Göttibatze Region Mittelland
Die Pro Juventute Mittelland ist Anlaufstelle für Anfragen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Sozialdienststellen oder anderen Bezugspersonen. Gesuche können einmal pro Jahr und Kind gestellt werden. Der Maximalbetrag beträgt Fr. 500.-.
Die Eltern, resp. die Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen, die sich um einen Göttibatze bewerben, füllen ein detailliertes Gesuchformular aus, auf dem auch die finanziellen Verhältnisse der Familie dargelegt werden. Es werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterstützt.
Was kann finanziert werden
- Die Mitgliedschaft in einem Verein (Musik, Sport, etc.)
- Nachhilfeunterricht, Aufgabenhilfe
- Musik- und Sportunterricht
- Die Teilnahme an einem Lager (in der Schweiz)
- Freizeitkurse (Musik, Tanz, Theater, Zirkus, Werken und Gestalten etc.)
- Aufbereitete PC’s im Zusammenarbeit mit "wir-lernen-weiter.ch"
Gesuche
- Ein Unterstützungsbeitrag ist nur dann möglich, wenn kein anderer Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann. Zum Reglement
- Gesuche können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Kantone BE, BS, BL, AG, SO und Oberwallis eingereicht werden. Zum Antragsformular
Eingabefristen 2024: 25. Januar, 13. März, 18. April, 30. Mai, 20. Juni, 22. August, 25. September, 24. Oktober, 13. November, 5. Dezember
Vollständig ausgefüllter Antrag mit allen benötigten Kopien digital mit oben aufgeführtem Antragsformular einreichen.
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Projekt Göttibatze besteht nicht.