Frühjahrssession 2024: Empfehlungen an das Parlament

In der Frühjahrssession 2024 beraten National- und Ständerat diverse Geschäfte, die für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind. Gerne bringen wir Ihnen nachfolgend zu ausgewählten Geschäften die Haltungen und Empfehlungen der Stiftung Pro Juventute zur Kenntnis.
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Stimmrechtsalter16_Aktion_Bundesplatz

Empfehlungen an den Nationalrat

Pa. Iv. Arslan Sibel (19.451): Den jungen Menschen eine Stimme geben. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige als erster Schritt ins aktive politische Leben 

Traktandiert am 28. Februar

Die Parlamentarische Initiative verlangt, dass alle Schweizerinnen und Schweizer das aktive Wahl- und Stimmrecht haben, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht entmündigt sind. Als grösste Organisation für Kinder- und Jugendliche in der Schweiz setzt sich Pro Juventute dafür ein, dass Kinder und Jugendliche gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und ihre Lebenswelt selbst mitgestalten können. Voraussetzung dafür ist, dass wir sie in politischen und gesellschaftlichen Fragen nicht nur anhören, sondern sie integrieren und mit den entsprechenden Rechten zur Mitbestimmung ausstatten. Jugendlichen das Stimmrecht zu gewähren, bedeutet zu sagen: «Eure Stimme zählt, ihr seid Teil der Demokratie!»

  • Pro Juventute empfiehlt, der Minderheit der SPK-N zu folgen und die Pa. Iv. nicht abzuschreiben. 

Begründung

Frühe Mitsprache ist ein wirkungsvolles Mittel, um Jugendliche zu motivieren und zu befähigen, politische Verantwortung zu übernehmen. Wer mitbestimmt, kann sich mit den politischen Regeln vertraut machen, setzt sich stärker mit politischen Fragen auseinander und denkt in der Gesellschaft mit. Aus diesem Grund setzt sich Pro Juventute gemeinsam mit einer breiten Allianz für das Stimmrechtsalter 16 ein. Wir erleben es tagtäglich in unserer Arbeit: Die 16- und 17jährigen sind kognitiv in der Lage, motiviert und bereit, Verantwortung zu übernehmen. Das Stimmrechtsalter 16 ist ein einfaches Instrument gegen das zunehmende politische Ungleichgewicht zwischen den Generationen. Nicht zuletzt ist die Trennung zwischen dem Stimmrechts- und Mündigkeitsalter keine Neuheit – auch in der Schweizer Geschichte. Pro Juventute appelliert an die Mitglieder des Nationalrates, ihre Entscheide vom September 2020, vom März 2022 und vom Juni 2023 zu bestätigen. Wenn mehr Menschen mitbestimmen, sind politische Entscheidungen besser abgestützt. Das Stimmrechtsalter 16 ist eine Bereicherung und stärkt die Schweizer Demokratie.

Klar ist auch: Eine Ausweitung von politischen Rechten für Jugendliche bedingt eine Offensive in der politischen Bildung. Nur mit einer fundierten politischen Bildung steigt das Interesse an der Politik und damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Jungen aktiv am politischen Geschehen beteiligen. Dazu braucht es nicht nur eine Ausweitung von Bildungsangeboten, die demokratische Werte und politisches Sachwissen fördern, sondern vor allem auch entsprechend mehr Ressourcen für die politische Bildung an Schulen und Berufsschulen.  

Motion Prezioso Batou Stefania (22.3125): Vaterschaftsurlaub beim Tod des Kindes gewähren

Traktandiert am 7. März

Pro Juventute begrüsst eine Änderung der Rechtsgrundlagen, damit ein Elternteil mit Anrecht auf Vaterschaftsurlaub, dessen Kind tot auf die Welt kommt oder bei der Geburt stirbt, unter denselben Bedingungen wie bei der Mutterschaftsversicherung Anrecht auf den gesetzlich vorgesehenen Urlaub hat - sprich, wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.

  • Pro Juventute empfiehlt, der Motion zuzustimmen. 

Begründung

Jährlich sterben in der Schweiz über 700 Kinder in der zweiten Schwangerschaftshälfte und rund um die Geburt. Täglich sind zwei Familien von diesem Schicksalsschlag betroffen. Die Diagnose, dass das eigene Kind schwer krank ist und bald sterben wird oder bereits gestorben ist, bedeutet für die betroffenen Eltern einen immensen Schock. Oft beschreiben sie diesen Zustand als «ausser sich sein». Der Trauer um den Verlust eines Kindes beschäftigt die Eltern nicht nur akut, sondern steht für längere Zeit im Mittelpunkt ihres Lebens. In diesem emotionalen Ausnahmezustand brauchen Eltern Zeit und Raum, um diesen Schock zu verarbeiten, den Boden unter den Füssen zurückzuzuerlangen, sich gegenseitig zu unterstützen und um als Paar und Familie wieder zu sich zu kommen. Damit diese Zeit gemeinsam und selbstbestimmt gestaltet und Abschied genommen werden kann, ist es angezeigt, das EOG dahingehend zu ändern, dass der Vater oder der andere Elternteil die gesetzlich vorgesehenen Wochen Vaterschaftsurlaub zu den gleichen Bedingungen beziehen kann - d.h., dass die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.

Empfehlungen an den Ständerat

Motion Gysin Greta (21.3734): Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes

Traktandiert am 5. März

Pro Juventute begrüsst die Anpassung der Gesetzgebung, damit der Vaterschaftsurlaub in vollem Umfang gewährt wird, auch wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt.

  • Pro Juventute empfiehlt, der Motion zuzustimmen. 

Begründung

Jährlich sterben in der Schweiz über 700 Kinder in der zweiten Schwangerschaftshälfte und rund um die Geburt. Täglich sind zwei Familien von diesem Schicksalsschlag betroffen. Die Diagnose, dass das eigene Kind schwer krank ist und bald sterben wird oder bereits gestorben ist, bedeutet für die betroffenen Eltern einen immensen Schock. Oft beschreiben sie diesen Zustand als «ausser sich sein». Der Trauer um den Verlust eines Kindes beschäftigt die Eltern nicht nur akut, sondern steht für längere Zeit im Mittelpunkt ihres Lebens. In diesem emotionalen Ausnahmezustand brauchen Eltern Zeit und Raum, um diesen Schock zu verarbeiten, den Boden unter den Füssen wiederzuerlangen, sich gegenseitig zu unterstützen und als Paar und Familie wieder zu sich zu kommen. Damit diese Zeit gemeinsam und selbstbestimmt gestaltet und Abschied genommen werden kann, soll der Vaterschaftsurlaub auch dann in vollem Umfang gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den 14 Tagen nach der Geburt stirbt. 

Motionen Schneider Schüttel Ursula (23.3734) und Riniker Maja (23.3735): «Stärkung des Jugendurlaubs. Erhöhung von einer auf zwei Wochen» 

Traktandiert am 13. März

Pro Juventute begrüsst die Erhöhung des unbezahlten Jugendurlaubs für ausserschulische Jugendarbeit in Artikel OR 329e von aktuell einer auf neu zwei Wochen.

  • Pro Juventute empfiehlt, den Motionen zuzustimmen. 

Begründung

Organisationen und Vereine der ausserschulischen Jugendarbeit bieten Kindern und Jugendlichen Struktur und Gemeinschaft, stärken ihre Selbstwirksamkeit und fördern den Erwerb wertvoller emotionaler, sozialer und kognitiver Kompetenzen. Damit die Verantwortlichen in den Bereichen Sport oder Kultur dieses ehrenamtliche Engagement von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung wirkungsvoll ausüben können, braucht es optimale Rahmenbedingungen. Eine Erhöhung des unbezahlten Jugendurlaubs von einer auf zwei Wochen anerkennt die Wichtigkeit der ausserschulischen Jugendarbeit für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und fördert das gesellschaftliche Engagement.  

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