Schule & Ausbildung

Sexuelle Belästigung in der Ausbildung – was tun?

Was können Sie tun, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn am Arbeitsplatz von sexueller Belästigung betroffen ist? Wie können Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn unterstützen? Hier erhalten Sie eine kurze Übersicht, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist, woran Sie erkennen könnten, falls Ihre Tochter oder Ihr Sohn davon betroffen ist und wie Sie gemeinsam vorgehen können.
Image
Jugendliche erleben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Wie ist zu handeln?

Eine sexuelle Belästigung ist ein Verhalten, mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und die Person in ihrer Würde verletzt. Darunter zählen beispielsweise Witze über das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung zu machen. Es können anzügliche Bemerkungen oder flüchtige Berührungen sein, die Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht mag. Auch das unaufgeforderte Zeigen von pornografischen Bildern und das unerwünschte Berühren von sekundären Geschlechtsteilen gehören zu sexueller Belästigung.

Von sexueller Belästigung können alle betroffen sein und es ist irrelevant, welchem Geschlecht ihr Kind angehört. Die Absicht der Person, die jemand belästigt, spielt keine Rolle. Ein Verhalten zählt zu einer sexuellen Belästigung, wenn dieses als solche wahrgenommen und so empfunden wird. Rechtfertigungen der belästigenden Person wie «ich habe es nur lustig gemeint», «das habe ich doch nicht absichtlich gemacht» oder «so bin ich einfach» sind dabei egal. Wenn ein Verhalten stört, dann ist das Verhalten nicht ok und Ihre Tochter/Ihr Sohn hat das Recht darauf, dass es aufhört!

Woran könnten Sie erkennen, dass Ihr Kind betroffen ist?

Vielleicht vertraut sich Ihre Tochter/Ihr Sohn Ihnen direkt an und redet mit Ihnen offen über belastende Vorkommnisse. Mit Aussagen wie «meine Vorgesetzte braucht so viel Nähe» oder «mein Berufsbildner redet doof» spricht Ihre Tochter/Ihr Sohn solche Erlebnisse vielleicht auch nur indirekt an, ohne dann weiter darauf einzugehen. Seien Sie auf jeden Fall aufmerksam und nehmen Sie die Aussagen über Belästigungen ernst. Schaffen Sie allgemein Situationen in Ihrem gemeinsamen Alltag, in denen Sie sich austauschen können und in denen es auch Platz hat, über Alltagssorgen und Unsicherheiten bei der Arbeit zu sprechen. Fragen Sie, wenn möglich nach, damit Sie die Situation besser verstehen können.

Vielleicht kann Ihre Tochter/Ihr Sohn nicht darüber sprechen, sie/er schämt sich oder weiss selbst nicht so genau, wo sie/er ein Verhalten einordnen soll. Zu beobachtbaren Symptomen, über die bei sexueller Belästigung berichtet werden, zählen sowohl psychische als auch physische Folgen: Manche werden demotiviert, fühlen sich verzweifelt, sind misstrauisch oder ziehen sich sozial und emotional zurück. Es können Schlafstörungen, Depressionen oder Angstzustände auftreten. Atemnot, Schwindel oder Kopfschmerzen können weitere Anzeichen sein oder vielleicht ist Ihre Tochter/Ihr Sohn auch öfters krank.

Wenn sich das Verhalten oder der gesundheitliche Zustand Ihrer Tochter/Ihres Sohnes aus für Sie unerklärlichen Gründen verändert, sprechen Sie sie oder ihn behutsam darauf an und versuchen Sie herauszufinden, woran es liegen könnte. Falls Sie unsicher sind, wie Sie dafür am besten vorgehen sollen, lassen Sie sich von der Pro Juventute Elternberatung (Tel. 058 261 61 61) beraten.

Beratungs- und Fachstellen

Wie können Sie und Ihre Tochter/Ihr Sohn gegen sexuelle Belästigung vorgehen?

Obwohl es schmerzhaft ist, wenn dem eigenen Kind Unrecht angetan wird, handeln Sie in dem Moment, in dem Sie von der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, nicht überstürzt. Einerseits ist es wichtig, dass Sie nichts über den Kopf ihres Kindes hinweg entscheiden und alleine vorgehen. Dies könnte weitere unerwünschte Folgen für Ihre Tochter oder Ihren Sohn haben. Gleichzeitig befindet sich Ihre Tochter/Ihr Sohn auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Lassen Sie sie/ihn deshalb auch Verantwortung übernehmen und stehen Sie ihr/ihm gleichzeitig beiseite: Begleiten Sie sie/ihn bei konkreten Schritten und bleiben Sie mit Nachfragen über die Entwicklung der Situation dran. Für Ihr Kind ist es in dieser Ablösungsphase noch immer wichtig, die Eltern im Rücken zu wissen. Anderseits besteht auch die Möglichkeit, dass jemand falsch beschuldigt wird, weil man jemanden nicht mag oder weil gerade etwas Ärgerliches mit einer Person bei der Arbeit passiert ist. Ein zu schnelles Handeln schadet dann der fälschlicherweise beschuldigten Person massiv.

Ziehen Sie auf jeden Fall ihre Tochter/ihren Sohn in ihre Überlegungen mit ein und handeln Sie nur, wenn sie/er das auch möchte. Sprechen Sie mit ihr/ihm über mögliche Schritte und ihre Folgen oder lassen Sie sich gemeinsam beraten.

Vorgehen bei sexueller Belästigung

  • Nehmen Sie ihre Tochter/ihren Sohn ernst, wenn sie/er sich über sexuelle Belästigungen in der Lehre beklagt.
  • Der Person sollte die Grenzüberschreitung direkt mitgeteilt werden. Vielleicht hat Ihr Tochter/Ihr Sohn den Mut, der Person direkt zu sagen, dass sie/er ihr Verhalten nicht duldet und sie damit aufhören soll.
  • Nützt es nichts? Macht die Person weiter? Dann raten Sie Ihrer Tochter/Ihrem Sohn, wenn die Arbeitssituation es zulässt, den Kontakt mit der Person zu meiden. Alle Gespräche und Vorkommnisse sollten von nun an gespeichert und dokumentiert werden.
  • Vielleicht gibt es eine Ombudsstelle oder eine Beratungsstelle am Arbeitsort. Sie oder Ihre Tochter/Ihr Sohn können sich dort beraten lassen.
  • Falls ein betriebsinternes Vorgehen nicht möglich ist, lassen Sie sich von einer anderen Stelle beraten. Es gibt in jedem Kanton verschiedene Opferberatungsstellen, Fachstellen oder Informationsplattformen (den Link zu den Adressen finden Sie unten) und auch Pro Juventute bietet Beratungen für Kinder- und Jugendliche oder für Eltern an. Diese Stellen können Sie unterstützen oder an die richtigen Stellen weiterverweisen.
  • Melden Sie den Vorfall/die Vorfälle allenfalls den Vorgesetzten. Sobald diese Kenntnis von der sexuellen Belästigung haben, müssen sie aktiv werden (unabhängig davon, ob Sie das möchten oder nicht).
  • Es ist auch möglich, die Person anzuzeigen, denn bei sexueller Belästigung gibt es gesetzliche Grundlagen, die das Verhalten am Arbeitsplatz strafbar machen.
  • In beiden Fällen, ob Information an Vorgesetzte oder Anzeige: Lassen Sie sich vorher beraten und sich die möglichen Konsequenzen verschiedener Vorgehensweisen aufzeigen!
Jetzt spenden