Familie & Gesellschaft

Trennung der Eltern: Wie sagen wir es dem Kind?

Bei einer Trennung oder Scheidung stellen sich Eltern viele Fragen: Wie sagen wir es den Kindern? Wie gehen wir miteinander um? Auch wenn die Wege auseinandergehen, Mutter und Vater sind nach wie vor für das Kind verantwortlich. Tipps für einen respektvollen Umgang innerhalb der Familie.
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Abschied Vater und Tochter. Umgang mit Kindern bei Scheidung.

Wenn Sie sich entschieden haben, sich zu trennen, überlegen Sie als Eltern idealerweise gemeinsam, was Sie sagen wollen. Je nachdem können Sie die Trennung den Kindern einzeln oder gemeinsam ankündigen. Wichtig ist, dass alle Geschwister die gleichen Informationen erhalten, allenfalls angepasst an ihr Alter. 

Als Eltern sollten Sie sich Zeit nehmen und in altersgerechter Sprache sagen, dass Ihre Zeit als Paar zu Ende geht, dass Sie viele schöne Dinge zusammen erlebt haben. Jetzt aber sehen Sie aufgrund der Schwierigkeiten, die Sie heute miteinander haben, keine andere Lösung als die Trennung.

Betonen Sie, dass das Kind nicht schuld ist an der Trennung, dass das eine Sache der Eltern ist.

Ganz wichtig ist zu betonen, dass die Mutter-Kind- und Vater-Kind-Beziehung weiterhin bestehen bleibt. Dass Sie weiterhin eine Familie bleiben, einfach in zwei Teile geteilt. Falls möglich sagt man dem Kind möglichst genau, was sich ändern wird: Wer zieht aus, wie gestaltet sich das neue Leben des Kindes. Hilfreich ist auch, dem Kind aufzuzeigen, was sich nicht ändert: Kita/Kindergarten/Schule, seine Freizeitaktivitäten, etc.

Wie reagiert das Kind auf die Ankündigung? Vielleicht mit grosser Trauer, mit Wut, mit Verwirrtheit, geschockt. Es wird abrupt in eine neue Realität katapultiert.

Wie können Sie Ihrem Kind bei einer Trennung helfen?

  • Betonen Sie, dass das Kind nicht schuld ist an der Trennung, dass das eine Sache der Eltern ist.
  • Versichern Sie dem Kind, dass die Trennung keinen Einfluss auf die Beziehung des Kindes zu jedem Elternteil hat.
  • Sagen Sie Ihrem Sohn, Ihrer Tochter möglichst genau, was sich ändern wird: Wer zieht aus, wie gestaltet sich das neue Leben des Kindes, an welchen Tagen ist es bei der Mutter, an welchem beim Vater etc.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind auch auf, was sich nicht ändert: Kita/Kindergarten/Schule, seine Freizeitaktivitäten etc.
  • Stellen Sie sich darauf ein, dass Ihr Kind vielleicht jetzt nicht weiter darüber reden will, und führen Sie die Diskussion später wieder.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld (Familie, Schule, Hort etc) über die Trennung. Überlassen Sie diese Aufgabe nicht Ihrem Kind.

Beide Elternteile sind wichtig

Kinder dürfen beide Elternteile gernhaben und zu beiden Elternteilen eine eigenständige Beziehung aufbauen. Kinder haben das Recht, sich bei beiden wohlzufühlen. Teilen Sie das dem Kind mit und reden Sie nicht schlecht über den anderen Elternteil. Um den Alltag in einer veränderten Familienform zu verbessern, soll das Kind vom gemeinsamen Sorgerecht und von verbindlichen Regelungen profitieren. Ein Kind fordert während und nach der Trennung oder Scheidung den betreuenden Elternteil meist zusätzlich heraus. Plötzlich fehlt eine Person, die mit ihm spielt, die es liebhat. Vielleicht befürchtet das Kind, den verbleibenden Elternteil auch zu verlieren. Es spürt die Verunsicherung und Sorgen der Erwachsenen und reagiert darauf. Dies kann sich unter anderem auch in vorübergehenden Ess- und Schlafschwierigkeiten zeigen.

Vielleicht fühlt sich Ihr Kind traurig, wütend, schuldig, erleichtert, hat Angst oder freut sich, oder es reagiert gar nicht und benimmt sich wie immer. All diese Reaktionen sind normal. Oft kommen auch verschiedene, widersprüchliche Gefühle auf.

Wie können Sie Ihrem Kind helfen, mit seinen Emotionen klarzukommen?

  • Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, mit einer Vertrauensperson wie Götti oder Tante über seine Gefühle zu sprechen.
  • Hören Sie Ihrem Kind zu.
  • Akzeptieren Sie seine Gefühle und seinen Schmerz.
  • Sollte Ihr Kind wiederholt starke Reaktionen oder Auffälligkeiten zeigen, ist es angebracht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Veränderungen verunsichern

Unter Umständen kommen zum Verlust des einen Elternteils auch noch äussere Veränderungen hinzu: Wohnungswechsel, Arbeitsaufnahme des betreuenden Elternteils, neue Bezugspersonen. Eine Standortbestimmung, eine Neuorientierung wird notwendig. Diese Phase darf bezüglich der Dauer nicht unterschätzt werden. Auch der Umgang mit der Betreuung und das Festlegen von Besuchen ist unter Umständen nicht ganz problemlos. Zugleich kann es aber auch eine wohlverdiente Entlastung bedeuten.

Setzen Sie Ihr Kind nicht als Botschafter ein, das dem anderen Elternteil Informationen zukommen lassen muss. Wichtige Informationen müssen die Erwachsenen miteinander austauschen. Auch finanzielle und logistische Fragen müssen die Eltern untereinander regeln und diskutieren. Sind die Spannungen zu gross, die Wunden zu tief, sodass Sie nicht mündlich miteinander reden können, so tauschen Sie sich schriftlich aus, zum Beispiel per E-Mail.

Versichern Sie Ihrem Kind, dass Sie weiterhin seine Mutter und sein Vater sind und dass Sie es beide lieben, obwohl Sie getrennt sind.

Kein Schlussstrich für Mutter und Vater

Als Mann, als Frau möchte man vielleicht die belastenden Erlebnisse mit der Partnerin, dem Partner vergessen und nichts mehr von ihr, ihm hören. Als Vater und Mutter wird man jedoch durch das Kind und seine Fragen weiterhin miteinander konfrontiert. Ein Widerspruch, der nicht zu lösen ist, doch mit der Zeit oft an Bedeutung verliert. Ein Kind will genau wissen, wohin es gehört. Gerade in veränderten Verhältnissen braucht es mehr denn je das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit.

Unterstützung und Beratung in Anspruch nehmen

Nach einer Scheidung kann es längere Zeit schwierig sein, mit all den inneren und äusseren Problemen fertig zu werden. Es ist durchaus angebracht und verständlich, wenn in der «Nachscheidungsphase» fachliche Unterstützung und Beratung in Anspruch genommen wird, zum Beispiel bei einer Familien- oder Paarberatungsstelle oder bei einem privaten Psychologen oder einer Psychologin. Weiterhelfen kann auch der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Gerne können Sie sich auch an unsere Elternberatung wenden, jederzeit, anonym und kostenlos.

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Elternbriefe 2./3. Lebensjahr

Ratgeber Elternbriefe

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Kapitel «Konflikte gehören zum Leben» des Elternbriefes 20 «Ihr Kind ist zwei Jahre und drei Monate alt».

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