitung von KI-generierten sexualisierten Bildern stellt eine erhebliche Gefährdung der psychischen Gesundheit, der Privatsphäre und der sexuellen Integrität junger Menschen dar. Insbesondere junge Mädchen sind davon stark betroffen. Wie die JAMES-Studie 2024 zeigt, wurde beinahe jedes zweite Mädchen in der Schweiz bereits online sexuell belästigt.

In den letzten Monaten wurden zudem mehrere Zwischenfälle im In- und Ausland publik, zum Beispiel die Verbreitung von KI-Nacktbilder von Mitschülerinnen an einer DeutschschweizerSchule im Februar dieses Jahres oder der Erpressungsversuch mit pornografischen Deepfakes von Schüler:innen in Grossbritannien

Betroffene leiden häufig unter Scham, Kontrollverlust, Angstzuständen, sozialem Rückzug oder Cybermobbing. Für Kinder und Jugendliche kann die Erfahrung, dass manipulierte intime Bilder und Videos ohne Einwilligung erstellt und verbreitet werden, besonders belastend sein, da sich digitale Inhalte oft kaum mehr vollständig entfernen lassen und sich innert kürzester Zeit verbreiten können. Die zunehmende Verfügbarkeit und technologische Weiterentwicklung von entsprechenden KI-Tools unterstreichen den politischen Handlungsbedarf.

Die Motion steht zudem in engem Zusammenhang mit der laufenden Diskussion zur Plattformregulierung, die aus der Sicht mehrerer Kinder- und Jugendorganisationen junge Menschen nicht ausreichend vor den negativen Seiten von Kommunikationsplattformen schützt. Digitale Plattformen sollten aktiv Verantwortung übernehmen müssen, wenn über ihre Dienste sexualisierte Deepfake-Inhalte verbreitet oder entsprechende Anwendungen beworben werden. Aus Sicht von Pro Juventute muss die Regulierung generativer KI bei der Plattformregulierung berücksichtigt werden. Dies mit dem Ziel, dass im digitalen Raum die Rechte, die Würde und die Sicherheit von Minderjährigen wirksam geschützt werden. Kinder und Jugendliche brauchen zudem neben der gesetzlichen Verankerung niederschwellige Unterstützungsangebote, Aufklärung und Ansprechpersonen, wenn sie von KI-generierten sexualisierten Bildern betroffen sind. 

Zentral sind Präventionsarbeit an Schulen, die Förderung digitaler Kompetenzen sowie Beratungsangebote, die Betroffene ernst nehmen und schnell unterstützen können. Jugendliche müssen wissen, dass sie Hilfe erhalten können und dass die Verantwortung nicht bei den Opfern liegt. Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung von Eltern, Lehrpersonen und Fachpersonen, damit Grenzverletzungen früh erkannt und Betroffene begleitet werden können.

Motion Tschopp (25.4306): Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Traktandiert am 03.06.2026

Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit jeder Verdacht auf kinderpornografische Inhalte im Internet der Polizei oder einer Fachstelle gemeldet wird. Eine Meldepflicht soll für Hosting- und Cloud-Anbieter, Online-Kommunikationsplattformen sowie Internet-Provider und Fachpersonen gelten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Verdachtsfällen konfrontiert sind.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme.

Begründung

Die Motion verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche im digitalen Raum wirksam zu schützen, indem sie alle relevanten Akteure – Hosting- und Cloud-Anbieter, Kommunikationsplattformen, Internet-Provider sowie Fachpersonen – verpflichtet, Verdachtsfälle von kinderpornografischen Inhalten den Strafverfolgungsbehörden oder spezialisierten Fachstellen zu melden. Aus Sicht des Kinderschutzes ist dies grundsätzlich zu begrüssen, da so die Verbreitung schwerer Straftaten schneller erkannt und unterbunden werden kann.

Besonders positiv ist die breite Abdeckung aller relevanten Intermediäre, wodurch Schutzlücken geschlossen werden, die durch reine Plattform- oder Infrastrukturregelungen bestehen könnten. Die Einbeziehung von Fachpersonen stellt sicher, dass auch Fälle, die ausserhalb technischer Systeme entdeckt werden, gemeldet werden. Gleichzeitig sind präzise Umsetzungsvorgaben erforderlich, um praktische, rechtliche und datenschutzrechtliche Probleme zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere die Ausweitung der Meldepflicht auf Fachpersonen auch Fragen des Berufsgeheimnisses und anderer gesetzlicher Schweigepflichten berührt. Diese Aspekte müssten im weiteren Gesetzgebungsprozess sorgfältig geprüft werden, um sowohl den Schutz der Kinder als auch die berufliche Integrität und das Vertrauensverhältnis zu den Fachpersonen zu wahren.

Motion Bulliard-Marbach (25.4623): Massnahmenplan für eine (endlich!) wirksame Bekämpfung der Cyberpädokriminalität

Traktandiert am 03.06.2026

Die Motion verlangt konkrete und koordinierte Massnahmen zur effektiven Bekämpfung der zunehmenden Cyberpädokriminalität auszuarbeiten, welche die Bereiche der Prävention, Früherkennung, Strafverfolgung und Gesetzgebung umfassen. 

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme. 

Begründung

Pro Juventute unterstützt die vorliegende Motion ausdrücklich. Die zunehmende Verbreitung von sexualisierter Gewalt im digitalen Raum stellt eine ernsthafte Bedrohung für Kinder und Jugendliche in der Schweiz dar. Die stark gestiegene Zahl von Meldungen von Vorfällen von Cyberpädokriminalität sowie die hohe Betroffenheit Jugendlicher von unerwünschten sexuellen Kontaktaufnahmen verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.

Pro Juventute begrüsst den ganzheitlichen Ansatz der Motion, der Prävention, Früherkennung, Strafverfolgung und Gesetzgebung gleichermassen berücksichtigt. Zentral ist dabei die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Fachorganisationen im Kinder- und Jugendschutz.

Pro Juventute setzt sich dafür ein, dass die in der Motion verlangten Schritte rasch und verbindlich umgesetzt werden und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum konsequent zu stärken. Ein nationaler Massnahmenplan sieht Pro Juventute als wichtiges Instrument für eine wirksame Vorgehensweise gegen Cyberpädokriminalität.

Motion de Quattro (25.4692): Besserer Schutz für junge Menschen vor einer Radikalisierung

Traktandiert am 03.06.2026 

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Strategie zur Bekämpfung der Radikalisierung von jungen Menschen auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage stellen Propagandakampagnen eine echte Gefahr dar, insbesondere für Minderjährige.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme.

Begründung

Pro Juventute weiss: Auf Radikalisierung und Extremismus in der digitalen Welt können alle treffen.  Dabei zeigen sich heute unterschiedliche Formen von Radikalisierung: neben politischem und religiösem Extremismus auch gesellschaftsbezogene Online-Milieus wie die sogenannte „Manosphere“, in denen junge Menschen mit einseitigen, teils frauenfeindlichen oder stark polarisierenden Narrativen konfrontiert werden. Verstärkt werden solche Dynamiken zusätzlich durch algorithmisch gesteuerte Inhalte in sozialen Medien.

Für Jugendliche sind solche Inhalte besonders gefährlich, da sie sich in einer vulnerablen Lebensphase befinden, in der sie nach Anerkennung, Zugehörigkeit und Orientierung suchen. Genau das nutzen radikale Gruppen aus: Sie bieten einfache Antworten und scheinbar klare Zugehörigkeiten, die häufig auf Abwertung anderer und Polarisierung beruhen. 
Um potenzielle negative Auswirkungen, z.B. auf die psychische Gesundheit, zu vermeiden, ist eine altersgerechte Medienbegleitung- und Bildung durch Erwachsene entscheidend – seien es die Eltern zu Hause oder Lehrpersonen in der Schule. Denn Medienkompetenz erwerben Kinder und Jugendliche nicht von allein. Pro Juventute engagiert sich deshalb mit den Medienprofis-Workshop an Schulen für die Entwicklung der Medienkompetenz junger Menschen.

Die marktdominierenden Social Media-Plattformen verstärken jedoch durch ihre Algorithmen riskante Trends und verleihen gefährdenden und nicht jugendgerechten Inhalten erhöhte Sichtbarkeit und Interaktion. Der Fokus darf deshalb nicht nur auf die Nutzenden, sondern muss zwingend auch auf die Anbieterinnen von sozialen Netzwerken gerichtet werden. Pro Juventute zeigte sich aufgrund der fehlenden Jugendschutzmassnahmen enttäuscht über den Entwurf des KomPG, mit dem grosse Plattformen und Suchmaschinen reguliert werden sollen. 

Entscheidend ist ein Zusammenspiel aus Programmen zur Förderung der Medienkompetenz, Unterstützung der Eltern und Lehrpersonen, welche Medienkompetenz vermitteln und einer griffigen Regulierung von Plattformen im Sinne des Jugendschutzes.

Postulat Jaccoud (25.4226): Berücksichtigung von Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung bei Entscheidungen über die Elternrechte

Traktandiert am 03.06.2026

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung systematisch bei Entscheidungen über die Elternrechte berücksichtigt werden kann, und ob dies eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen erfordert.

  • Pro Juventute empfiehlt Annahme.

Begründung

Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung wird oft zu wenig in Trennungs- und Scheidungsverfahren berücksichtigt, obwohl sie eine Kindeswohlgefährdung darstellt. Eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) zeigt: In 20 Prozent der Kindesschutzfälle haben die Kinder elterliche Partnerschaftsgewalt erlebt. Die erwähnte Studie zeigt auch, dass elterliche Partnerschaftsgewalt in Trennungs-, Eheschutz- und Scheidungsverfahren nur teilweise und nicht systematisch abgeklärt wird. 

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Kinder vor Gewalt zu schützen. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat die Schweiz zudem erklärt, die Rechte und Bedürfnisse von Kindern als Betroffene bei der Prävention und Bekämpfung von elterlicher Partnerschaftsgewalt zu berücksichtigen. 

Der Bundesrat hat demnach eine klare Verpflichtung, dem Anliegen aus dem vorliegenden Postulat nachzukommen. Pro Juventute fordert eine rasche Analyse der Situation und die Umsetzung von griffigen Massnahmen, um Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Diesbezüglich betont Pro Juventute die Wichtigkeit, dass Kinder in allen Kantonen Zugang zu wirksamen Schutz- und Unterstützungsangeboten erhalten.

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