Göttibatze Region Mittelland

Die Pro Juventute Mittelland ist Anlaufstelle für Anfragen von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Sozialdienststellen oder anderen Bezugspersonen. Gesuche können einmal pro Jahr und Kind gestellt werden. Der Maximalbetrag beträgt Fr. 500.-.
Die Eltern, resp. die Sorgeberechtigten der Kinder und Jugendlichen, die sich um einen Göttibatze bewerben, füllen ein detailliertes Gesuchformular aus, auf dem auch die finanziellen Verhältnisse der Familie dargelegt werden. Es werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr unterstützt.
Was kann finanziert werden
- Die Mitgliedschaft in einem Verein (Musik, Sport, etc.)
- Nachhilfeunterricht, Aufgabenhilfe
- Musik- und Sportunterricht
- Die Teilnahme an einem Lager (in der Schweiz)
- Freizeitkurse (Musik, Tanz, Theater, Zirkus, Werken und Gestalten etc.)
- Beitrag zur Deckung der Grundbedürfnisse (Kleider, Schuhe, Möbel, Erstausstattung)
Gesuche
- Ein Unterstützungsbeitrag ist nur dann möglich, wenn kein anderer Kostenträger zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden kann. Zum Reglement
- Gesuche können von allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Kantone BE, BS, BL, AG und SO eingereicht werden. Zum Antragsformular
Eingabefristen 2021: 28. Januar, 4. März, 29. April, 27. Mai, 24. Juni, 19. August, 23. September, 21. Oktober, 18. November, 9. Dezember
Vollständig ausgefüllter Antrag mit allen benötigten Kopien einsenden an:
Pro Juventute Mittelland
Länggassstrasse 8
3012 Bern
Tel. 031 310 10 83
E-Mail: info.mittelland@projuventute.ch
Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung aus dem Projekt Göttibatze besteht nicht.